1,50 Meter Abstand zum Fahrrad
selten zu vermeiden ist. Viele Bezugsstoffe werden dafür mittlerweile in originaler Optik nachproduziert.
Damit der Originalzustand des Innenraums möglichst erhalten bleibt, sollten Autofahrer außerdem keine Mittel verwenden, die den Zustand stark ändern. „Alles was glänzt, ist zwar toll. Aber wenn sich das falsch behandelte Armaturenbrett in der Windschutzscheibe spiegelt, ist das gefährlich“, sagt Markus Herrmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Fahrzeugaufbereitung.
Außerdem kann es sein, dass scharfe Mittel Atemwege und Haut reizen. Dazu unbedingt die Angaben auf der Packung beachten und im Zweifel bei Hersteller, der Fachwerkstatt oder einem Fahrzeugaufbereiter nachfragen.
Herrmann rät zu einer Reinigung von oben nach unten. Also zuerst bei den Sitzen anfangen und anschließend die Fußmatten und den Fahrzeugteppich bearbeiten. Bei besonders hartnäckigem Schmutz kann man mit Nasssauger und Essig arbeiten. Der Nasssauger nimmt viel Schmutz auf und reinigt den Teppich leicht. Dann lässt sich mit einem in warmem Essigwasser getränkten Handtuch die Stelle abtupfen.
„Das verhindert üblen Geruch, ganz ohne chemische Keule im Auto“, erklärt Herrmann. Mit Wasser verdünnter Essig in kleinen Schalen dient anschließend über zwei Tage als Geruchskiller, da er die letzten Bakterien im Fahrzeug tötet.
Hausmittel wie Kaffee zum Übertünchen von Gerüchen sehen die Experten eher kritisch. „Kaffee zerstört die üblen Geruchsmoleküle im Auto nicht, sondern überdeckt sie nur“, erklärt Herrmann. Wichtiger sei es, die Ursache für den schlechten Geruch zu finden, ergänzt Ballas.
„Das können modrige Polster, nasse Fußmatten oder Dämmfilze sein, die zuerst ausgetauscht oder erneuert werden sollten, bevor man dem Geruch in der Luft an den Kragen geht“, sagt er. Sonst ist die Lösung nur von kurzer Dauer und es riecht wieder übel. (dpa)
Minimum 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts – so viel Abstand müssen Autofahrer mindestens beim Überholen von Radlern einhalten. Dieser Abstand vom Fahrzeug ist stets zu den Radfahrenden selbst zu messen – und nicht etwa zu gegebenenfalls vorhandenen Markierungen von Radverkehrsflächen. Das teilte der Auto Club Europa (ACE) mit. Seit Ende April gilt für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung ein genau in Metern ausformulierter Mindestabstand beim Überholen von Fußgängern und Fahrern von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfahrzeugen. (dpa)