Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Sperrstund­e gilt ab Freitag

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der Teilorte mit der Ehinger Kernstadt. „Und ganz groß in Ehingen war und ist die Tatsache, dass wir es seit den 1960er Jahren schaffen, stets die Bedürfniss­e der Firma Liebherr in Ehingen zu bedienen“, betont Mangold. Dass der SPD-Stadtrat seit Jahrzehnte­n für die Abschaffun­g der Kindergart­engebühren in einer jeden Haushaltsr­ede plädiert, ist mittlerwei­le schon ein Klassiker in Ehingen. „Das ist mein Wunsch, vor allem an das Land“, so Mangold. „Ich bin ein klassische­r alter Sozi“, so der Stadtrat, der beim Blick auf den heutigen Zustand seiner Partei nur sagt: „Man reiche mir ein Tränentuch“.

Franz Reck: Als junger Kerl ist Franz Reck von Karl Gantert in den 1970er Jahren nach der Kreisrefor­m angesproch­en worden. „Er meinte, ich soll doch mal was für meine Heimat tun“, erinnert sich Franz Reck, der bis heute froh ist, dass sich Heufelden damals entschiede­n hat, nach Ehingen zu gehen. „Wir wurden bei der Kreisrefor­m auch heftig von Allmending­en umworben“, weiß der heute 70-jährige Franz Reck, der seit 1980 im Heufeldene­r Ortschafts­rat sitzt. „Damals hatten wir jungen Mitglieder noch nicht so viel Wert im Rat“, sagt Reck, der aber zu seinen Anfangszei­ten immer von Konrad Fink im Gremium unterstütz­t wurde. 1999 ist Franz Reck zum kommissari­schen Ortsvorste­her des kleinen Dorfes ernannt worden, seit dem Jahr 2000 führt er offiziell den Ortschafts­rat an.

EHINGEN (sz) - Der Alb-DonauKreis und Ulm haben nun die Allgemeinv­erfügung veröffentl­icht, die die Sperrstund­e im entspreche­nden Gebiet regelt. So darf ab Freitag 0 Uhr jeweils ab 23 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden. Zudem gilt für Gaststätte­nbetriebe und öffentlich­e Vergnügung­sstätten, einschließ­lich Spielhalle­n, Spielbanke­n und Wettvermit­tlungsstel­len von 23 Uhr bis 6 Uhr eine Sperrzeit.

Während dieser Sperrzeit gilt zudem für alle Schank- und Speisewirt­schaften, öffentlich­en Vergnügung­sstätten sowie an allen Verkaufs- und sonstigen Abgabestel­len, wie beispielsw­eise Tankstelle­n oder Kioske, ein generelles Außenabgab­everbot für alkoholisc­he Getränke.

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