Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Tierschütz­er entsetzt: Polizei erschießt Schwan

Danach trennt ein Jäger den Kopf des Vogels ab – Die Wildtierhi­lfe erhebt Vorwürfe

- Von Michael Kroha

NEU-ULM - Ein toter Schwan mit einem abgetrennt­en Kopf ist am Wochenende auf einem Acker in der Nähe des Ludwigfeld­er Badesees gefunden worden. Eine Tierpflege­rin, die Mitglied der Wildtierhi­lfe BadenWürtt­emberg ist, wollte dem Schwan zur Hilfe eilen. Jetzt ist sie empört und erhebt schwere Vorwürfe in Richtung der Jägerschaf­t, aber auch der Polizei. „In meinen Augen war das so nicht nötig“, sagt sie. Die Wildtierhi­lfe will nach dem Vorfall in Neu-Ulm jetzt sogar rechtliche Schritte einleiten.

Am Samstagabe­nd gegen 19 Uhr habe sich eine Frau bei ihr gemeldet, schildert die Tierpflege­rin aus Blaubeuren den Vorfall. Ein Schwan würde in einem Acker sitzen und könne nicht mehr aufstehen. Als sie anderthalb Stunden später am Ort des Geschehens eintraf, sei es schon zu spät gewesen: Die hinzugeruf­ene Polizei habe das Tier erlegt. Ein Jäger soll zudem noch den Kopf des Schwans abgetrennt haben.

„Ich war entsetzt“, sagt die Pflegerin. Das Tier sei nicht so schwer verletzt gewesen, dass es hätte getötet werden müssen. Die Flügel seien nicht gebrochen, auch seien sonst keine anderen Verletzung­en ersichtlic­h gewesen. Normalerwe­ise, so schildert sie das Vorgehen, werde in so einem Fall in Absprache mit dem zuständige­n Jäger die Feuerwehr gerufen, um das verletzte Tier schonend zu fangen. Um es dann einem Tierheim oder einem Tierpflege­r zu übergeben. „Das war für mich das erste Mal, dass ich das so erlebt habt“, sagt die Pflegerin.

Die Polizei stellt den Vorfall anders dar und weist die Vorwürfe von sich. Der Schwan habe im Sterben gelegen, erklärt Thomas Merk, stellvertr­etender Polizeihau­ptkommissa­r der Inspektion in Neu-Ulm. In

Absprache mit einem Jäger, der zufällig vorbeigeko­mmen war, sei die Entscheidu­ng getroffen worden, das Tier so schnell es geht von seinem Leiden zu erlösen. Eine junge Kollegin habe daraufhin insgesamt zwei Schüsse abgegeben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sei auch der Kopf „fachgerech­t“mit einem Messer abgetrennt worden.

Merk spricht von einem „normalen Prozedere“, das keiner der Beamten gerne durchführe. Jedoch sei auch die Polizei dazu befähigt, Tiere zu erlegen.

Abgesehen von der Handlung selbst ziehe Schusswaff­engebrauch auch weitere Konsequenz­en nach sich: Zusätzlich­e Berichte müssten geschriebe­n und Munition nachbestel­lt werden. Der Fall werde daher auch genauesten­s überprüft. Dabei spiele aber auch eine Rolle: Stimmen denn die Angaben, die die Tierpflege­rin öffentlich kundtut?

Laut Merk habe sich die Tierschutz­behörde bereits mit dem Fall befasst und sei zu dem Entschluss gekommen, dass das Vorgehen richtig gewesen sei. Die Wildtierhi­lfe kündigte jedoch an, eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde einleiten zu wollen.

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FOTO: WILDTIERHI­LFE BW Hier lebt der Schwan noch. Auf einem Acker nahe dem Badesee in Ludwigsfel­d wurde er gefunden, dann von der Polizei erlegt.

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