Aktiensplit ist steuerfrei
Anders als Sonderausgaben können Werbungskosten zudem unbegrenzt geltend gemacht werden. Eine Verlustfestellung zahle sich laut Klocke deswegen vor allem bei privaten Masterstudiengängen mit hohen Studiengebühren, Auslandsaufenthalten, privat finanzierten Sprachtests oder Nachhilfestunden aus. Auch Kosten für Praktika, die im Rahmen der Zweitausbildung absolviert wurden, fallen darunter.
Die Verlustfeststellung kann man bis zu sieben Jahre später einreichen. „Ich empfehle aber, die Einkommensteuererklärung entweder direkt oder innerhalb von vier Jahren rückwirkend abzugeben“, sagt Klocke. Wurden die Verluste in einer Steuererklärung pro Jahr bereits festgestellt, reichen diese Bescheide später aus. Für nachträgliche Feststellungen müssen Studierende und Auszubildende entsprechende Belege und Rechnungen aufbewahren.
Wer ein duales Studium oder eine Ausbildung mit entsprechender Vergütung macht, hat wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr, sagt Nöll. Übersteigen die Werbungskosten diesen Wert, müssen Arbeitnehmer diese einzeln aufführen.
BERLIN (dpa) - Anleger, die neue Aktien im Zuge einer Unternehmensabspaltung erhalten, müssen darauf keine Abgeltungsteuer zahlen. Das entschied das Finanzgericht München und schloss sich damit den Entscheidungen mehrerer anderer Finanzgerichte an. „Eine solche Unternehmensabspaltung löst zum Zeitpunkt der Zuteilung der Aktien keine Besteuerung aus“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Im konkreten Streitfall klagte ein Ehepaar, das Anteile an einem USamerikanischen Unternehmen hielt. Das Unternehmen wurde im Jahr 2015 umbenannt und übertrug das Unternehmenskundengeschäft anschließend im Wege eines sogenannten Spin-offs auf eine Tochtergesellschaft. Die Aktien wurden 1:1 getauscht. Zusätzlich erhielten die Anleger jeweils eine Aktie der Tochtergesellschaft, wofür die Bank des Klägers Abgeltungsteuer einbehielt.