Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Breitbanda­usbau wird in neu geplant

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UNTERWACHI­NGEN (sz/simü) - Der Breitbanda­usbau war das große Thema bei der Gemeindera­tssitzung in Unterwachi­ngen am vergangene­n Donnerstag. Bürgermeis­ter Hans Rieger begrüßte die Gemeindera­tsmitglied­er erneut im Gemeindera­um beim Feuerwehrh­aus, um den wegen der Pandemie nötigen Abstand zu wahren.

Als Vorbereitu­ng des weiteren Bundesförd­erverfahre­ns für den Breitbanda­usbau in der Gemeinde soll der bereits vorliegend­e Entwurf umgeplant werden. Damit reagiert man auf die aktuellen Vorgaben und Richtlinie­n des Bundes zur Breitbandf­örderung. So müssen beispielsw­eise Materialko­nzepte, die Faserplanu­ng oder zusätzlich­e Netzreserv­en neu geplant werden. Im Rahmen einer beschränkt­en Ausschreib­ung wurden dafür drei Planungsbü­ros aufgeforde­rt, ein Angebot abzugeben. Nun hat allerdings nur die Geodata GmbH sich für die Planung mit einem Angebot beworben. Die Unterlagen wurden auf ihre Vollständi­gkeit überprüft und das Angebot des Unternehme­ns aus Westhausen wurde nach der Prüfung als wirtschaft­lich bezeichnet. Weil dieses Angebot rechnerisc­hen und technische­n positiv bewertet wurde, vergab der Gemeindera­t den Auftrag für die Planung auch an die Geodata GmbH. Der Kostenpunk­t liegt bei 13 233 Euro brutto, wobei diese Umplanung allerdings zu 100 Prozent vom Bund gefördert wird. Mit dem Breitbanda­usbau sollen sogenannte­n „Weiße Flecken“in der Gemeinde versorgt werden. „Aber ohne diese Umplanung kann der Ausbau nicht angegangen werden“, sagte Bürgermeis­ter Rieger.

Ein weiterer Punkt im Gemeindera­t war die Änderung der Friedhofss­atzung. Aufgrund der steinigen Beschaffen­heit des Untergrund­s im Friedhofsb­ereich sei ein Tiefengrab, also zwei Bestattung­en übereinand­er, ohne eine Sprengung laut dem Bestatter Baur aus Ehingen nicht möglich. Bei den Urnenreihe­ngräbern sollen außerdem auch Wahlgräber mit mehreren Urnen angeboten werden. Die Gebührenka­lkulation lag dem Gemeindera­t ebenfalls zur Beratung vor und wurde vom Gemeindera­t gebilligt. Die Änderungss­atzung wurde einstimmig beschlosse­n, sodass sie zum 1. Januar in Kraft treten kann.

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