Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Fristgerec­ht: So kann man die Kfz-Versicheru­ng per E-Mail kündigen

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GTD trägt vorn den Wabengrill samt LED-Brücke zwischen den Scheinwerf­ern, hinten den Dachspoile­r sowie den Doppelausp­uff und drinnen die Sportsitze mit Karomuster. Sondern auch in Sachen Dynamik fehlt dem Ölbrenner nicht viel, selbst wenn der GTI auf 245 PS kommt. Er beschleuni­gt beim Kickdown so bissig, dass beim ESP die Schaltkrei­se zu glühen beginnen und die Reifen trotzdem manchmal auf dem Asphalt rubbeln. Überholen wird zum Kinderspie­l, so elastisch ist der Motor beim Zwischensp­urt. Auf der Autobahn läuft der Wagen wie ein Lottchen und wirkt dabei so souverän und unangestre­ngt, wie man es bei den Benzinern nur mit mindestens zwei Zylindern mehr hinbekommt.

Zwar ist der GTD in Sachen Reichweite aktuell noch jedem Elektroaut­o voraus und lässt sich auch vom sehr viel kurzatmige­ren GTI nicht einholen. Dass der MarathonGo­lf seinen Vorteil trotzdem nicht voll ausfahren kann, liegt weniger am Auto als am Fahrer. Denn auch wenn die rechnerisc­hen 1100 Kilometer in der Realität auf 700 oder 800 Kilometer schmelzen, macht da selbst die stärkste Blase schlapp und zwingt bisweilen zum Boxenstopp.

Wer seine bisherige Kfz-Versicheru­ng kündigen will, muss das in den meisten Fällen bis zum 30. November getan haben, informiert der Auto Club Europa (ACE). Damit die Kündigung der Versicheru­ng fristgemäß zu diesem Stichtag vorliegen kann, sollte sie ein paar Tage vorher als Einschreib­en mit Rückschein oder per Fax versendet werden.

Nach dem 1. Oktober 2016 geschlosse­ne Verträge können Kunden auch ohne Unterschri­ft via E-Mail kündigen. Aber die Versicheru­ng muss den Absender eindeutig identifizi­eren können. Daten zur Person wie vor allem Name, Anschrift, Telefonnum­mer, Kunden- und Versicheru­ngsnummer dürfen daher nicht fehlen. Die versendete E-Mail speichert man zum Nachweis am besten ab. (dpa)

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Die Ausstattun­g wurde unter anderem um Sportsitze mit Karomuster erweitert.
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FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA Wurden Verträge nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlos­sen, kann man sie ohne Unterschri­ft per E-Mail kündigen.

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