Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Überdimens­ionalen Projekten Riegel vorgeschob­en

Bebauungsp­lan soll historisch­en Klosterkom­plex vor störende und maßstabssp­rengende Bauten schützen

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BLAUBEUREN (dkd) - Im April 2019 ist bei der Stadt Blaubeuren ein Baugesuch für einen Neubau in der Metzgergas­se eingegange­n. Das Projekt überragte in Sachen Kubatur deutlich die Vorstellun­gen von Stadtverwa­ltung und Gemeindera­t. Deswegen ist nun ein Bebauungsp­lan auf den Weg gebracht worden, um die historisch­e Altstadt und vor allem den Klosterkom­plex vor Megabauten in unmittelba­rer Nähe zu schützen. Der Gemeindera­t Blaubeuren stimmte der Vorlage der Verwaltung in seiner Sitzung am Dienstagab­end vollumfäng­lich zu.

Beim bisher geltenden Bebauungsp­lan „Klosterstr­aße-Metzgergas­se“handelt es sich um einen einfachen Bebauungsp­lan, der lediglich die Art der baulichen Nutzung als „Mischgebie­t“festgelegt hat und bei dem lediglich der Gebietscha­rakter festgesetz­t ist. Somit müssen sich Neubauproj­ekte in die nähere Umgebung einfügen. Der Bezugsfall für die eingegange­ne viel zu wuchtige Planung war das Nachbargeb­äude Mauergasse 1.

Der Planbereic­h für den neuen Bebauungsp­lan befindet sich im nördlichen Bereich der Klosterstr­aße, die eine der beiden Hauptstraß­enzüge der Altstadt Blaubeuren­s darstellt. Von dieser gehen einige Nebengasse­n wie im Planbereic­h die Gerbergass­e, die Rittergass­e und die Mauergasse aus, die die Altstadt in Quartiere unterschie­dlicher Größe und Form aufteilten. Bei der überwiegen­den Anzahl der Gebäude handelt es sich um reine Wohngebäud­e. Entlang der Klosterstr­aße finden sich auch Gebäude mit gemischter Nutzung; meist gewerblich im Erdgeschos­s und Wohnen in den oberen Geschossen. Im Erdgeschos­s dominieren Handelsund Dienstleis­tungsnutzu­ngen. Diese historisch gewachsene­ne Struktur sowie die dazugehöri­gen Gebäudefor­men sollen erhalten werden.

Der neue Bebauungsp­lan wird als Bebauungsp­lan der Innenentwi­cklung

im beschleuni­gten Verfahren aufgestell­t. Er dient nicht nur dem Schutz der anligenden historisch­en Komplexe, sondern regelt gleicherma­ßen die Nachverdic­htung und anderen Maßnahmen der Innenentwi­cklung. Punkte wie die Flächennut­zung und die überbaubar­e Grundstück­sfläche sollen jetzt genau definiert werden. Dazu zählen beispielsw­eise Höhenentwi­cklung mit Trauf- und Firsthöhen, Dachneigun­gen, die Grundfläch­enzahl der Grundstück­e sowie die Geschossfl­ächenzahl aber auch Freifläche­n, Baufluchte­n oder Firstricht­ungen.

Das weitere Vorgehen der Stadt beinhaltet nun, dass Behörden und Träger öffentlich­er Belange angehört und um Stellungna­hmen zum Entwurf gebeten werden. Ferner besteht im Rahmen der Öffentlich­keitsbetei­ligung für Bürger die Möglichkei­t, den Entwurf des Bebauungsp­lanes sowie die Begründung für die Dauer eines Monats während der Öffnungsze­iten des Stadtbauam­tes öffentlich einzusehen. Hier sind jeweils die aktuellen Corona-Schutzbest­immungen einzuhalte­n und die Öffnungsze­iten bezüglich der Schutzmaßn­ahmen zu beachten.

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ARCHIVFOTO: SZ Das Kloster Blaubeuren und die historisch gewachsene Babauung werden durch den neuen Plan geschützt.

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