Reue verhindert Gefängnisaufenthalt
Unter Drogeneinfluss ist der Angeklagte in eine Spielhalle eingestiegen – Vor Gericht kommt er mit Bewährung davon
GEHINGEN - Gerichtsverhandlungen sind für ihn nichts Neues. Auch im Gefängnis hat er schon gesessen. Und der 31-Jährige, der sich am Mittwoch vor dem Ehinger Amtsgericht verantworten musste, beteuerte: „Ich weiß, wie es im Gefängnis ist und ich will da nie wieder hin.“Dieses Mal wurde ihm Einbruch und versuchter Diebstahl vorgeworfen. Zur Verhandlung indes war der Angeklagte allein und verspätet erschienen, weil er laut eigener Aussage die Vorladung nicht erhalten hatte. Er soll im Juni 2019 nachts in die Spielhalle in Ehingen durch ein Fenster im Erdgeschoss eingedrungen sein, um dort vermutlich Geld aus den Spielautomaten zu entwenden. Nachdem ein Bewegungsmelder jedoch die Alarmanlage ausgelöst hatte, flüchtete der 31-Jährige.
Der Mann gab zu, dass er in der Nacht in das Gebäude eingedrungen sei, was er dort wollte, wisse er aber nicht mehr. Er habe unter Einfluss des Betäubungsmittels Benzodiazepin gestanden, von dem er inzwischen allerdings losgekommen sei - auch durch den Gefängnisaufenthalt. Der mehrfach vorbestrafte Mann aus dem Raum Ehingen sprach offen von der Tat, was ihm sowohl der Staatsanwalt als auch Richter Wolfgang Lampa zugute hielten. „Ich wollte mich nicht rausreden“, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er habe die Tat nicht geplant, sei zufällig auf ein geöffnetes Fenster an der Spielhalle aufmerksam geworden. „Ich möchte mich ändern, es hat ein Umdenkprozess bei mir stattgefunden“, sagte er weiter.
Insgesamt drei Zeugen wurden von Richter Lampa in den Zeugenstand gerufen, ein Polizist und zwei Angestellte der Spielhalle. Alle drei bestätigten, dass das Fenster nach der
Tat offen stand und laut Eigentümer des Gebäudes auch beschädigt gewesen sei. Es seien jedoch keine Werkzeugspuren an dem Fenster erkennbar gewesen.
Die Bilder einer Überwachungskamera zeigten eine Person, die sich für etwa vierzehn Minuten im Gebäude bewegte. Als die Person eine Tür öffnete, ging mutmaßlich der Alarm los. Es sei auf dem Video zwar ein Lichtschein
zu erkennen gewesen, man könne aber nicht davon ausgehen, dass der Angeklagte eine Taschenlampe bei sich trug. Es könne sich laut dem Polizist auch um eine Handy-Taschenlampe gehandelt haben.
Bei den Ermittlungen stieß die Polizei auf den Angeklagten, weil sein Fingerabdruck vom Landeskriminalamt ausgewertet werden konnte.
Der Staatsanwalt plädierte für eine Änderung des Tatvorwurfs von Einbruch zu Einstieg, weil man davon ausgehen könne, dass das Fenster nicht geschlossen war und von dem Angeklagten nur aufgestoßen worden ist. Obwohl kein Diebstahl geschehen sei, so habe der Angeklagte doch versucht, etwas zu entwenden.
In seinem Urteil berücksichtigte Richter Lampa nicht nur die am Mittwoch verhandelte Tat, sondern auch weitere Delikte, die der Angeklagte seit dem Juni 2019 begangen hat. Dabei handelte es sich unter anderem um Diebstahl, Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Insgesamt wurde der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Der Angeklagte sei schuldig des versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall, so Richter Lampa. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt und der Angeklagte wird einem Bewährungshelfer unterstellt.