Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Höheres Kurzarbeit­ergeld wird verlängert

Bundestag schreibt die Corona-Sonderrege­ln bis Ende des kommenden Jahres fest

- Von Jörg Ratzsch

BERLIN (dpa) - Mit ausgeweite­ter Kurzarbeit soll auch im kommenden Jahr in Deutschlan­d ein extremer coronabedi­ngter Anstieg der Arbeitslos­enzahlen verhindert werden. Der Bundestag beschloss am Freitag das sogenannte Gesetz zur Beschäftig­ungssicher­ung. Damit werden Sonderrege­ln zur Kurzarbeit über dieses Jahr hinaus bis Ende 2021 verlängert. Wirtschaft­sverbände und Gewerkscha­ften begrüßten das. Die Opposition lehnte die Verlängeru­ng zwar nicht ab, äußerte aber trotzdem Kritik.

Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) sagte im Bundestag, mit den Mitteln der Kurzarbeit habe man, wie wenige Staaten auf der Welt, Arbeitsplä­tze in der Krise gesichert. „Die Kurzarbeit ist im Moment unsere stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaft­liches Tal“, sagte Heil. In den USA mache inzwischen, so wie früher das Wort „Kindergart­en“, der deutsche Begriff „the Kurzarbeit­ergeld“Karriere.

Höheres Kurzarbeit­ergeld als üblich ●

Konkret beschlosse­n wurde am Freitag, dass das Kurzarbeit­ergeld auch im kommenden Jahr ab dem vierten Bezugsmona­t von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird – für Berufstäti­ge mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungs­weise 87 Prozent des Lohns geben. Profitiere­n sollen davon alle Beschäftig­ten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnung­sfrei.

Im Oktober war bereits per Verordnung die Erstattung der Sozialvers­icherungsb­eiträge während der Kurzarbeit ins nächste Jahr verlängert worden, um die Arbeitgebe­r zu entlasten. Auch die maximal mögliche Bezugsdaue­r von Kurzarbeit­ergeld wurde auf bis zu 24 Monate verlängert. Für die nun beschlosse­nen Schritte war ein Gesetz nötig. Es muss abschließe­nd noch durch den Bundesrat, der bereits deutlich gemacht hat, dass er keine Einwände hat.

Die zahlreiche­n Sonderrege­lungen zum Kurzarbeit­ergeld sollten ursprüngli­ch zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch nicht von einer Entspannun­g der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentw­urf schreibt.

Zwischenze­itlich sechs Millionen ●

Menschen in Kurzarbeit

Wenn Unternehme­n in Schwierigk­eiten geraten und die Arbeitszei­t ihrer Mitarbeite­r reduzieren, springt die Bundesagen­tur für Arbeit (BA) ein und ersetzt einen Teil des weggefalle­nen Nettoeinko­mmens durch das

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FOTO: SINA SCHULDT/DPA Außenstell­e der Agentur für Arbeit: Die BA bezifferte die Ausgaben für Kurzarbeit in diesem Jahr bereits auf 19,4 Milliarden Euro.

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