So findet man Ärzte für eine Zweitmeinung
Muss man seinen Arzt darauf hinweisen, ● dass man eine Zweitmeinung einholt?
Nein. Aber es ist laut Verbraucherzentrale-Bundesverband zufolge auf jeden Fall sehr sinnvoll. Nur so kann man auch Berichte, Laborwerte und Ergebnisse von Röntgenuntersuchungen zur Zweitbehandlung mitnehmen – und dadurch überflüssige Doppeluntersuchungen vermeiden. Patienten haben ein Recht auf Kopien ihrer Patientenakte sowie der vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf die Kosten für die Kopien allerdings in Rechnung stellen.
Für einige Krankheiten und Eingriffe ● gibt es ein sogenanntes gesetzlich geregeltes Zweitmeinungsverfahren. Was hat es damit auf sich?
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat drei Krankheiten und Eingriffe festgelegt, die in Deutschland besonders häufig sind, unter Ärzten oft als strittig gelten beziehungsweise eine hohe Relevanz für den Patienten haben: Gebärmutterentfernung, Mandeloperation und Schulterarthroskopie. Die Zweitmeiner sollen über mögliche Therapie- und Handlungsalternativen informieren.
Wie unterscheidet sich das geregelte ● Zweitmeinungsverfahren von einer normalen ärztlichen Zweitmeinung?
„Beim geregelten Zweitmeinungsverfahren sollen Ärzte die Patienten explizit darauf hinweisen, dass eine zweite Meinung sinnvoll ist“, sagt Tanja Hinzmann von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Zudem gibt es eine Liste von Ärzten, die für das Einholen einer Zweitmeinung empfohlen werden. „Das sind sehr erfahrene Ärzte für die jeweilige Krankheit und sie müssen sich auch entsprechend zertifizieren lassen und unabhängig beraten“, sagt
Hubert Forster von der Techniker Krankenkasse (TK) Baden-Württemberg. So soll – anders als wenn der Patient sich selbst einen Arzt für eine Zweitmeinung sucht – sichergestellt werden, dass die Zweitmeinung auch tatsächlich aussagekräftig ist und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse. Die Ärzte auf der Liste dürfen nicht in derselben Praxis oder Klinik wie der erste Arzt arbeiten. Und sie dürfen nicht an dem Krankenhaus beschäftigt sein, in dem die Operation stattfinden soll.
Warum wird ausgerechnet für ●
Mandeloperationen, Gebärmutterentfernung und Schulterarthroskopie das Zweitmeinungsverfahren geregelt?
Müssen die Mandeln raus oder nicht? Diese Frage wird unter Ärzten sehr häufig diskutiert, zudem gehört eine Mandel-Operation zu den häufigsten Eingriffen in Deutschland. Ähnliches gilt für die Gebärmutterentfernung, welche die fünfthäufigste Operation bei Frauen ist. „Jedes Jahr werden allein in Baden-Württemberg rund 14 000 Patientinnen die Gebärmutter entfernt. Das ist ein Eingriff mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen“, sagt Hubert Foster von der TK Baden-Württemberg. Seit Februar 2020 gehört auch die Schulterarthroskopie – also ein
Mandeln, Gebärmutter und Schulter: Für die gesetzlich geregelte Zweitmeinung bei Gebärmutterentfernungen, Schulterspiegelungen und Mandeloperationen sind dafür zugelassene Ärzte im Internet unter zweitmeinung gelistet.
Krebs: Bei Krebserkrankungen sind meist mehrere Behandlungsoptionen vorhanden, weshalb in der Regel auch mehrere Ärzte zu Rate gezogen werden müssen. Der Krebsinformationsdienst (www.krebsinformationsdienst.de) nennt geeignete Zentren, um sich umfassend beraten zu lassen.
Fußamputation: Für die bei Diabetikern häufigen Fußamputationen gibt es unter der Telefonnummer 0180/312 34 06 eine
kostenpflichtige Hotline der Deutschen Diabetesgesellschaft, die Betroffenen für eine Zweitmeinung entsprechende Zentren empfiehlt.
Weitere Krankheiten:
Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen, da diese häufig spezielle ZweitmeinungsProgramme für bestimmte Eingriffe und Krankheiten haben. Zudem gibt es verschiedene spezielle Internetportale für Zweitmeinungen. Hier fallen jedoch Kosten an, die gegebenenfalls von den Krankenkassen übernommen werden.
Beispiele für solche Portale sind: www.medexo.de www.2te-zahnarztmeinung.de www.krebszweitmeinung.de