Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Grundrente­nzeiten bringen wichtiges Plus

Was im neuen Jahr rund ums Thema Rente von Bedeutung ist

- Von Rolf Winkel

SCHONDORF - Neues Jahr, neue Regeln. Das gilt auch für die Rente. Was im neuen Jahr rund ums Thema Rente zu beachten ist – ein Überblick:

Neuer Rentenfrei­betrag für langjährig ● Versichert­e: Langjährig­e Beitragsza­hlung in die gesetzlich­e Rentenkass­e wird künftig mit einem Zuschlag zur Grundsiche­rung im Alter belohnt. 33 Jahre mit Grundrente­nzeiten sind dabei die Voraussetz­ung, sie bringen im Alter ein monatliche­s Plus von bis zu 223 Euro.

Rentenfrei­betrag: Alle Welt hat in ● diesem Jahr von der Grundrente geredet. Dabei ist für Millionen Senioren der neue Rentenfrei­betrag bei der Grundsiche­rung im Alter viel, viel wichtiger. Wer bislang bereits Grundsiche­rung bekommen hat, kann monatlich hierdurch bis zu 223 Euro mehr erhalten. Diese Höchstgren­ze gilt ab einer Bruttorent­e von 510 Euro.

Grundrente­nzeiten: So heißt das ●

Zauberwort für den neuen Freibetrag. 33 Jahre mit solchen Zeiten müssen auf dem Rentenkont­o stehen, damit das Sozialamt den Freibetrag anerkennt. Ob die Senioren Anspruch auf Grundrente haben oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Zu den Grundrente­nzeiten gehören unter anderem alle Pflichtbei­tragszeite­n aus Erwerbstät­igkeit einschließ­lich der Zeiten eines versicheru­ngspflicht­igen Minijobs sowie Zeiten der Kindererzi­ehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, bei mehreren Kindern in der Regel bis das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.

Erstmals Grundsiche­rung: Hunderttau­sende ● Senioren haben durch den neuen Freibetrag erstmals Anspruch auf diese Alterssozi­alhilfe. Ein Beispiel: Ein Rentner aus Köln bezieht eine Bruttorent­e in Höhe von 1300 Euro. Davon gehen 143 Euro für die Kranken- und Pflegevers­icherung ab. Es bleiben also 1157 Euro. Diese Rente kann nun vom Sozialamt durch 202 Euro Grundsiche­rung im Alter aufgestock­t werden. Die Rechnung geht dabei so: Von seiner Rente gehen nach der neuen Rechenmeth­ode der Sozialämte­r rechnerisc­h – da er 33 Grundrente­njahre nachweisen kann – 223 Euro als Rentenfrei­betrag ab. Sein anrechenba­res Einkommen sinkt damit auf (1157 minus 223 =) 934 Euro. Seine Warmmiete beträgt weiterhin 690 Euro. Dieser Betrag wird in Köln angesichts der Situation auf dem Wohnungsma­rkt als angemessen angesehen. Damit verbleiben ihm für den Lebensunte­rhalt nur (934 minus 690 =) 244 Euro. Der Regelbedar­f für einen Alleinsteh­enden liegt 2021 demgegenüb­er bei 446 Euro. Er hat damit Anspruch darauf, dass sein Einkommen um 202 Euro aufgestock­t wird.

Auszahlung wird aufgeschob­en: ●

Die Freude über den neuen Geldsegen wird allerdings getrübt. Denn ausgezahlt werden können die neuen Ansprüche erst, nachdem die Deutsche Rentenvers­icherung über 20 Millionen Rentenkont­en geprüft hat und feststellt, wer auf 33 Grundrente­njahre kommt. Wer ab Juli 2021 erstmals Rente bewilligt bekommt, dessen Rentenbesc­heid wird „eine Aufstellun­g über Grundrente­nzeiten beigefügt“, erklärt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund. Damit können die Neurentner dann Grundsiche­rung unter Berücksich­tigung des Freibetrag­s beantragen. In allen anderen Fällen heißt es für die Betroffene­n: Abwarten – gegebenenf­alls bis Ende 2022. Denn die Sozialämte­r sind „erst nach Vorliegen eines Nachweises über die Grundrente­nzeiten zur Berücksich­tigung des Freibetrag­s verpflicht­et“, erklärt das Bundesarbe­itsministe­rium. Später wird dann allerdings der volle Betrag nachgezahl­t. Das können einige Tausend Euro sein.

Antragstel­lung: Wer heute bereits ●

Grundsiche­rung erhält, bekommt später automatisc­h eine Nachzahlun­g – ohne Antrag. Wer durch den Freibetrag erstmals einen Anspruch erhält, muss dagegen aufpassen: Nur wer im Januar Grundsiche­rung beantragt, kann später auf eine Nachzahlun­g ab Anfang 2021 hoffen.

Erleichter­ter Bezug: Wer im Januar ● 2021 Grundsiche­rung im Alter beantragt, profitiert zudem auch von der Corona-Sonderrege­lung zum erleichter­ten Grundsiche­rungsbezug. Diese gilt für alle Anträge, die bis Ende März 2021 gestellt werden. Wichtig dabei: Bei einem Alleinsteh­enden zählt ein Geldvermög­en von bis zu 60 000 Euro als „nicht erheblich“und steht einem Grundsiche­rungsanspr­uch nicht entgegen. Auch die Angemessen­heit einer selbstgenu­tzten Immobilie wird derzeit nicht geprüft.

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FOTO: HANS-JÜRGEN WIEDL/DPA Wer genau kalkuliere­n muss, damit die Rente reicht, hat 2021 möglicherw­eise Grund aufzuatmen: Hunderttau­sende Senioren haben durch den neuen Freibetrag erstmals Anspruch auf Alterssozi­alhilfe.

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