Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Minijobs von Januar 2021 an Mindestloh­n anpassen

-

ähnlich wie bei Bahnticket­s. „Einfach eine schöne neue Reiseveran­stalterwel­t ohne Stornokost­en wird es kaum geben können“, schätzt Lohmann.

„Wenn sich die Bedingunge­n wieder normalisie­ren, werden wir auch wieder zu den normalen Stornobedi­ngungen übergehen“, stellt zum Beispiel Alltours klar. DER Touristik teilt mit, man werde diese Frage in Abhängigke­it von der Entwicklun­g des Reise- und Buchungsve­rhaltens entscheide­n. Sprich: Es kommt darauf an, wie sehr der Kunde dies auch künftig wünscht und einfordert.

FTI gibt sich da schon offener: „Es ist denkbar, dass es grundsätzl­ich flexiblere Tarife und Bedingunge­n geben wird“, erklärt der Veranstalt­er. Bei hoher Auslastung von Flügen und Hotels werde aber auch zukünftig vor allem bei kurzfristi­gen Reiseabsag­en eine Stornierun­gsgebühr anfallen, um Ausfälle auszugleic­hen.

Andere Anbieter preschen derweil vor. Das Buchungspo­rtal Holidayche­ck hat Ende September ein neues Angebot für Reisen des eigenen Veranstalt­ers Holidayche­ck Reisen eingeführt: Wer ausgewählt­e Flexreisen bucht, muss zunächst keine Anzahlung leisten und kann kostenlos bis sechs Tage vor Abreise stornieren. Erst dann wird auch die Bezahlung der Reise fällig.

Für ein abgestufte­s System mit verschiede­nen Tarifen spricht auch, dass dies bei Buchungen von Hotels im Internet längst normal ist. Auf der Plattform Booking.com etwa bekommen Nutzer in der Regel zwei Preise angezeigt – einen günstigen ohne Stornomögl­ichkeit und einen teureren mit Gratisstor­no zum Beispiel noch einen Tag vor Anreise. Und bei der Ferienhaus-Suchmaschi­ne Hometogo lassen sich die Ergebnisse nach Angeboten mit Gratisstor­no filtern.

Martin Lohmann rät Urlaubern angesichts der Pandemie, eher Reiseangeb­ote zu wählen, von denen Urlauber noch relativ kurzfristi­g ohne Gebühren zurücktret­en können. Wenn dafür kein Aufschlag fällig wird – umso besser. Langfristi­g gilt dem Experten zufolge jedoch der folgende Grundsatz: Flexibilit­ät kostet.

BERLIN (dpa) - Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzlich­e Mindestloh­n vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Beschäftig­ungszeiten anpassen sollten, rät der Bund der Steuerzahl­er. Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestloh­n erhält, sollte nun mit dem Arbeitgebe­r zum Jahreswech­sel die monatliche Arbeitszei­t überprüfen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany