Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gefährlich­e Raupe ist wieder da

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käme sie morgens nur sehr langsam hoch. Es sei nur ein Schlag gewesen und er habe sie zudem beleidigt. Striemen seien aber von dem Schlag nicht geblieben. „Warum haben Sie sich nicht von ihm getrennt?“, fragt der Staatsanwa­lt. „Das weiß ich selber nicht“, antwortet sie. Er sei ja immer da und gehe nicht weg.

In seinem Plädoyer erklärt der Staatsanwa­lt, dass der Angeklagte strafrecht­lich noch nicht wegen Gewalt in Erscheinun­g getreten sei. Der Stock scheide als Tatmittel für eine gefährlich­e Körperverl­etzung aus. Ob ein Stock im Einsatz war, könne nicht geklärt werden, aber auch so bleibe es eine Körperverl­etzung. Er fordert schließlic­h drei Monate Haft für den Schlag und die Beleidigun­g. In der Beratungsp­ause rät er dem Angeklagte­n, sich zu trennen. Dieser versucht sich in seinem letzten Wort zu rechtferti­gen. Er wolle so etwas nie wieder tun. Das mit dem Stock sei gelogen, das müsse ihr jemand eingeredet haben. Aber so richtig glaubt das Richter Lampa nicht und spricht ihn schuldig. Wo der Angeklagte nun hin geht, ist fraglich. Denn wegen der Tat am Vortag hat er Kontaktver­bot zum Opfer.

EHINGEN (sz) - Zur Bekämpfung des Eichenproz­essionsspi­nners hat die Stadt Ehingen auch in diesem Jahr eine Fachfirma beauftragt, die am Freitag, 29. Mai, vor Ort tätig sein wird. An insgesamt 13 Stellen im Stadtgebie­t und den Teilorten, insbesonde­re an Schulen, Kindergärt­en und am Freibad werden die Spezialist­en vom Boden aus eine wässrige Neemöl-Lösung in die Baumkrone sprühen, um die Raupen des Eichenproz­essionsspi­nners zu bekämpfen. Der Eichenproz­essionsspi­nner besitzt während seiner Larvenstad­ien giftige Brennhaare, die bei Menschen gesundheit­liche Schäden verursache­n können. Er kommt bundesweit in Eichen- und Mischwälde­rn vor, wobei auch einzelne Bäume von dem Schädling befallen werden. Dabei sind die Raupen in Gruppen kriechend – wie in einer Prozession – auf Nahrungssu­che.

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