UN-Kinderrechte
Es ist gut fünf Jahre her, als ein Kinderspielzeug für öffentliche Empörung in Deutschland sorgte. Von einer „Stasi-Puppe“oder Abhöraktionen im Kinderzimmer war in den Zeitungsüberschriften die Rede. Es ging um Barbie, das beliebte Puppenmodell, das nach den Vorstellungen des US-amerikanischen Herstellers Mattel die perfekt aussehende junge Frau darstellt. Das Modell Hello-Barbie verfügte jedoch über eine zusätzliche Funktion. Die Puppe kann Gespräche aufzeichnen und mit dem Kind kommunizieren.
Stellt das Kind eine Frage, erhält es aus einer Datenbank der Firma eine geeignete Antwort vom Band. Die Eltern können diese Fragen später abhören. Das Internet macht alles möglich. Nicht nur Datenschützer waren alarmiert. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages nahm die Debatte darum zum Anlass, einmal genauer anzuschauen, wie es um die Privatsphäre des Kindes gegenüber seinen Eltern bestellt ist. Das Ergebnis ist erstaunlich kompliziert.
Grundsätzlich tragen die Eltern die Verantwortung für die Sorge und Erziehung ihrer Kinder. Dazu gehört auch das Recht auf alle Informationen, die dem Wohl der Jungen und Mädchen dienen. Gleichwohl wächst mit zunehmenden Alter der Kinder auch deren Bedürfnis und Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln. In der Praxis können beide Ansprüche kollidieren.
Gerichte schlagen sich in der Regel auf die Seite der Eltern. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Beispiel entschieden, dass Schülerberater den Inhalt vertraulicher Gespräche mit Schülern an deren Eltern weitergeben müssen. Und auch Facebook musste die Kommunikation einer verstorbenen 15-Jährigen nach zunächst hartnäckiger Weigerung herausrücken. Dennoch hielten die Verfassungsrichter fest, dass die Informationsrechte der Eltern mit zunehmenden Alter zurückgedrängt werden und mit der Volljährigkeit ganz erlöschen. Theoretisch
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halten es die Wissenschaftler des Bundestags daher für denkbar, dass ein Kind mit der „Stasi-Puppe“gegen die Herausgabe seiner Aufzeichnungen an die Eltern klagt.
In der Praxis sind es eher Alltagsfragen in Streitfällen zwischen Kindern und Eltern. Gibt es ein Recht auf Taschengeld? Dürfen Eltern den Umgang
Kinderrechte sind noch nicht lange ein Thema für die Welt der Erwachsenen. Erst 1989 gab es eine Übereinkunft der Vereinten Nationen, die den unter 18-Jährigen global Schutzrechte einräumt. Einklagbar sind diese Standards in vielen Ländern freilich bis heute nicht. Die UN-Kinderrechte orientieren sich an vier Grundsätzen. An erster Stelle stehen das Überleben und die Entwicklung der Kinder.
mit Freundinnen oder Freunden verbieten? Ist Hausarrest erlaubt oder dürfen Eltern die Klamotten bestimmen? Es gibt viele strittige Fragen im familiären Zusammenleben. Kompliziert erscheint das Kinderrecht, weil es in den Gesetzbüchern in der Regel gar nicht direkt erwähnt wird. Das Grundgesetz schreibt die Verantwortung
Dazu kommt ein Diskriminierungsverbot. Auch sollen die Kinder an Entscheidungen über sie beteiligt werden. In 54 Artikeln führen die Vereinten Nationen eine Art Grundrechtskatalog für Kinder auf.
Dazu gehören in Deutschland längst selbstverständliche Rechte, wie etwa das Recht auf einen Namen und auf eine Staatszugehörigkeit, das auf Gesundheit und auf Bildung. (wom)
für die Kinder den Eltern zu. Sie können damit weitgehend allein entscheiden, was für den Nachwuchs am besten ist. Der Staat schreitet nur ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Das Gesetz sieht eine partnerschaftliche Erziehung und Rücksichtnahme vor. Das bedeutet nicht, dass Kinder bei Entscheidungen ihr Einverständnis geben müssen. Es ist eher der Ausdruck des aktuellen Familienbildes, das sich von alten, autoritären Strukturen abheben will. Eltern dürfen zum Beispiel eine Beteiligung der Kinder beim Einkaufen, Kochen oder Putzen verlangen. In landwirtschaftlichen Betrieben müssen sich Jugendliche auf Wunsch der Eltern sogar an der Arbeit beteiligen. Allerdings darf weder das eine noch das andere zur Überforderung ausarten oder die schulische Ausbildung behindern.
Ein wichtiges Recht haben Kinder. Eltern müssen für ihren Unterhalt sorgen, also für Essen und Trinken, Kleidung,
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