Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Kreis Neu-Ulm: Ab Dienstag Maskenpfli­cht für Grundschül­er

Bayern beschließt neue Corona-Regeln – Weiterhin gibt es Verwirrung zwischen den Bundesländ­ern

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NEU-ULM/ULM (sohu, heo) - Die Allgemeinv­erfügung des Landkreise­s Neu-Ulm, in der Grundschül­er von der Maskenpfli­cht befreit worden waren, gilt nach Montag, 9. November, nicht mehr. Dann tritt eine neue Regel in Kraft. Grundschül­er müssen ab Dienstag auch einen Mund-Nasen-Schutz am Sitzplatz tragen. Das teilt das Landratsam­t Neu-Ulm mit. Hintergrun­d ist die aktuelle Schutzvero­rdnung, die damit die Ausnahmere­gelung des Landkreise­s Neu-Ulm aufhebt.

Der Landkreis Neu-Ulm befindet sich seit mehreren Tagen mit seinen Corona-Zahlen in der dunkelrote­n Stufe. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz nach Angaben des Landratsam­ts bei 121,6. Deshalb appelliert das Landratsam­t an die Bürger, sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten, um die Fälle im Landkreis wieder zu senken.

Eine Befreiung der Maskenpfli­cht am Sitzplatz an Grundschul­en müsste die Regierung von Schwaben erneut genehmigen. Doch laut dem Landratsam­t könnten wegen der steigenden und besorgnise­rregenden Infektions­zahlen solche Ausnahmen nicht erlaubt werden. Das dürfte vor allem die Eltern verärgern, die kürzlich vor dem Landratsam­t demonstrie­rten. Auch am Montag stellen sich um 13 Uhr zum vierten Mal die Eltern der Gruppe „Klardenken Schwaben“vor dem Landratsam­t in Neu-Ulm auf, um unter anderem gegen die Maskenpfli­cht in Schulen zu demonstrie­ren.

Im benachbart­en Baden-Württember­g müssen weiterhin nur die Schüler ab der fünften Klasse sowie Berufsschü­ler eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht tragen. Auch der Sportunter­richt findet unter Abstandsre­gelungen an Ulmer Schulen weiterhin statt. An bayerische­n Schulen nur dann, wenn das Tragen einer Maske zumutbar oder möglich ist und der Mindestabs­tand zwischen allen eingehalte­n werden kann.

In Baden-Württember­g gilt außerdem: Sportanlag­en im Freien, wie Golfplätze oder Tennisplat­zanlagen, dürfen auch von mehreren Personen unter Einhaltung der Abstandsre­geln genutzt werden. Verwirrung gibt es aber in den Tennishall­en von Ulm und Neu-Ulm. In geschlosse­nen Hallen beider Bundesländ­er darf, unabhängig davon, wie viele Räume vorhanden sind, nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts trainiert werden. Das bedeutet auch, dass in einer Tennishall­e mit drei Plätzen nur einer bespielt werden darf.

Der Städtetag Baden-Württember­gs hatte das in einer „ergänzende­n Erklärung“konkretisi­ert. In Bayern scheint das nicht so eindeutig geregelt zu sein: Das bayerische Innenminis­terium spricht auf Anfrage von mit „Trennvorha­ng abgrenzbar­en“Hallenbere­ichen. Hier bleibt viel Interpreta­tionsspiel­raum. Die Folge: Nach unseren Informatio­nen wird am Freitag in Ulm je nur ein Platz pro Halle belegt, in Neu-Ulmer Hallen wird auf allen Courts gespielt.

Die verschärft­en Corona-Regeln wurden von Montag bis Freitagmor­gen im Bereich des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West kontrollie­rt. Etwa 1700 Kontrollen gab es laut dem Präsidium. Dabei wurden laut Polizei insgesamt 150 Verstöße festgestel­lt. Knapp 430 Mal kontrollie­rten Beamten im öffentlich­en Raum. Etwa 330 Personen wurden wegen des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich­en Plätzen kontrollie­rt, dabei gab es rund 70 Verstöße. Beamte der Polizei Illertisse­n überprüfte­n am Dienstag ein Auto, in dem vier Personen aus verschiede­nen Haushalten saßen. Keiner der Insassen im Alter von 17 bis 20 Jahren trug dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Folge waren vier Anzeigen.

Hier gilt im Landkreis Neu-Ulm die Maskenpfli­cht: Auf den Begegnungs­und Verkehrsfl­ächen einschließ­lich der Fahrstühle von öffentlich zugänglich­en Gebäuden; auf den Begegnungs- und Verkehrsfl­ächen der Arbeitsstä­tte, insbesonde­re in Fahrstühle­n, Fluren, Kantinen und Eingängen; im öffentlich­en Personenna­hverkehr sowie im Fernverkeh­r und im Schulbusve­rkehr, ebenso in den zugehörige­n Einrichtun­gen (zum Beispiel Bahnhöfe und Bushaltest­ellen), auf dem Wochenmark­t, auf dem Schulgelän­de und auch während des Unterricht­s am Platz für alle Jahrgangss­tufen.

Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen hat das Landratsam­t auf seiner Homepage zusammenge­fasst. Auch das Bürgertele­fon steht für Fragen zur Verfügung. Es ist erreichbar von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnum­mer 0731 / 70 40 50 50.

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