Tatort: Kindergeburtstag
Kontaktbeschränkungen führen zu außergewöhnlichen Einsätzen - Die Polizei hat es da nicht leicht
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NEU-ULM - In den wildesten Träumen hätten es sich die Polizisten der Region wohl nicht vorstellen können, zu Kindergeburtstagen, Taufen oder Trauerfeiern gerufen zu werden. Etwa weil wie jüngst in Elchingen geschehen sieben Menschen aus drei Haushalten feierten. In normalen Jahren ein eher kleines Fest. Im Jahr 2020 ist das ein Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung, die mit 150 Euro pro Person bestraft wird.
„Natürlich sind solche Einsätze für unsere Einsatzkräfte nicht wirklich angenehm. Familienfeiern, egal welcher Art, auflösen zu müssen, tut natürlich auch uns leid, aber gehört in dieser schwierigen Zeit nun mal auch zu den Aufgaben der Polizei“, sagt Peter Pytlik, seit Donnerstag der neue Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei.
Die Zielrichtung des Einsatzes seien ja nicht die Kinder, sondern die veranstaltenden, unvernünftigen Eltern. Wie der Krumbacher betont, gingen die Polizisten „mit sehr viel Fingerspitzengefühl“vor. Zudem seien die bestens fortgebildeten Polizeibeamten ja mitunter selbst Eltern und entsprechenden Umgang gewöhnt.
Wie der Neu-Ulmer Vize-Polizeichef Thomas Merk betont, gehe die Polizei aber nicht durch Wohngebiete und schaue durch die Fenster auf der Suche nach illegalen Zusammenkünften. Derartige Einsätze nach dem Infektionsschutzgesetz würden immer nach Hinweisen aus der Bevölkerung angeordnet. Das heißt wohl in den allermeisten Fällen: Ein Nachbar beschwert sich.
Für Pytlik und seine Kollegen sind das schwierige Einsätze: „Wir als Polizei sind bei Menschen, die wenig Selbstreflexion an den Tag legen, oft der Buhmann, weil unser Einschreiten in den meisten Fällen für sie unangenehme Folgen hat“, so Pytlik. Die Menschen fühlten sich oftmals ertappt und von Bekannten, Nachbarn oder gar Freunden auch denunziert. Zunehmend sei leider auch aggressives Verhalten an der Tagesordnung,
da die Maßnahmen zunehmend differenziert wahrgenommen würden. „Und wenn auch noch Alkohol bei den Betroffenen im Spiel ist, wird es ganz sicher nicht einfacher.“Es gelinge nur bisweilen, das Verständnis der Feiernden zu gewinnen.
Mit der Rolle als Prügelknabe versuchen die Polizisten „sachlich und mit gebotener Gelassenheit“umzugehen, so Pytlik. Dabei spiele das Gespräch und Aufarbeiten des jeweiligen Themas unter den Kollegen die größte Rolle.
Zuständig für die Ausstellung des Bußgeldbescheids ist nicht die Polizei.
Die Polizei berichtet an die Bußgeldstelle des Landratsamts, was im Detail vorgefallen ist. Dort liegt dann sozusagen der „Schwarze Peter“.
Erst die Behörde habe zu verfügen, ob tatsächlich eine Zahlungsaufforderung verschickt wird. „Die Polizei geht mit Fingerspitzengefühl vor; das heißt, dass nur Anzeigen gegen Personen, die vorher von der Polizei ermahnt wurden und nicht einsichtig sind, an uns weitergeleitet werden“, sagt die Landratsamtssprecherin Kerstin Weidner.
Auch wenn dem Landratsamt rein juristisch die Hände gebunden sind: Grundsätzlich sei es so, dass das Landratsamt als vollziehende Behörde dazu verpflichtet ist, jeden Fall weiterzuverfolgen, wenn er zur Anzeige gebracht wurde. Doch einen Automatismus gibt es wohl nicht: „Es kann auch vorkommen, dass kostenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden“, sagt Weidner. Und betont, dass sobald ein Verstoß erwiesen sei, die Behörde sich an den Bußgeldkatalog des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege halten müsse.
Damit solle ein einheitlicher Vollzug bei der Verfolgung und Ahndung der Verstöße erreicht werden. „Meist wird der dort genannte Regelsatz festgelegt.“Das heißt, Personen ab 14 Jahren zahlen bei einem zu großen Personenkreis 150 Euro.
Auch Pytlik betont: „Das vorschriftsmäßige und gesetzliche Handeln hat hier oberste Priorität, egal ob man im Einzelfall vielleicht seine persönliche Meinung dazu hat.“