Bei Umzug für Ausbildung Förderung prüfen
den Ausbildungs- oder Tarifvertrag. Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, die teils bis 40 Euro monatlich betragen, kann ein Bank- oder Aktiensparplan oder ein Bausparvertrag sinnvoll sein.
Für einen Banksparvertrag oder einen Bausparvertrag sprechen, dass sie vergleichsweise sicher sind. Der Nachteil: Sie werfen wenig ab. Mit Blick auf Rendite-Chancen kann ein Aktiensparplan interessanter sein. „Möglich ist auch, ETF mit den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers zu kombinieren“, so Klinger. Auch bleiben Azubis regelmäßig innerhalb der Grenzen, die für eine Arbeitnehmersparzulage seitens des Staates gelten. Für Bausparverträge liegt bei Ledigen die Grenze bei 17 900 Euro (Ehepaare: 35 800 Euro). Hier beläuft sich die Zulage auf neun Prozent, die maximale Höhe der Förderung liegt für Alleinstehende bei rund 43 Euro im Jahr. Bei einem Aktienfondssparplan beläuft sich die staatliche Förderung auf bis zu 80 Euro pro Jahr – falls das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 20 000 Euro (Ledige) oder bei 40 000 Euro (Ehepaar) liegt. „Die Förderung erhalten nur jene, die den jeweiligen Vertrag nicht vor Ablauf von sieben Jahren auflösen“, so Hentschel.
NÜRNBERG (dpa) - Wer eine Ausbildung macht und dafür von zu Hause auszieht, erhält unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit auf ihrem Portal „Planet-Beruf“hin.
Es gibt jedoch einige Voraussetzungen für die BAB. Anspruch haben nur diejenigen, die eine anerkannte duale Berufsausbildung machen. Außerdem gibt es die Beihilfe nur dann, wenn Jugendliche umziehen müssen.