Minijobs von Januar 2021 an Mindestlohn anpassen
ähnlich wie bei Bahntickets. „Einfach eine schöne neue Reiseveranstalterwelt ohne Stornokosten wird es kaum geben können“, schätzt Lohmann.
„Wenn sich die Bedingungen wieder normalisieren, werden wir auch wieder zu den normalen Stornobedingungen übergehen“, stellt zum Beispiel Alltours klar. DER Touristik teilt mit, man werde diese Frage in Abhängigkeit von der Entwicklung des Reise- und Buchungsverhaltens entscheiden. Sprich: Es kommt darauf an, wie sehr der Kunde dies auch künftig wünscht und einfordert.
FTI gibt sich da schon offener: „Es ist denkbar, dass es grundsätzlich flexiblere Tarife und Bedingungen geben wird“, erklärt der Veranstalter. Bei hoher Auslastung von Flügen und Hotels werde aber auch zukünftig vor allem bei kurzfristigen Reiseabsagen eine Stornierungsgebühr anfallen, um Ausfälle auszugleichen.
Andere Anbieter preschen derweil vor. Das Buchungsportal Holidaycheck hat Ende September ein neues Angebot für Reisen des eigenen Veranstalters Holidaycheck Reisen eingeführt: Wer ausgewählte Flexreisen bucht, muss zunächst keine Anzahlung leisten und kann kostenlos bis sechs Tage vor Abreise stornieren. Erst dann wird auch die Bezahlung der Reise fällig.
Für ein abgestuftes System mit verschiedenen Tarifen spricht auch, dass dies bei Buchungen von Hotels im Internet längst normal ist. Auf der Plattform Booking.com etwa bekommen Nutzer in der Regel zwei Preise angezeigt – einen günstigen ohne Stornomöglichkeit und einen teureren mit Gratisstorno zum Beispiel noch einen Tag vor Anreise. Und bei der Ferienhaus-Suchmaschine Hometogo lassen sich die Ergebnisse nach Angeboten mit Gratisstorno filtern.
Martin Lohmann rät Urlaubern angesichts der Pandemie, eher Reiseangebote zu wählen, von denen Urlauber noch relativ kurzfristig ohne Gebühren zurücktreten können. Wenn dafür kein Aufschlag fällig wird – umso besser. Langfristig gilt dem Experten zufolge jedoch der folgende Grundsatz: Flexibilität kostet.
BERLIN (dpa) - Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Beschäftigungszeiten anpassen sollten, rät der Bund der Steuerzahler. Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestlohn erhält, sollte nun mit dem Arbeitgeber zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüfen.