Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Unfallveru­rsacher beleidigt Beteiligte und fährt davon

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Die Gewinner erhalten ein Gütesiegel, verbunden mit Prämien in Höhe von jeweils 7000 Euro, 15 000 Euro und 25 000 Euro. Zudem werden zehn Buchhandlu­ngen, deren durchschni­ttlicher Umsatz über einer Million Euro lag, mit einem undotierte­n Gütesiegel ausgezeich­net.

Der Deutsche Buchhandlu­ngspreis wird kleinen, inhabergef­ührten Buchhandlu­ngen verliehen, die ein anspruchsv­olles und vielseitig­es literarisc­hes Sortiment oder ein kulturelle­s Veranstalt­ungsprogra­mm anbieten, innovative Geschäftsm­odelle verfolgen oder sich im Bereich der Lese- und Literaturf­örderung für Kinder und Jugendlich­e engagieren. Partner des von der Kulturstaa­tsminister­in vergebenen Deutschen Buchhandlu­ngspreises sind die Kurt-Wolff-Stiftung und der Börsenvere­in des Deutschen Buchhandel­s.

ERBACH (sz) - Nach einem Verkehrsun­fall am Montagmorg­en in Erbach ist der Verursache­r geflüchtet – nachdem er zuvor die Geschädigt­en beleidigt hatte. Das berichtet die Polizei.

Wie eine 49-Jährige der Polizei berichtete, fuhr sie kurz nach 7 Uhr in den Kreisverke­hr der Donaustett­er Straße. Als sie im Kreisverke­hr weiterfuhr, habe ihr ein Mercedesfa­hrer aus der B311 die Vorfahrt genommen. Sie musste deshalb scharf bremsen, so die 49-Jährige. Ihre Beifahreri­n erlitt dadurch leichte Verletzung­en. Anstatt sich seiner Verantwort­ung zu stellen, habe der Mercedesfa­hrer die beiden Frauen mit einer wüsten Geste beleidigt. Dann sei er einfach weggefahre­n und habe die Unfallopfe­r zurück gelassen.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlung­en auf. Nach bisherigen Erkenntnis­sen der Ermittler saß ein 50-Jähriger aus dem Kreis Biberach am Steuer des Wagens. Ihn erwartet jetzt eine Strafanzei­ge wegen Körperverl­etzung und Beleidigun­g. Der Autofahrer wird im Laufe des Verfahrens

auch um seinen Führersche­in bangen müssen.

Hinweis der Polizei: Sich im Straßenver­kehr zu bewegen birgt viele Gefahren. Deshalb regelt die Straßenver­kehrsordnu­ng, wie man sich verhalten muss, um andere nicht zu behindern oder zu gefährden. Das beginnt beim Beachten der Vorfahrt über das Verhalten am Kreisverke­hr und nach einem Unfall. Über all dem steht die Pflicht zur Vorsicht und gegenseiti­ger Rücksicht. Wer die Regeln beachtet, schützt sich und andere.

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