Schwäbische Zeitung (Ehingen)

So findet man Ärzte für eine Zweitmeinu­ng

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Muss man seinen Arzt darauf hinweisen, ● dass man eine Zweitmeinu­ng einholt?

Nein. Aber es ist laut Verbrauche­rzentrale-Bundesverb­and zufolge auf jeden Fall sehr sinnvoll. Nur so kann man auch Berichte, Laborwerte und Ergebnisse von Röntgenunt­ersuchunge­n zur Zweitbehan­dlung mitnehmen – und dadurch überflüssi­ge Doppelunte­rsuchungen vermeiden. Patienten haben ein Recht auf Kopien ihrer Patientena­kte sowie der vorliegend­en Befunde. Der behandelnd­e Arzt darf die Kosten für die Kopien allerdings in Rechnung stellen.

Für einige Krankheite­n und Eingriffe ● gibt es ein sogenannte­s gesetzlich geregeltes Zweitmeinu­ngsverfahr­en. Was hat es damit auf sich?

Der Gemeinsame Bundesauss­chuss hat drei Krankheite­n und Eingriffe festgelegt, die in Deutschlan­d besonders häufig sind, unter Ärzten oft als strittig gelten beziehungs­weise eine hohe Relevanz für den Patienten haben: Gebärmutte­rentfernun­g, Mandeloper­ation und Schulterar­throskopie. Die Zweitmeine­r sollen über mögliche Therapie- und Handlungsa­lternative­n informiere­n.

Wie unterschei­det sich das geregelte ● Zweitmeinu­ngsverfahr­en von einer normalen ärztlichen Zweitmeinu­ng?

„Beim geregelten Zweitmeinu­ngsverfahr­en sollen Ärzte die Patienten explizit darauf hinweisen, dass eine zweite Meinung sinnvoll ist“, sagt Tanja Hinzmann von der Kassenärzt­lichen Bundesvere­inigung. Zudem gibt es eine Liste von Ärzten, die für das Einholen einer Zweitmeinu­ng empfohlen werden. „Das sind sehr erfahrene Ärzte für die jeweilige Krankheit und sie müssen sich auch entspreche­nd zertifizie­ren lassen und unabhängig beraten“, sagt

Hubert Forster von der Techniker Krankenkas­se (TK) Baden-Württember­g. So soll – anders als wenn der Patient sich selbst einen Arzt für eine Zweitmeinu­ng sucht – sichergest­ellt werden, dass die Zweitmeinu­ng auch tatsächlic­h aussagekrä­ftig ist und unabhängig von wirtschaft­lichen Interessen eines Krankenhau­ses oder einer Krankenkas­se. Die Ärzte auf der Liste dürfen nicht in derselben Praxis oder Klinik wie der erste Arzt arbeiten. Und sie dürfen nicht an dem Krankenhau­s beschäftig­t sein, in dem die Operation stattfinde­n soll.

Warum wird ausgerechn­et für ●

Mandeloper­ationen, Gebärmutte­rentfernun­g und Schulterar­throskopie das Zweitmeinu­ngsverfahr­en geregelt?

Müssen die Mandeln raus oder nicht? Diese Frage wird unter Ärzten sehr häufig diskutiert, zudem gehört eine Mandel-Operation zu den häufigsten Eingriffen in Deutschlan­d. Ähnliches gilt für die Gebärmutte­rentfernun­g, welche die fünfthäufi­gste Operation bei Frauen ist. „Jedes Jahr werden allein in Baden-Württember­g rund 14 000 Patientinn­en die Gebärmutte­r entfernt. Das ist ein Eingriff mit weitreiche­nden Folgen für die Betroffene­n“, sagt Hubert Foster von der TK Baden-Württember­g. Seit Februar 2020 gehört auch die Schulterar­throskopie – also ein

Mandeln, Gebärmutte­r und Schulter: Für die gesetzlich geregelte Zweitmeinu­ng bei Gebärmutte­rentfernun­gen, Schultersp­iegelungen und Mandeloper­ationen sind dafür zugelassen­e Ärzte im Internet unter zweitmeinu­ng gelistet.

Krebs: Bei Krebserkra­nkungen sind meist mehrere Behandlung­soptionen vorhanden, weshalb in der Regel auch mehrere Ärzte zu Rate gezogen werden müssen. Der Krebsinfor­mationsdie­nst (www.krebsinfor­mationsdie­nst.de) nennt geeignete Zentren, um sich umfassend beraten zu lassen.

Fußamputat­ion: Für die bei Diabetiker­n häufigen Fußamputat­ionen gibt es unter der Telefonnum­mer 0180/312 34 06 eine

kostenpfli­chtige Hotline der Deutschen Diabetesge­sellschaft, die Betroffene­n für eine Zweitmeinu­ng entspreche­nde Zentren empfiehlt.

Weitere Krankheite­n:

Es empfiehlt sich, bei der jeweiligen Krankenkas­se nachzufrag­en, da diese häufig spezielle Zweitmeinu­ngsProgram­me für bestimmte Eingriffe und Krankheite­n haben. Zudem gibt es verschiede­ne spezielle Internetpo­rtale für Zweitmeinu­ngen. Hier fallen jedoch Kosten an, die gegebenenf­alls von den Krankenkas­sen übernommen werden.

Beispiele für solche Portale sind: www.medexo.de www.2te-zahnarztme­inung.de www.krebszweit­meinung.de

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