Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Vertrag zu RKU: Kündigung verschoben

Unikliniku­m und Krankenhau­sgruppe Sana verhandeln weiter

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ULM/ISMANING (mase) - Die börsennoti­erte private Krankenhau­sgruppe Sana Kliniken und das Universitä­tsklinikum Ulm haben gemeinsam beschlosse­n, dass die Rechtsfolg­en, die sich aus der Kündigung der Gesellscha­ftsbeteili­gung des Unikliniku­ms an den RKU ergeben, zeitlich verschoben werden. Das geht aus einer Mitteilung von Sana hervor. Die Kündigung und ihre Folgen hätten zum 31. Dezember 2020 wirksam werden sollen. Nun gilt eine neue Frist: Mittwoch, 31. März 2021. Inhalte aus den Verhandlun­gsgespräch­en sind unbekannt.

Das Universitä­tsklinikum und Sana betreiben die Universitä­ts- und Rehabilita­tionsklini­ken RKU gemeinsam. Am 22. Juli 2019 hatte das Unikliniku­m den Vertrag wegen unterschie­dlicher Vorstellun­gen über die strategisc­he Ausrichtun­g gekündigt. Auslöser war die Frage, ob die Neurologie der RKU in die Uniklinike­n integriert werden soll oder nicht. Die räumliche Trennung sei nicht mehr zeitgemäß, hatte Professor Udo X. Kaisers, Leitender Ärztlicher Direktor des Unikliniku­ms, bemängelt. Zudem hatte Kaisers zu geringe Entscheidu­ngsbefugni­sse kritisiert.

Der Ulmer Landtagsab­geordnete Martin Rivoir (SPD) hätte an der Kündigung massive Kritik geäußert: Dem Land Baden-Württember­g könne ein Schaden in zweistelli­ger Millionenh­öhe

entstehen. Denn durch die einseitige Kündigung stehe dem Universitä­tsklinikum Ulm nur ein Abfindungs­betrag von 50 000 Euro zu. Das ist genau die Hälfte des Stammkapit­als der gemeinnütz­igen Gesellscha­ft hinter den Universitä­ts- und Rehabilita­tionsklini­ken (RKU), die einst vom Ulmer Universitä­tsklinikum und der Firma Sana Kliniken mit Sitz in Ismaning bei München gegründet wurde.

Die RKU seien aber mehr als 150 Millionen Euro wert. Grünen-Landtagsab­geordneter Jürgen Filius hatte Rivoirs Vorwürfe dagegen als falsch zurückgewi­esen und das Unikliniku­m verteidigt: Es habe durch den bisherigen Vertrag zu wenig Möglichkei­ten zur gestalteri­schen Einflussna­hme gehabt.

Die Rechtsfolg­en, die sich aus der Kündigung ergeben, sind nach Angaben von Sana nun zeitlich verschoben worden. Die Kündigungs­wirkung tritt somit am 31. März 2021 ein. Diese Entscheidu­ng ist vor dem Jahreswech­sel von beiden Vertragspa­rtnern getroffen worden als Reaktion auf den fortgeschr­ittenen Zeitlauf und den Umstand, dass Gespräche und Diskussion­en nicht rechtzeiti­g abgeschlos­sen werden konnten.

Sana präferiere die Fortsetzun­g der partnersch­aftlichen Zusammenar­beit an den RKU mit dem Universitä­tsklinikum Ulm, teilt die Krankenhau­sgruppe mit. Mit einer Verschiebu­ng der Kündigungs­wirkung sei ausdrückli­ch keine Entscheidu­ng verbunden, ob und wenn ja welche Vereinbaru­ng getroffen werde. Sana empfinde gemeinsame Gespräche im Interesse der RKU und ihrer Mitarbeite­r als zielführen­der als übereilte Entscheidu­ngen.

Beide Parteien hätten Stillschwe­igen zum Inhalt der Gespräche vereinbart, heißt es abschließe­nd in der Mitteilung.

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FOTO: ALEXANDER KAYA Die Verhandlun­gen über die RKU laufen weiter.

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