Überdimensionalen Projekten Riegel vorgeschoben
Bebauungsplan soll historischen Klosterkomplex vor störende und maßstabssprengende Bauten schützen
BLAUBEUREN (dkd) - Im April 2019 ist bei der Stadt Blaubeuren ein Baugesuch für einen Neubau in der Metzgergasse eingegangen. Das Projekt überragte in Sachen Kubatur deutlich die Vorstellungen von Stadtverwaltung und Gemeinderat. Deswegen ist nun ein Bebauungsplan auf den Weg gebracht worden, um die historische Altstadt und vor allem den Klosterkomplex vor Megabauten in unmittelbarer Nähe zu schützen. Der Gemeinderat Blaubeuren stimmte der Vorlage der Verwaltung in seiner Sitzung am Dienstagabend vollumfänglich zu.
Beim bisher geltenden Bebauungsplan „Klosterstraße-Metzgergasse“handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, der lediglich die Art der baulichen Nutzung als „Mischgebiet“festgelegt hat und bei dem lediglich der Gebietscharakter festgesetzt ist. Somit müssen sich Neubauprojekte in die nähere Umgebung einfügen. Der Bezugsfall für die eingegangene viel zu wuchtige Planung war das Nachbargebäude Mauergasse 1.
Der Planbereich für den neuen Bebauungsplan befindet sich im nördlichen Bereich der Klosterstraße, die eine der beiden Hauptstraßenzüge der Altstadt Blaubeurens darstellt. Von dieser gehen einige Nebengassen wie im Planbereich die Gerbergasse, die Rittergasse und die Mauergasse aus, die die Altstadt in Quartiere unterschiedlicher Größe und Form aufteilten. Bei der überwiegenden Anzahl der Gebäude handelt es sich um reine Wohngebäude. Entlang der Klosterstraße finden sich auch Gebäude mit gemischter Nutzung; meist gewerblich im Erdgeschoss und Wohnen in den oberen Geschossen. Im Erdgeschoss dominieren Handelsund Dienstleistungsnutzungen. Diese historisch gewachsenene Struktur sowie die dazugehörigen Gebäudeformen sollen erhalten werden.
Der neue Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Er dient nicht nur dem Schutz der anligenden historischen Komplexe, sondern regelt gleichermaßen die Nachverdichtung und anderen Maßnahmen der Innenentwicklung. Punkte wie die Flächennutzung und die überbaubare Grundstücksfläche sollen jetzt genau definiert werden. Dazu zählen beispielsweise Höhenentwicklung mit Trauf- und Firsthöhen, Dachneigungen, die Grundflächenzahl der Grundstücke sowie die Geschossflächenzahl aber auch Freiflächen, Baufluchten oder Firstrichtungen.
Das weitere Vorgehen der Stadt beinhaltet nun, dass Behörden und Träger öffentlicher Belange angehört und um Stellungnahmen zum Entwurf gebeten werden. Ferner besteht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürger die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung für die Dauer eines Monats während der Öffnungszeiten des Stadtbauamtes öffentlich einzusehen. Hier sind jeweils die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen einzuhalten und die Öffnungszeiten bezüglich der Schutzmaßnahmen zu beachten.