Der große Wurf fehlt noch
Kurzarbeitergeld: Stockt der Arbeitgeber die Leistungen der Arbeitsagentur auf, so bleibt dies größtenteils steuerfrei. Konkret gilt dies für Zuschüsse von bis zu 80 Prozent „des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt“. Ein konkretes Beispiel zeigt den Effekt: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 2500 Euro Nettoeinkommen im Monat erhält bei 40 Prozent weniger Arbeitszeit 1000 Euro weniger. Dazu kommen 600 Euro Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber kann weitere 200 Euro steuerfrei dazugeben. Dies gilt für Zuschüsse, die ab dem 1. März bis zum Jahresende gezahlt werden.
GIn der Not macht der Bundestag weiter Tempo. Über das jüngste Corona-Hilfspaket dürften sich insbesondere Eltern freuen, die nicht arbeiten können, weil für ihren Nachwuchs Kitas und Schulen geschlossen sind: Sie bekommen länger Lohnersatz vom Staat. Auch die Steuerfreiheit von Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld ist konsequent. Dagegen macht die niedrigere Mehrwertsteuer für Restaurants wenig Sinn. Voraussetzung ist nämlich, dass sie überhaupt Umsatz erzielen. Wer nur die Hälfte seiner Tische belegen kann, hätte von einem direkten Zuschuss deutlich mehr.
Dieses Hilfspaket – das wievielte es ist, haben wir schon die Übersicht verloren – ist eher kleines Karo. Es ist dringend zu hoffen, dass das große Konjunkturprogramm, auf das sich die Koalition nächste Woche einigen will, nicht nur eine Ansammlung vieler kleiner Maßnahmen wird, sondern ein wirklich großer Wurf. Es kann nicht darum gehen, allen Gruppen ein bisschen was zu geben, die besonders laut schreien. Ziel muss es sein, dass Bürger und Unternehmen insgesamt wieder Mut fassen.