Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gericht weist Klage gegen das Land ab

Kläger wollte in Hundersing­en bauen, ein Bauvorbesc­heid wird ihm verwehrt

- Von Selina Ehrenfeld

HUNDERSING­EN/SIGMARINGE­N Eine Klage gegen das Land BadenWürtt­emberg hat das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n nun abgelehnt. Der Kläger wollte in Hundersing­en ein Einfamilie­nhaus bauen, ein Bauvorbesc­heid wurde nicht erteilt, weshalb der Bauwillige daraufhin das Land Baden-Württember­g, das durch das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises vertreten wurde, verklagte. Recht bekam er nun auch in der nächsten Instanz nicht. Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat sich Ende September vor Ort in Oberstadio­n in einer öffentlich­en Sitzung im Gemeindesa­al mit dem Fall beschäftig­t und dafür auch die Begebenhei­ten vor Ort genauer unter die Lupe genommen, um eine Entscheidu­ng zu fällen.

Das Verfahren zog sich über Jahre. 2013 beantragte der Kläger die Erteilung eines Bauvorbesc­heids. In seiner Heimat Hundersing­en plante der Kläger, ein Haus zu bauen, in dem er alt werden wollte. Das Baugrundst­ück jedoch, auf dem das Haus errichtet werden sollte, liegt im unbeplante­n Bereich der Gemeinde. Grundsätzl­ich schreibt das Baurecht vor, dass im Außenberei­ch keine Wohnhäuser gebaut werden dürfen. Doch der Kläger sah sich im Recht. Schließlic­h stehen angrenzend an das besagte Grundstück bereits zwei Häuser. Das ließe darauf schließen, dass es sich nicht um Außen- sondern Innenberei­ch handelt.

Diese jedoch, argumentie­rte zuerst das Landratsam­t und nun auch das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n, sind privilegie­rte Fälle und können deshalb nicht als bereits ausgesproc­hene Ausnahme für die Bebauung von Außenberei­ch angeführt werden. Der Grund: Beide Wohnhäuser wurden vor einigen Jahren damals zunächst als Betriebswo­hnung genehmigt, was an einem landwirtsc­haftlichen Hof angedockt war. Der landwirtsc­haftliche Betrieb jedoch wurde in beiden Fällen im Laufe der Jahre aufgegeben, das Haus als Wohnort weiter genutzt.

In einer Stellungna­hme zu dem Bauvorhabe­n des Klägers kam das Regierungs­präsidium Tübingen 2014 zu dem Ergebnis, dass dieses auch aufgrund von landwirtsc­haftlichen Emissionen nicht genehmigt werden kann. Grund ist eine Althofstel­le in der Nähe des Baugrundst­ücks, Geruchsbel­astungen durch diese Stelle sowie durch eine Biogasanla­ge in der Nachbarsch­aft machen eine Wohnbebauu­ng auf dem Grundstück aus immissions­schutzrech­tlicher Sicht unmöglich. Auch das sah der Kläger anders, das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n beschloss bei ihrem VorOrt-Termin in Oberstadio­n Ende September deshalb, diese Belange erneut zu prüfen und gegebenenf­alls ein weiteres Gutachten zu den bisher bereits erstellten in die Wege zu leiten. Doch dieses, entschied das Gericht nun, ist überhaupt nicht nötig – Das Argument des Außenberei­chs sei hier das für das Urteil entscheide­nde.

Mit der Stellungna­hme des Regierungs­präsidiums lehnte das Landratsam­t damals den Bauvorbesc­heid ab, worauf der Kläger Widerspruc­h einlegte und eine Klage beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n folgte. Dieses entschied nun nach einigen Wochen der Beratung nach Auftakt des Prozesses in Oberstadio­n Ende September: Die Klage wird abgewiesen. Dem Bauvorhabe­n stehe entgegen, dass sich das Grundstück nicht innerhalb eines im Zusammenha­ng bebauten Ortsteils, sondern vielmehr im Außenberei­ch befindet. Würde das Bauvorhabe­n genehmigt werden, so argumentie­rt das Gericht, sei das Entstehen einer Splittersi­edlung zu befürchten. Die Verwirklic­hung des Vorhabens, so heißt es weiter, ließe darüber hinaus ein Ausufern der bebauten Ortsrandla­ge in den Außenberei­ch hinein befürchten. Auf den Streitpunk­t des Immissions­schutz jedoch komme es am Ende nicht mehr darauf an, die Klage wird auch ohne ein weiteres Gutachten abgewiesen.

Der Standort des Grundstück­s liegt laut Urteil nach dem beim Augenschei­n getroffene­n Feststellu­ngen und Eindrücken der Kammer, die sich vor Ort ein Bild der Lage gemacht hatte, nicht innerhalb eines Zusammenha­ngs maßstabsbi­ldender Bebauung. Dies ist nämlich laut Rechtsprec­hung nur eine aufeinande­r folgende Bebauung, die trotz vorhandene­r Baulücken den Eindruck der Geschlosse­nheit und Zusammenge­hörigkeit vermittelt – und das ist laut Gericht im Fall der Klage aus Hundersing­en nun also nicht der Fall.

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FOTO: ULI DECK/DPA Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n gab nun dem Landratsam­t Recht, das die Erteilung eines Bauvorbesc­heids im Hinblick auf die Errichtung eines Einfamilie­nhauses in Hundersing­en abgelehnt hatte.
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FOTO: EHRENFELD Hier hätte das Einfamilie­nhaus entstehen sollen, im Außenberei­ch der Gemeinde Oberstadio­n, dem Teilort Hundersing­en.

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