Wie der Südwesten den Lockdown umsetzt
Grundschulen und Kitas möglicherweise schon ab dem 18. Januar wieder offen
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STUTTGART - Die Menschen in Deutschland müssen sich für die kommenden Wochen auf weitere Beschränkungen einstellen. Die ursprünglich bis zum 10. Januar vereinbarte und nun bundesweite Verlängerung der Lockdown-Regeln bis zum Monatsende trägt der Südwesten mit – trotz lautstarker Hilferufe aus Handel und Hotelbranche. Auch folgt Baden-Württemberg den strengeren Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Die neuen Beschränkungen gelten ab dem 11. Januar. Allerdings will das Land in zwei entscheidenden Punkten seinen Spielraum nutzen und möglichst zugunsten von Kitas, Schulen und der Bewegungsfreiheit von den strengen Vorgaben abweichen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bat angesichts der neuen Beschränkungen erneut um Geduld und Verständnis. „Wir sind noch nicht über den Berg“, sagte der Regierungschef nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Regierungschefinnen.
Die Regeln im Überblick:
Schulen: In baden-württembergischen
● Schulen wird es nach Ende der Weihnachtsferien zunächst keinen Präsenzunterricht geben. Grundschüler sollen zunächst wie im ersten Lockdown im Frühjahr mit Materialien zu Hause lernen. Zudem soll es eine Notbetreuung geben. Vom 18. Januar an soll es, wenn es die Infektionszahlen zulassen, wieder Präsenzunterricht geben. Für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 soll Fernunterricht angeboten werden. „Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben“, schreibt das Ministerium. Falls schriftliche Arbeiten für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, sollen die Schüler dafür in die Schulen kommen können. Um eine angemessene Vorbereitung für Abschlussprüfungen möglich zu machen, soll schon ab 11. Januar „ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden“. Bedingung: Präsenz müsse „zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich“sein. Für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie für Schüler der Klassen 1 bis 7 werde wieder eine Notbetreuung eingerichtet – allerdings nur für Kinder, „deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind“. Eltern müssen nachweisen, „dass beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben“.
Kontakte: Künftig sind Treffen
● jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt.
Betriebskantinen: Betriebskantinen
● müssen schließen und dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen für Angestellte anbieten.
Mobilität: In Landkreisen, in
● denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gemeldet wurden, sollen sich nach Ansicht des Bundes Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar, heißt es. Ministerpräsident Kretschmann betonte aber, Baden-Württemberg wolle hier zunächst nicht mitmachen: „Aktuell planen wir das nicht, wir müssen erst zu belastbaren Werten kommen, um das zu entscheiden.“
Kinderkrankengeld: Normalerweise
● erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tagen. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
Einreise: Wer aus einem ausländischen
● Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.
Einzelhandel: Der Einzelhandel
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bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abholund Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und Großhandel. Allerdings: Die Landesregierung lockert die Regeln für Einzelhändler und erlaubt vom kommenden Montag an wieder Abholangebote im Handel (siehe Text unten).
Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden
● dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
Alkohol: Das Trinken alkoholischer
● Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Friseure: Dienstleistungsbetriebe
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im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.
Notwendige Behandlungen:
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Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergound Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.
Gottesdienste: Gottesdienste
● in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.
Altenpflege: Das Personal in Alten
● und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen.
Nächste Schritte: Am 25. Januar
● wollen Bund und Länder erneut beraten, wie es mit den Maßnahmen weitergehen soll.