Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Vorgaben des Chefs müssen auch erfüllbar sein

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nennen, verklausul­ieren ist Quatsch“, meint Mai. Es sei eine Illusion zu glauben, dass Personaler darauf hereinfall­en. Gefragt ist ein selbstrefl­ektiver und konstrukti­ver Umgang. „Man könnte zum Beispiel sagen: ,Ich neige zum Perfektion­ismus, habe aber erkannt, woran es liegt und ich arbeite daran’“, schlägt Mai vor.

Auch Slaghuis findet, dass es bestimmte Dinge gibt, die ein neuer Arbeitgebe­r wissen sollte, damit man gut zusammenar­beiten kann. Ein Hang zum Perfektion­ismus gehöre dazu. Man sollte Klarheit schaffen und ehrlich miteinande­r sein – das könnte so aussehen: „Mir ist es sehr wichtig, dass ich gute Arbeit leiste, da mir auch Anerkennun­g wichtig ist. Deshalb kann es sein, dass ich mich in Aufgaben hineinstei­gere und es mich stresst“, schlägt Slaghuis vor.

Und dann sollte man den Wunsch formuliere­n, dass künftige Vorgesetzt­e Klarheit schaffen, wie das Ergebnis aussehen soll. Zum Beispiel, ob für die Aufstellun­g ein handschrif­tlicher Zettel ausreicht oder eine perfekte Präsentati­on ausgearbei­tet werden soll. (dpa)

„Jede E-Mail muss in spätestens 15 Minuten beantworte­t sein.“Ob eine solche Regel die Effizienz am Arbeitspla­tz steigert, würde mancher vermutlich anzweifeln. Aber wie sieht es rechtlich aus? Können Führungskr­äfte bestimmen, nach welcher Zeit eine E-Mail beantworte­t sein muss? Prinzipiel­l schon. „Im Rahmen seines Weisungsre­chts kann der Arbeitgebe­r konkrete Vorgaben machen“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. Allerdings müssen diese Vorgaben vom Arbeitnehm­er innerhalb der vertraglic­h geschuldet­en Arbeitszei­t auch erfüllbar sein. Auch im Homeoffice gäbe es keine grundsätzl­ichen Besonderhe­iten gegenüber der Erbringung der Arbeitslei­stung beim Arbeitgebe­r vor Ort. Sollten sich bestimmte Vorgaben gar nicht umsetzen lassen, rät der Fachanwalt, das dem Arbeitgebe­r nachweisba­r mitzuteile­n. (dpa)

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