Gefährliche Raupe ist wieder da
käme sie morgens nur sehr langsam hoch. Es sei nur ein Schlag gewesen und er habe sie zudem beleidigt. Striemen seien aber von dem Schlag nicht geblieben. „Warum haben Sie sich nicht von ihm getrennt?“, fragt der Staatsanwalt. „Das weiß ich selber nicht“, antwortet sie. Er sei ja immer da und gehe nicht weg.
In seinem Plädoyer erklärt der Staatsanwalt, dass der Angeklagte strafrechtlich noch nicht wegen Gewalt in Erscheinung getreten sei. Der Stock scheide als Tatmittel für eine gefährliche Körperverletzung aus. Ob ein Stock im Einsatz war, könne nicht geklärt werden, aber auch so bleibe es eine Körperverletzung. Er fordert schließlich drei Monate Haft für den Schlag und die Beleidigung. In der Beratungspause rät er dem Angeklagten, sich zu trennen. Dieser versucht sich in seinem letzten Wort zu rechtfertigen. Er wolle so etwas nie wieder tun. Das mit dem Stock sei gelogen, das müsse ihr jemand eingeredet haben. Aber so richtig glaubt das Richter Lampa nicht und spricht ihn schuldig. Wo der Angeklagte nun hin geht, ist fraglich. Denn wegen der Tat am Vortag hat er Kontaktverbot zum Opfer.
EHINGEN (sz) - Zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners hat die Stadt Ehingen auch in diesem Jahr eine Fachfirma beauftragt, die am Freitag, 29. Mai, vor Ort tätig sein wird. An insgesamt 13 Stellen im Stadtgebiet und den Teilorten, insbesondere an Schulen, Kindergärten und am Freibad werden die Spezialisten vom Boden aus eine wässrige Neemöl-Lösung in die Baumkrone sprühen, um die Raupen des Eichenprozessionsspinners zu bekämpfen. Der Eichenprozessionsspinner besitzt während seiner Larvenstadien giftige Brennhaare, die bei Menschen gesundheitliche Schäden verursachen können. Er kommt bundesweit in Eichen- und Mischwäldern vor, wobei auch einzelne Bäume von dem Schädling befallen werden. Dabei sind die Raupen in Gruppen kriechend – wie in einer Prozession – auf Nahrungssuche.