Fristgerecht: So kann man die Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen
GTD trägt vorn den Wabengrill samt LED-Brücke zwischen den Scheinwerfern, hinten den Dachspoiler sowie den Doppelauspuff und drinnen die Sportsitze mit Karomuster. Sondern auch in Sachen Dynamik fehlt dem Ölbrenner nicht viel, selbst wenn der GTI auf 245 PS kommt. Er beschleunigt beim Kickdown so bissig, dass beim ESP die Schaltkreise zu glühen beginnen und die Reifen trotzdem manchmal auf dem Asphalt rubbeln. Überholen wird zum Kinderspiel, so elastisch ist der Motor beim Zwischenspurt. Auf der Autobahn läuft der Wagen wie ein Lottchen und wirkt dabei so souverän und unangestrengt, wie man es bei den Benzinern nur mit mindestens zwei Zylindern mehr hinbekommt.
Zwar ist der GTD in Sachen Reichweite aktuell noch jedem Elektroauto voraus und lässt sich auch vom sehr viel kurzatmigeren GTI nicht einholen. Dass der MarathonGolf seinen Vorteil trotzdem nicht voll ausfahren kann, liegt weniger am Auto als am Fahrer. Denn auch wenn die rechnerischen 1100 Kilometer in der Realität auf 700 oder 800 Kilometer schmelzen, macht da selbst die stärkste Blase schlapp und zwingt bisweilen zum Boxenstopp.
Wer seine bisherige Kfz-Versicherung kündigen will, muss das in den meisten Fällen bis zum 30. November getan haben, informiert der Auto Club Europa (ACE). Damit die Kündigung der Versicherung fristgemäß zu diesem Stichtag vorliegen kann, sollte sie ein paar Tage vorher als Einschreiben mit Rückschein oder per Fax versendet werden.
Nach dem 1. Oktober 2016 geschlossene Verträge können Kunden auch ohne Unterschrift via E-Mail kündigen. Aber die Versicherung muss den Absender eindeutig identifizieren können. Daten zur Person wie vor allem Name, Anschrift, Telefonnummer, Kunden- und Versicherungsnummer dürfen daher nicht fehlen. Die versendete E-Mail speichert man zum Nachweis am besten ab. (dpa)