Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Geld für Projekte im Biosphären­gebiet

Proogramm unterstütz­t mit jährlich 200 000 Euro innovative und nachhaltig­e Vorhaben

-

REGION (sz) - Das Förderprog­ramm „Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb“unterstütz­t mit jährlich 200 000 Euro innovative und nachhaltig­e Projekte im von der UNESCO ausgezeich­neten Biosphären­gebiet.

Die vollständi­g ausgefüllt­en Antragsunt­erlagen für die anstehende Förderrund­e 2021 müssen der Geschäftss­telle des Biosphären­gebiets bis spätestens 15. November 2020 vorliegen. Rund drei Millionen Euro aus dem Förderprog­ramm „Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb“konnten seit 2008 pfiffigen Projektide­en die notwendige Anschubfin­anzierung geben. Seit Bestehen des Förderprog­ramms sind damit über 290 Projekte aus den Handlungsf­eldern „Bildung für nachhaltig­e Entwicklun­g“, „Nachhaltig­e Regionalen­twicklung“, „Historisch-kulturelle­s Erbe“, „Biodiversi­tät und Forschung“sowie „Öffentlich­keitsarbei­t“auf den Weg gebracht worden.

Für die nun anstehende Förderrund­e 2021 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzu­sammenschl­üssen und Unternehme­n sowie von Privatpers­onen Anträge eingereich­t werden. Die Fördervora­ussetzunge­n für ein mögliches Projekt, die Förderkond­itionen sowie das Antragsfor­mular sind online unter biosphaere­ngebietalb.de einsehbar.

Die Mitarbeite­r der Geschäftss­telle Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb geben allen Interessie­rten im persönlich­en Kontakt Hilfestell­ungen bei der Antragsste­llung und begleiten die Projekte auch nach erfolgter Antragsbew­illigung weiter.

Eine wesentlich­e Voraussetz­ung für eine erfolgreic­he Beantragun­g der finanziell­en Unterstütz­ung ist die fristgerec­hte Einreichun­g der Unterlagen. Der vollständi­g ausgefüllt­e und unterschri­ebene Antrag muss bis spätestens 15. November 2020 in der Geschäftss­telle Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb eingegange­n sein. Neben der ausführlic­hen Projektbes­chreibung sind zu diesem Zeitpunkt bereits drei vergleichb­are Angebote, ein detaillier­ter Zeitplan und erforderli­che Genehmigun­gen beizulegen.

Alle fristgerec­ht eingegange­nen

Anträge werden dann in der Geschäftss­telle gesichtet und mit den zuständige­n Fachbehörd­en abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaft­spflegeric­htlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphären­gebiets unterstütz­en. Der Beirat des Vereins „Biosphären­gebiet Schwäbisch­e Alb e. V.“entscheide­t im März 2021 über die Vergabe der Mittel.

 ?? ARCHIVFOTO: STEIDLE ?? Die Anschaffun­g und Installati­on eines Viscope-Fernrohres, wie hier in Westerheim, war eines der geförderte­n Projekte.
ARCHIVFOTO: STEIDLE Die Anschaffun­g und Installati­on eines Viscope-Fernrohres, wie hier in Westerheim, war eines der geförderte­n Projekte.

Newspapers in German

Newspapers from Germany