Gericht weist Klage gegen das Land ab
Kläger wollte in Hundersingen bauen, ein Bauvorbescheid wird ihm verwehrt
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HUNDERSINGEN/SIGMARINGEN Eine Klage gegen das Land BadenWürttemberg hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen nun abgelehnt. Der Kläger wollte in Hundersingen ein Einfamilienhaus bauen, ein Bauvorbescheid wurde nicht erteilt, weshalb der Bauwillige daraufhin das Land Baden-Württemberg, das durch das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises vertreten wurde, verklagte. Recht bekam er nun auch in der nächsten Instanz nicht. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat sich Ende September vor Ort in Oberstadion in einer öffentlichen Sitzung im Gemeindesaal mit dem Fall beschäftigt und dafür auch die Begebenheiten vor Ort genauer unter die Lupe genommen, um eine Entscheidung zu fällen.
Das Verfahren zog sich über Jahre. 2013 beantragte der Kläger die Erteilung eines Bauvorbescheids. In seiner Heimat Hundersingen plante der Kläger, ein Haus zu bauen, in dem er alt werden wollte. Das Baugrundstück jedoch, auf dem das Haus errichtet werden sollte, liegt im unbeplanten Bereich der Gemeinde. Grundsätzlich schreibt das Baurecht vor, dass im Außenbereich keine Wohnhäuser gebaut werden dürfen. Doch der Kläger sah sich im Recht. Schließlich stehen angrenzend an das besagte Grundstück bereits zwei Häuser. Das ließe darauf schließen, dass es sich nicht um Außen- sondern Innenbereich handelt.
Diese jedoch, argumentierte zuerst das Landratsamt und nun auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen, sind privilegierte Fälle und können deshalb nicht als bereits ausgesprochene Ausnahme für die Bebauung von Außenbereich angeführt werden. Der Grund: Beide Wohnhäuser wurden vor einigen Jahren damals zunächst als Betriebswohnung genehmigt, was an einem landwirtschaftlichen Hof angedockt war. Der landwirtschaftliche Betrieb jedoch wurde in beiden Fällen im Laufe der Jahre aufgegeben, das Haus als Wohnort weiter genutzt.
In einer Stellungnahme zu dem Bauvorhaben des Klägers kam das Regierungspräsidium Tübingen 2014 zu dem Ergebnis, dass dieses auch aufgrund von landwirtschaftlichen Emissionen nicht genehmigt werden kann. Grund ist eine Althofstelle in der Nähe des Baugrundstücks, Geruchsbelastungen durch diese Stelle sowie durch eine Biogasanlage in der Nachbarschaft machen eine Wohnbebauung auf dem Grundstück aus immissionsschutzrechtlicher Sicht unmöglich. Auch das sah der Kläger anders, das Verwaltungsgericht Sigmaringen beschloss bei ihrem VorOrt-Termin in Oberstadion Ende September deshalb, diese Belange erneut zu prüfen und gegebenenfalls ein weiteres Gutachten zu den bisher bereits erstellten in die Wege zu leiten. Doch dieses, entschied das Gericht nun, ist überhaupt nicht nötig – Das Argument des Außenbereichs sei hier das für das Urteil entscheidende.
Mit der Stellungnahme des Regierungspräsidiums lehnte das Landratsamt damals den Bauvorbescheid ab, worauf der Kläger Widerspruch einlegte und eine Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen folgte. Dieses entschied nun nach einigen Wochen der Beratung nach Auftakt des Prozesses in Oberstadion Ende September: Die Klage wird abgewiesen. Dem Bauvorhaben stehe entgegen, dass sich das Grundstück nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, sondern vielmehr im Außenbereich befindet. Würde das Bauvorhaben genehmigt werden, so argumentiert das Gericht, sei das Entstehen einer Splittersiedlung zu befürchten. Die Verwirklichung des Vorhabens, so heißt es weiter, ließe darüber hinaus ein Ausufern der bebauten Ortsrandlage in den Außenbereich hinein befürchten. Auf den Streitpunkt des Immissionsschutz jedoch komme es am Ende nicht mehr darauf an, die Klage wird auch ohne ein weiteres Gutachten abgewiesen.
Der Standort des Grundstücks liegt laut Urteil nach dem beim Augenschein getroffenen Feststellungen und Eindrücken der Kammer, die sich vor Ort ein Bild der Lage gemacht hatte, nicht innerhalb eines Zusammenhangs maßstabsbildender Bebauung. Dies ist nämlich laut Rechtsprechung nur eine aufeinander folgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt – und das ist laut Gericht im Fall der Klage aus Hundersingen nun also nicht der Fall.