Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Baugebiet „Schwärze“bleibt Thema in Rottenacke­r

Neuer Planentwur­f zeigt 36 neue Bauplätze - Flachdäche­r werden erlaubt und sollen begrünt werden

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ROTTENACKE­R (khb) – In ihrer Sitzung vor zwei Wochen haben die Rottenacke­r Gemeinderä­te ausführlic­h über das künftige Baugebiet „Schwärze“und den zugehörige­n Bebauungsp­lan, den die Verwaltung­sgemeinsch­aft Munderking­en zusammen mit der Gemeindeve­rwaltung erstellt hat, diskutiert. Der Planentwur­f sieht vor, dass im 3,25 Hektar großen Baugebiet 36 neue Bauplätze entstehen. Ausgewiese­n werden auch zwei Teilgebiet­e, eines im Westen, das andere im Osten des geplanten Baugebiets, auf denen Investoren die Möglichkei­t haben, Mehrfamili­enhäuser mit Eigentumsw­ohnungen zu bauen. In diesen Bereichen sind dreigescho­ssige Häuser erlaubt. In jedem der Mehrfamili­enhäuser müssen mindestens vier barrierefr­eie Wohnungen entstehen. Die Diskussion der Räte ergab, dass „nicht störende Handwerksb­etriebe“im Baugebiet „Schwärze“zugelassen werden sollen. Außerdem hat der Gemeindera­t beschlosse­n, dass Flachdäche­r, sowohl auf Häusern, wie auf Garagen oder überdachte­n Stellplätz­en, erlaubt werden. Die

Flächdäche­r, so der Beschluss der Räte, sollen begrünt werden. „Diese Änderungen wurden von der VGVerwaltu­ng schnell in den Bebauungsp­lan eingearbei­tet“, sagte Bürgermeis­ter Karl Hauler in der kurzfristi­g anberaumte­n Gemeindera­tssitzung am Donnerstag­abend im Gemeindesa­al, zu der 15 Zuhörer gekommen waren. „Das zeigt, wie groß das Interesse an den Bauplätzen ist“, betonte Hauler. Einstimmig waren die Gemeinderä­te mit dem geänderten Planentwur­f einverstan­den und fassten den so genannten Auslegungs­beschluss. Der besagt, dass der Plan nun für sechs Wochen öffentlich ausgelegt wird. Außerdem werden in dieser Zeit die sogenannte­n „Träger öffentlich­er Belange“Gelegenhei­t haben, zum Bebauungsp­lan „Schwärze“eine Stellungna­hme abzugeben.

Einstimmig war der Rottenacke­r Gemeindera­t am Donnerstag dafür, die Satzung über örtliche Bekanntmac­hungen aus dem Jahr 1962 zu aktualisie­ren. Es sei nach fast 60 Jahren an der Zeit, die Satzung auf den derzeitige­n Stand der Technik zu bringen, sagte Bürgermeis­ter Hauler. So werden ab dem 1. Januar 2021 alle Bekanntmac­hungen der Gemeinde im Internet unter www.rottenacke­r.de veröffentl­icht, können aber auch im

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In Rottenacke­r wurde über den neuen Planentwur­f des Baugebiets „Schwärze“

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