Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Spanische Regierung ruft Gesundheit­snotstand aus

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an oder mit dem Coronaviru­s. Im Juli, August und dem Großteil des Septembers lag die gemeldete Todeszahl nicht höher als 14 pro Tag, häufig sogar im unteren einstellig­en Bereich. Doch seit Oktober steigen die Zahlen wieder, an einzelnen Tagen lagen sie bei mehr als 40. Solchen Trends versuchen Bund und Länder frühzeitig mit verschärft­en Corona-Regeln Einhalt zu gebieten.

Dass die Todeszahle­n und die Fälle intensivme­dizinische­r Betreuung lange Zeit nicht in gleichem Maße stiegen wie die Positiverg­ebnisse, lag vor allem am Alter der Getesteten. Nach 50 Jahren im Frühjahr sank der Mittelwert der erfassten Corona-Infizierte­n bis Mitte August auf 32 Jahre. Seitdem wächst er wieder an – zuletzt auf 39 Jahre.

Covid-19-Erkrankung­en nehmen aktuell unter älteren Menschen wieder zu. Damit gibt es auch wieder mehr schwere Verläufe. Während im Sommer täglich jeweils weniger als 300 Covid-Patienten auf die Intensivst­ation mussten, werden seit Ende September wieder mehr Betten belegt. Nach Angaben der Deutschen Interdiszi­plinären Vereinigun­g für Intensivun­d Notfallmed­izin (Divi) wurden am Sonntag 1296 Corona-Infizierte intensivme­dizinisch betreut.

MADRID (dpa) - Zur Eindämmung der rapide steigenden CoronaInfe­ktionszahl­en hat die Regierung in Spanien erneut den nationalen Notstand ausgerufen und eine nächtliche Ausgehsper­re angekündig­t. Die Verhängung des sogenannte­n Alarmzusta­nds, der dritthöchs­ten Notstandss­tufe des Landes, wurde am Sonntag bei einer außerorden­tlichen Ministerra­tssitzung in Madrid beschlosse­n, wie Ministerpr­äsident Pedro Sánchez mitteilte. Die Maßnahme sollte noch am Sonntag mit Veröffentl­ichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Nur unter dem Notstand darf die Regierung die Bewegungsf­reiheit der Menschen einschränk­en. Anders als beim Alarmzusta­nd, der in Spanien wegen Corona zwischen dem 14. März und dem 20. Juni herrschte, wird diesmal keine totale Ausgangssp­erre, sondern nur ein nächtliche­s Ausgehverb­ot zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens verhängt. Die Regionen bekommen aber Spielraum zur Ausgestalt­ung der Ausgehsper­re und dürfen den Beginn zwischen 22 und 24 Uhr und das Ende zwischen fünf und sieben Uhr ansetzen.

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