Spanische Regierung ruft Gesundheitsnotstand aus
an oder mit dem Coronavirus. Im Juli, August und dem Großteil des Septembers lag die gemeldete Todeszahl nicht höher als 14 pro Tag, häufig sogar im unteren einstelligen Bereich. Doch seit Oktober steigen die Zahlen wieder, an einzelnen Tagen lagen sie bei mehr als 40. Solchen Trends versuchen Bund und Länder frühzeitig mit verschärften Corona-Regeln Einhalt zu gebieten.
Dass die Todeszahlen und die Fälle intensivmedizinischer Betreuung lange Zeit nicht in gleichem Maße stiegen wie die Positivergebnisse, lag vor allem am Alter der Getesteten. Nach 50 Jahren im Frühjahr sank der Mittelwert der erfassten Corona-Infizierten bis Mitte August auf 32 Jahre. Seitdem wächst er wieder an – zuletzt auf 39 Jahre.
Covid-19-Erkrankungen nehmen aktuell unter älteren Menschen wieder zu. Damit gibt es auch wieder mehr schwere Verläufe. Während im Sommer täglich jeweils weniger als 300 Covid-Patienten auf die Intensivstation mussten, werden seit Ende September wieder mehr Betten belegt. Nach Angaben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivund Notfallmedizin (Divi) wurden am Sonntag 1296 Corona-Infizierte intensivmedizinisch betreut.
MADRID (dpa) - Zur Eindämmung der rapide steigenden CoronaInfektionszahlen hat die Regierung in Spanien erneut den nationalen Notstand ausgerufen und eine nächtliche Ausgehsperre angekündigt. Die Verhängung des sogenannten Alarmzustands, der dritthöchsten Notstandsstufe des Landes, wurde am Sonntag bei einer außerordentlichen Ministerratssitzung in Madrid beschlossen, wie Ministerpräsident Pedro Sánchez mitteilte. Die Maßnahme sollte noch am Sonntag mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Nur unter dem Notstand darf die Regierung die Bewegungsfreiheit der Menschen einschränken. Anders als beim Alarmzustand, der in Spanien wegen Corona zwischen dem 14. März und dem 20. Juni herrschte, wird diesmal keine totale Ausgangssperre, sondern nur ein nächtliches Ausgehverbot zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens verhängt. Die Regionen bekommen aber Spielraum zur Ausgestaltung der Ausgehsperre und dürfen den Beginn zwischen 22 und 24 Uhr und das Ende zwischen fünf und sieben Uhr ansetzen.