Blaubeuren setzt Frist für Vereinsförderung neu fest
Förderanträge für Baumaßnahmen müssen ab sofort vor der Umsetzung gestellt werden
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BLAUBEUREN - Die Stadt Blaubeuren hat sich jüngst mit der Förderung ihrer Vereine auseinandergesetzt. Bereits seit vielen Jahren gibt es Zuschüsse für Baumaßnahmen und Jugendarbeit. Aufgrund aktueller Entscheidungen weist die Verwaltung aber nochmals auf die Fristen hin zu denen Förderanträge eingereicht werden müssen.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde über einen Förderantrag des Blaubeurer Tennisclubs beraten. Der TC hatte nach eigenen Angaben Mitte vergangenen Jahres umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf seinen Plätzen gemacht. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund 18600 Euro. Den Förderantrag an die Stadt stellte der Verein jedoch erst nach Abschluss der Arbeiten Ende Oktober. Die dem Antrag beigefügten Rechnungen und Inhalte wurden von der Verwaltung überprüft und für sachgerecht befunden. Bisherige Zuschüsse wurden immer je nach Einzelfall und besonderem Nutzen für die Allgemeinheit im Regelfall mit rund zehn Prozent der Investitionskosten unterstützt. Bisherige Förderpraxis war wie bei anderen Zuschussgebern (Land, Bund, Sportverbände) auch, eine Antragstellung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme. Der Gemeinderat könne jedoch in der Vereinsförderung über jeden Fall einzeln entscheiden, informierte Hauptamtsleiter Reiner Striebel.
„Ich sehe hier kein Problem, warum wir dem Verein die Mittel verwehren sollten, aber künftig sollte eine Frist eingehalten werden. Das erleichtert die Arbeit der Verwaltung und schafft auch für die Vereine klare Voraussetzungen“, erklärte Bürgermeister Jörg Seibold. Nach kurzer Diskussion, in der die Fraktionen sich ähnlich äußerten, entschied sich der Rat die „wertvolle ehrenamtliche Vereinsarbeit des TC“vor allem mit den rund 50 Jugendlichen zu unterstützen und den einmaligen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro für die Baumaßnahmen zu gewähren. Die
Mittel dafür werden im Haushaltsplan 2021 bereitgestellt.
Allerdings beschloss das Gremium in der Folge auch, die Förderregularien künftig genauer zu fassen. Wie bei anderen Zuschussgebern soll nun eine Antragstellung nur noch vor der Ausführung der Maßnahme möglich sein. Nur so kann die Stadt entsprechend prüfen, planen und die finanziellen Mittel bereitstellen, lautet der neue Passus, der vom Gemeinderat beschlossen wurde. Eine nachträgliche Förderung von Vereinsinvestitionen ist ab sofort nicht mehr möglich.
Für gemeinnützige Vereine mit jugendlichen Vereinsmitgliedern stellt die Stadt zusätzlich jährlich einen Betrag in Höhe von 50 000 Euro bereit. Dieser wird nach Anzahl der gemeldeten Jugendlichen an die förderfähigen Vereine ausgeschüttet. Die diesjährige Antragsfrist für die Jugendförderung ist der 31. Mai. Daneben ist jährlich eine mietfreie Veranstaltung in einer der städtischen Hallen möglich. .