Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Reue verhindert Gefängnisa­ufenthalt

Unter Drogeneinf­luss ist der Angeklagte in eine Spielhalle eingestieg­en – Vor Gericht kommt er mit Bewährung davon

- Von Lisamarie Haas

GEHINGEN - Gerichtsve­rhandlunge­n sind für ihn nichts Neues. Auch im Gefängnis hat er schon gesessen. Und der 31-Jährige, der sich am Mittwoch vor dem Ehinger Amtsgerich­t verantwort­en musste, beteuerte: „Ich weiß, wie es im Gefängnis ist und ich will da nie wieder hin.“Dieses Mal wurde ihm Einbruch und versuchter Diebstahl vorgeworfe­n. Zur Verhandlun­g indes war der Angeklagte allein und verspätet erschienen, weil er laut eigener Aussage die Vorladung nicht erhalten hatte. Er soll im Juni 2019 nachts in die Spielhalle in Ehingen durch ein Fenster im Erdgeschos­s eingedrung­en sein, um dort vermutlich Geld aus den Spielautom­aten zu entwenden. Nachdem ein Bewegungsm­elder jedoch die Alarmanlag­e ausgelöst hatte, flüchtete der 31-Jährige.

Der Mann gab zu, dass er in der Nacht in das Gebäude eingedrung­en sei, was er dort wollte, wisse er aber nicht mehr. Er habe unter Einfluss des Betäubungs­mittels Benzodiaze­pin gestanden, von dem er inzwischen allerdings losgekomme­n sei - auch durch den Gefängnisa­ufenthalt. Der mehrfach vorbestraf­te Mann aus dem Raum Ehingen sprach offen von der Tat, was ihm sowohl der Staatsanwa­lt als auch Richter Wolfgang Lampa zugute hielten. „Ich wollte mich nicht rausreden“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswor­t. Er habe die Tat nicht geplant, sei zufällig auf ein geöffnetes Fenster an der Spielhalle aufmerksam geworden. „Ich möchte mich ändern, es hat ein Umdenkproz­ess bei mir stattgefun­den“, sagte er weiter.

Insgesamt drei Zeugen wurden von Richter Lampa in den Zeugenstan­d gerufen, ein Polizist und zwei Angestellt­e der Spielhalle. Alle drei bestätigte­n, dass das Fenster nach der

Tat offen stand und laut Eigentümer des Gebäudes auch beschädigt gewesen sei. Es seien jedoch keine Werkzeugsp­uren an dem Fenster erkennbar gewesen.

Die Bilder einer Überwachun­gskamera zeigten eine Person, die sich für etwa vierzehn Minuten im Gebäude bewegte. Als die Person eine Tür öffnete, ging mutmaßlich der Alarm los. Es sei auf dem Video zwar ein Lichtschei­n

zu erkennen gewesen, man könne aber nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte eine Taschenlam­pe bei sich trug. Es könne sich laut dem Polizist auch um eine Handy-Taschenlam­pe gehandelt haben.

Bei den Ermittlung­en stieß die Polizei auf den Angeklagte­n, weil sein Fingerabdr­uck vom Landeskrim­inalamt ausgewerte­t werden konnte.

Der Staatsanwa­lt plädierte für eine Änderung des Tatvorwurf­s von Einbruch zu Einstieg, weil man davon ausgehen könne, dass das Fenster nicht geschlosse­n war und von dem Angeklagte­n nur aufgestoße­n worden ist. Obwohl kein Diebstahl geschehen sei, so habe der Angeklagte doch versucht, etwas zu entwenden.

In seinem Urteil berücksich­tigte Richter Lampa nicht nur die am Mittwoch verhandelt­e Tat, sondern auch weitere Delikte, die der Angeklagte seit dem Juni 2019 begangen hat. Dabei handelte es sich unter anderem um Diebstahl, Sachbeschä­digung und Fahren ohne Fahrerlaub­nis.

Insgesamt wurde der Angeklagte zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von fünf Monaten und zwei Wochen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Der Angeklagte sei schuldig des versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall, so Richter Lampa. Die Bewährungs­zeit wurde auf drei Jahre festgelegt und der Angeklagte wird einem Bewährungs­helfer unterstell­t.

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SYMBOL-FOTO: DPA/NICOLAS ARMER Durch ein geöffnetes Fenster ist der Angeklagte in die Ehinger Spielhalle eingestieg­en.

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