Breitbandausbau wird in neu geplant
UNTERWACHINGEN (sz/simü) - Der Breitbandausbau war das große Thema bei der Gemeinderatssitzung in Unterwachingen am vergangenen Donnerstag. Bürgermeister Hans Rieger begrüßte die Gemeinderatsmitglieder erneut im Gemeinderaum beim Feuerwehrhaus, um den wegen der Pandemie nötigen Abstand zu wahren.
Als Vorbereitung des weiteren Bundesförderverfahrens für den Breitbandausbau in der Gemeinde soll der bereits vorliegende Entwurf umgeplant werden. Damit reagiert man auf die aktuellen Vorgaben und Richtlinien des Bundes zur Breitbandförderung. So müssen beispielsweise Materialkonzepte, die Faserplanung oder zusätzliche Netzreserven neu geplant werden. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden dafür drei Planungsbüros aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Nun hat allerdings nur die Geodata GmbH sich für die Planung mit einem Angebot beworben. Die Unterlagen wurden auf ihre Vollständigkeit überprüft und das Angebot des Unternehmens aus Westhausen wurde nach der Prüfung als wirtschaftlich bezeichnet. Weil dieses Angebot rechnerischen und technischen positiv bewertet wurde, vergab der Gemeinderat den Auftrag für die Planung auch an die Geodata GmbH. Der Kostenpunkt liegt bei 13 233 Euro brutto, wobei diese Umplanung allerdings zu 100 Prozent vom Bund gefördert wird. Mit dem Breitbandausbau sollen sogenannten „Weiße Flecken“in der Gemeinde versorgt werden. „Aber ohne diese Umplanung kann der Ausbau nicht angegangen werden“, sagte Bürgermeister Rieger.
Ein weiterer Punkt im Gemeinderat war die Änderung der Friedhofssatzung. Aufgrund der steinigen Beschaffenheit des Untergrunds im Friedhofsbereich sei ein Tiefengrab, also zwei Bestattungen übereinander, ohne eine Sprengung laut dem Bestatter Baur aus Ehingen nicht möglich. Bei den Urnenreihengräbern sollen außerdem auch Wahlgräber mit mehreren Urnen angeboten werden. Die Gebührenkalkulation lag dem Gemeinderat ebenfalls zur Beratung vor und wurde vom Gemeinderat gebilligt. Die Änderungssatzung wurde einstimmig beschlossen, sodass sie zum 1. Januar in Kraft treten kann.
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