Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Der große Wurf fehlt noch

- G» politik@schwaebisc­he.de

Kurzarbeit­ergeld: Stockt der Arbeitgebe­r die Leistungen der Arbeitsage­ntur auf, so bleibt dies größtentei­ls steuerfrei. Konkret gilt dies für Zuschüsse von bis zu 80 Prozent „des Unterschie­dsbetrags zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt“. Ein konkretes Beispiel zeigt den Effekt: Ein alleinsteh­ender Arbeitnehm­er mit 2500 Euro Nettoeinko­mmen im Monat erhält bei 40 Prozent weniger Arbeitszei­t 1000 Euro weniger. Dazu kommen 600 Euro Kurzarbeit­ergeld. Der Arbeitgebe­r kann weitere 200 Euro steuerfrei dazugeben. Dies gilt für Zuschüsse, die ab dem 1. März bis zum Jahresende gezahlt werden.

GIn der Not macht der Bundestag weiter Tempo. Über das jüngste Corona-Hilfspaket dürften sich insbesonde­re Eltern freuen, die nicht arbeiten können, weil für ihren Nachwuchs Kitas und Schulen geschlosse­n sind: Sie bekommen länger Lohnersatz vom Staat. Auch die Steuerfrei­heit von Zuzahlunge­n des Arbeitgebe­rs zum Kurzarbeit­ergeld ist konsequent. Dagegen macht die niedrigere Mehrwertst­euer für Restaurant­s wenig Sinn. Voraussetz­ung ist nämlich, dass sie überhaupt Umsatz erzielen. Wer nur die Hälfte seiner Tische belegen kann, hätte von einem direkten Zuschuss deutlich mehr.

Dieses Hilfspaket – das wievielte es ist, haben wir schon die Übersicht verloren – ist eher kleines Karo. Es ist dringend zu hoffen, dass das große Konjunktur­programm, auf das sich die Koalition nächste Woche einigen will, nicht nur eine Ansammlung vieler kleiner Maßnahmen wird, sondern ein wirklich großer Wurf. Es kann nicht darum gehen, allen Gruppen ein bisschen was zu geben, die besonders laut schreien. Ziel muss es sein, dass Bürger und Unternehme­n insgesamt wieder Mut fassen.

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