Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Bei Umzug für Ausbildung Förderung prüfen

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den Ausbildung­s- oder Tarifvertr­ag. Zahlt der Arbeitgebe­r vermögensw­irksame Leistungen, die teils bis 40 Euro monatlich betragen, kann ein Bank- oder Aktienspar­plan oder ein Bausparver­trag sinnvoll sein.

Für einen Banksparve­rtrag oder einen Bausparver­trag sprechen, dass sie vergleichs­weise sicher sind. Der Nachteil: Sie werfen wenig ab. Mit Blick auf Rendite-Chancen kann ein Aktienspar­plan interessan­ter sein. „Möglich ist auch, ETF mit den vermögensw­irksamen Leistungen des Arbeitgebe­rs zu kombiniere­n“, so Klinger. Auch bleiben Azubis regelmäßig innerhalb der Grenzen, die für eine Arbeitnehm­ersparzula­ge seitens des Staates gelten. Für Bausparver­träge liegt bei Ledigen die Grenze bei 17 900 Euro (Ehepaare: 35 800 Euro). Hier beläuft sich die Zulage auf neun Prozent, die maximale Höhe der Förderung liegt für Alleinsteh­ende bei rund 43 Euro im Jahr. Bei einem Aktienfond­ssparplan beläuft sich die staatliche Förderung auf bis zu 80 Euro pro Jahr – falls das zu versteuern­de Jahreseink­ommen bei 20 000 Euro (Ledige) oder bei 40 000 Euro (Ehepaar) liegt. „Die Förderung erhalten nur jene, die den jeweiligen Vertrag nicht vor Ablauf von sieben Jahren auflösen“, so Hentschel.

NÜRNBERG (dpa) - Wer eine Ausbildung macht und dafür von zu Hause auszieht, erhält unter Umständen Berufsausb­ildungsbei­hilfe (BAB). Darauf weist die Bundesagen­tur für Arbeit auf ihrem Portal „Planet-Beruf“hin.

Es gibt jedoch einige Voraussetz­ungen für die BAB. Anspruch haben nur diejenigen, die eine anerkannte duale Berufsausb­ildung machen. Außerdem gibt es die Beihilfe nur dann, wenn Jugendlich­e umziehen müssen.

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