Geld für Projekte im Biosphärengebiet
Proogramm unterstützt mit jährlich 200 000 Euro innovative und nachhaltige Vorhaben
REGION (sz) - Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“unterstützt mit jährlich 200 000 Euro innovative und nachhaltige Projekte im von der UNESCO ausgezeichneten Biosphärengebiet.
Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen für die anstehende Förderrunde 2021 müssen der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets bis spätestens 15. November 2020 vorliegen. Rund drei Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“konnten seit 2008 pfiffigen Projektideen die notwendige Anschubfinanzierung geben. Seit Bestehen des Förderprogramms sind damit über 290 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“sowie „Öffentlichkeitsarbeit“auf den Weg gebracht worden.
Für die nun anstehende Förderrunde 2021 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, die Förderkonditionen sowie das Antragsformular sind online unter biosphaerengebietalb.de einsehbar.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb geben allen Interessierten im persönlichen Kontakt Hilfestellungen bei der Antragsstellung und begleiten die Projekte auch nach erfolgter Antragsbewilligung weiter.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 15. November 2020 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein. Neben der ausführlichen Projektbeschreibung sind zu diesem Zeitpunkt bereits drei vergleichbare Angebote, ein detaillierter Zeitplan und erforderliche Genehmigungen beizulegen.
Alle fristgerecht eingegangenen
Anträge werden dann in der Geschäftsstelle gesichtet und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“entscheidet im März 2021 über die Vergabe der Mittel.