Baugebiet „Schwärze“bleibt Thema in Rottenacker
Neuer Planentwurf zeigt 36 neue Bauplätze - Flachdächer werden erlaubt und sollen begrünt werden
ROTTENACKER (khb) – In ihrer Sitzung vor zwei Wochen haben die Rottenacker Gemeinderäte ausführlich über das künftige Baugebiet „Schwärze“und den zugehörigen Bebauungsplan, den die Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen zusammen mit der Gemeindeverwaltung erstellt hat, diskutiert. Der Planentwurf sieht vor, dass im 3,25 Hektar großen Baugebiet 36 neue Bauplätze entstehen. Ausgewiesen werden auch zwei Teilgebiete, eines im Westen, das andere im Osten des geplanten Baugebiets, auf denen Investoren die Möglichkeit haben, Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen zu bauen. In diesen Bereichen sind dreigeschossige Häuser erlaubt. In jedem der Mehrfamilienhäuser müssen mindestens vier barrierefreie Wohnungen entstehen. Die Diskussion der Räte ergab, dass „nicht störende Handwerksbetriebe“im Baugebiet „Schwärze“zugelassen werden sollen. Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, dass Flachdächer, sowohl auf Häusern, wie auf Garagen oder überdachten Stellplätzen, erlaubt werden. Die
Flächdächer, so der Beschluss der Räte, sollen begrünt werden. „Diese Änderungen wurden von der VGVerwaltung schnell in den Bebauungsplan eingearbeitet“, sagte Bürgermeister Karl Hauler in der kurzfristig anberaumten Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend im Gemeindesaal, zu der 15 Zuhörer gekommen waren. „Das zeigt, wie groß das Interesse an den Bauplätzen ist“, betonte Hauler. Einstimmig waren die Gemeinderäte mit dem geänderten Planentwurf einverstanden und fassten den so genannten Auslegungsbeschluss. Der besagt, dass der Plan nun für sechs Wochen öffentlich ausgelegt wird. Außerdem werden in dieser Zeit die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“Gelegenheit haben, zum Bebauungsplan „Schwärze“eine Stellungnahme abzugeben.
Einstimmig war der Rottenacker Gemeinderat am Donnerstag dafür, die Satzung über örtliche Bekanntmachungen aus dem Jahr 1962 zu aktualisieren. Es sei nach fast 60 Jahren an der Zeit, die Satzung auf den derzeitigen Stand der Technik zu bringen, sagte Bürgermeister Hauler. So werden ab dem 1. Januar 2021 alle Bekanntmachungen der Gemeinde im Internet unter www.rottenacker.de veröffentlicht, können aber auch im