Tierschützer entsetzt: Polizei erschießt Schwan
Danach trennt ein Jäger den Kopf des Vogels ab – Die Wildtierhilfe erhebt Vorwürfe
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NEU-ULM - Ein toter Schwan mit einem abgetrennten Kopf ist am Wochenende auf einem Acker in der Nähe des Ludwigfelder Badesees gefunden worden. Eine Tierpflegerin, die Mitglied der Wildtierhilfe BadenWürttemberg ist, wollte dem Schwan zur Hilfe eilen. Jetzt ist sie empört und erhebt schwere Vorwürfe in Richtung der Jägerschaft, aber auch der Polizei. „In meinen Augen war das so nicht nötig“, sagt sie. Die Wildtierhilfe will nach dem Vorfall in Neu-Ulm jetzt sogar rechtliche Schritte einleiten.
Am Samstagabend gegen 19 Uhr habe sich eine Frau bei ihr gemeldet, schildert die Tierpflegerin aus Blaubeuren den Vorfall. Ein Schwan würde in einem Acker sitzen und könne nicht mehr aufstehen. Als sie anderthalb Stunden später am Ort des Geschehens eintraf, sei es schon zu spät gewesen: Die hinzugerufene Polizei habe das Tier erlegt. Ein Jäger soll zudem noch den Kopf des Schwans abgetrennt haben.
„Ich war entsetzt“, sagt die Pflegerin. Das Tier sei nicht so schwer verletzt gewesen, dass es hätte getötet werden müssen. Die Flügel seien nicht gebrochen, auch seien sonst keine anderen Verletzungen ersichtlich gewesen. Normalerweise, so schildert sie das Vorgehen, werde in so einem Fall in Absprache mit dem zuständigen Jäger die Feuerwehr gerufen, um das verletzte Tier schonend zu fangen. Um es dann einem Tierheim oder einem Tierpfleger zu übergeben. „Das war für mich das erste Mal, dass ich das so erlebt habt“, sagt die Pflegerin.
Die Polizei stellt den Vorfall anders dar und weist die Vorwürfe von sich. Der Schwan habe im Sterben gelegen, erklärt Thomas Merk, stellvertretender Polizeihauptkommissar der Inspektion in Neu-Ulm. In
Absprache mit einem Jäger, der zufällig vorbeigekommen war, sei die Entscheidung getroffen worden, das Tier so schnell es geht von seinem Leiden zu erlösen. Eine junge Kollegin habe daraufhin insgesamt zwei Schüsse abgegeben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sei auch der Kopf „fachgerecht“mit einem Messer abgetrennt worden.
Merk spricht von einem „normalen Prozedere“, das keiner der Beamten gerne durchführe. Jedoch sei auch die Polizei dazu befähigt, Tiere zu erlegen.
Abgesehen von der Handlung selbst ziehe Schusswaffengebrauch auch weitere Konsequenzen nach sich: Zusätzliche Berichte müssten geschrieben und Munition nachbestellt werden. Der Fall werde daher auch genauestens überprüft. Dabei spiele aber auch eine Rolle: Stimmen denn die Angaben, die die Tierpflegerin öffentlich kundtut?
Laut Merk habe sich die Tierschutzbehörde bereits mit dem Fall befasst und sei zu dem Entschluss gekommen, dass das Vorgehen richtig gewesen sei. Die Wildtierhilfe kündigte jedoch an, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten zu wollen.