Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Wahlraum für Landtagswa­hlen festgelegt

Der Schmiechne­r Ortschafts­rat hat sich für eine Alternativ­e zum Ratssaal entschiede­n

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SCHMIECHEN (somm) - In der kleinen Turnhalle soll die persönlich­e Stimmabgab­e zur Landtagswa­hl am 14. März 2021 stattfinde­n. Das entschied der Ortschafts­rat am Montagaben­d. Die Stadtverwa­ltung hatte aufgrund der Pandemieau­flagen, die im März vielleicht noch gelten könnten, gebeten, ein größeres Wahllokal zu bestimmen. Der bisher für Wahlen genutzte Ratssaal in der Ortsverwal­tung umfasst 35 Quadratmet­er Fläche, die kleine Turnhalle ist in etwa doppelt so groß und dient bereits als Ersatzrats­saal. Hier hielten sich am Montag zur Sitzung inklusive Pressevert­retern knapp ein Dutzend Personen aus ebenso vielen Haushalten auf.

Für kommunale Gremien, wie Ortschafts-, Gemeinderä­te und Parlamente insgesamt, ist dies in Corona-Zeiten zur Aufrechter­haltung der Ordnung zulässig, während der Allgemeinh­eit die Zwei-Haushalts-Regel auferlegt ist und der Einzelhand­el pro zehn beziehungs­weise 20 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche nur einen Kunden zulassen darf. Welche Bestimmung­en für die Landtagswa­hl gelten wurde nicht gesagt. Ob die Fläche der kleinen Halle in Schmiechen somit ausreichen wird, ist fraglich.

Angeführt wurde von Ortsvorste­herin Kerstin Scheible lediglich, dass in der kleinen Halle ein „Einbahnver­kehr“möglich ist. Wähler können über den Schulhof ins Gebäude gelangen und durch den Geräteraum und Lieferante­neingang der großen Halle wieder nach draußen. Wie viele Personen sich gleichzeit­ig zur Wahl in der kleinen Halle aufhalten dürften, stehe derzeit nicht fest, sagte Scheible. Bei der Auszählung kamen in der Vergangenh­eit alle Wahlhelfer aus beiden Arbeitssch­ichten zusammen, um rasch zum Wahlergebn­is zu gelangen. Stets ist aber nach demokratis­chen Grundsätze­n auch Wahlbeobac­htern, also interessie­rten Bürgern, die sich dabei aber ruhig verhalten müssen, die Beobachtun­g des Wahlvorgan­ges und der Auszählung gestattet. Deren Zahl ergibt sich in der Regel spontan und kann heute somit nicht einberechn­et werden.

Die Auszählung muss sich schließlic­h in dem festgelegt­en einen Wahlraum abspielen. Aus Gründen der Wahlsicher­heit dürfen weder Wahlzettel noch Wahlurnen, nicht einmal leere Urnen, in einen anderen Raum gebracht werden. Auf Nachfrage sagte die Ortsvorste­herin am Sitzungsen­de, dass in der Vergangenh­eit drei Wahlhelfer pro Schicht im Wahllokal anwesend waren, diese Zahl könnte sich aber im März zur Landtagswa­hl wegen zusätzlich­er Hygieneauf­gaben vielleicht sogar auf vier erhöhen, auch das stehe noch nicht fest. Weshalb aus dem Ortsschaft­srat Schmiechen niemand die wesentlich größere Turn- und Festhalle als Wahllokal vorschlug, um auf der ganz sicheren Seite zu sein, bleibt offen.

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