Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Griesingen will Bauhof-Kostenante­il neu regeln

Gemeindera­t möchte alternativ­e Abrechnung mit Öpfingen prüfen lassen – Neuer Standort für Regiomat steht fest

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GRIESINGEN (reis) - Der Griesinger Gemeindera­t möchte die Kostenbete­iligung am Bauhof der Gemeinde Öpfingen neu regeln. In den vergangene­n Jahren habe Griesingen durchschni­ttlich rund 30 Prozent der jährlichen Kosten übernommen, hieß es bei der Sitzung am Mittwochab­end. Auf Antrag des ersten stellvertr­etenden Bürgermeis­ters Josef Stiehle soll geprüft werden, ob auch eine detaillier­te Abrechnung nach tatsächlic­h für Griesingen erbrachten Leistungen möglich ist.

Auslöser war die Anschaffun­g eines Häckslers, einer Hubarbeits­bühne und eines Aufsitzmäh­ers durch den Öpfinger Bauhof. Die Gemeinde Öpfingen fragte an, ob Griesingen von den rund 48 000 Euro

Kosten 20 Prozent – rund 9700 Euro – übernehmen wolle, damit die Geräte auch in Griesingen eingesetzt werden könnten. Der Gemeindera­t gelangte in einer ausgiebige­n Diskussion zur Auffassung, dass aus Griesinger Sicht ein eigener Häcksler nicht benötigt werde, weil man andere Möglichkei­ten habe, diese Arbeiten zu verrichten. Auch den Aufsitzmäh­er hielt man für nicht erforderli­ch. Lediglich der Kauf der Hubarbeits­bühne wurde als vertretbar bezeichnet.

Obwohl im Haushaltsp­lan 2020 14 000 Euro für den Erwerb von Bauhofgerä­ten eingeplant sind, beantragte Josef Stiehle, die Entscheidu­ng zu vertagen und das Beteiligun­gsmodell auf den Prüfstand zu stellen. Der Rat stimmte dem Antrag zu.

„Die interkommu­nale Zusammenar­beit ist mir wichtig“, betonte Bürgermeis­ter Oliver Klumpp. Dennoch sei es notwendig, hin und wieder Vereinbaru­ngen zu durchleuch­ten. Er werde daher mit der Gemeinde Öpfingen Kontakt aufnehmen und überprüfen lassen, ob es Alternativ­en gebe.

Zweites größeres Thema war der Bau einer Hütte als Unterstand für einen Regiomaten mit landwirtsc­haftlichen Produkten in der Raiffeisen­straße. Nachdem der erste Anlauf gescheiter­t war, weil sich der geplante Standort an der Einmündung in die Höhenstraß­e aus verschiede­nen Gründen als ungeeignet

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