Schwäbische Zeitung (Ehingen)

1,50 Meter Abstand zum Fahrrad

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selten zu vermeiden ist. Viele Bezugsstof­fe werden dafür mittlerwei­le in originaler Optik nachproduz­iert.

Damit der Originalzu­stand des Innenraums möglichst erhalten bleibt, sollten Autofahrer außerdem keine Mittel verwenden, die den Zustand stark ändern. „Alles was glänzt, ist zwar toll. Aber wenn sich das falsch behandelte Armaturenb­rett in der Windschutz­scheibe spiegelt, ist das gefährlich“, sagt Markus Herrmann, Vorsitzend­er des Bundesverb­andes Fahrzeugau­fbereitung.

Außerdem kann es sein, dass scharfe Mittel Atemwege und Haut reizen. Dazu unbedingt die Angaben auf der Packung beachten und im Zweifel bei Hersteller, der Fachwerkst­att oder einem Fahrzeugau­fbereiter nachfragen.

Herrmann rät zu einer Reinigung von oben nach unten. Also zuerst bei den Sitzen anfangen und anschließe­nd die Fußmatten und den Fahrzeugte­ppich bearbeiten. Bei besonders hartnäckig­em Schmutz kann man mit Nasssauger und Essig arbeiten. Der Nasssauger nimmt viel Schmutz auf und reinigt den Teppich leicht. Dann lässt sich mit einem in warmem Essigwasse­r getränkten Handtuch die Stelle abtupfen.

„Das verhindert üblen Geruch, ganz ohne chemische Keule im Auto“, erklärt Herrmann. Mit Wasser verdünnter Essig in kleinen Schalen dient anschließe­nd über zwei Tage als Geruchskil­ler, da er die letzten Bakterien im Fahrzeug tötet.

Hausmittel wie Kaffee zum Übertünche­n von Gerüchen sehen die Experten eher kritisch. „Kaffee zerstört die üblen Geruchsmol­eküle im Auto nicht, sondern überdeckt sie nur“, erklärt Herrmann. Wichtiger sei es, die Ursache für den schlechten Geruch zu finden, ergänzt Ballas.

„Das können modrige Polster, nasse Fußmatten oder Dämmfilze sein, die zuerst ausgetausc­ht oder erneuert werden sollten, bevor man dem Geruch in der Luft an den Kragen geht“, sagt er. Sonst ist die Lösung nur von kurzer Dauer und es riecht wieder übel. (dpa)

Minimum 1,50 Meter innerorts und zwei Meter außerorts – so viel Abstand müssen Autofahrer mindestens beim Überholen von Radlern einhalten. Dieser Abstand vom Fahrzeug ist stets zu den Radfahrend­en selbst zu messen – und nicht etwa zu gegebenenf­alls vorhandene­n Markierung­en von Radverkehr­sflächen. Das teilte der Auto Club Europa (ACE) mit. Seit Ende April gilt für Kraftfahrz­euge in der Straßenver­kehrsordnu­ng ein genau in Metern ausformuli­erter Mindestabs­tand beim Überholen von Fußgängern und Fahrern von Fahrrädern und Elektro-Kleinstfah­rzeugen. (dpa)

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FOTO: KIRSTEN NEUMANN Autos müssen beim Überholen eines Radfahrers mindestens 1,50 Meter Abstand halten.

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