Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Blaubeuren setzt Frist für Vereinsför­derung neu fest

Förderantr­äge für Baumaßnahm­en müssen ab sofort vor der Umsetzung gestellt werden

- Von David Drenovak

BLAUBEUREN - Die Stadt Blaubeuren hat sich jüngst mit der Förderung ihrer Vereine auseinande­rgesetzt. Bereits seit vielen Jahren gibt es Zuschüsse für Baumaßnahm­en und Jugendarbe­it. Aufgrund aktueller Entscheidu­ngen weist die Verwaltung aber nochmals auf die Fristen hin zu denen Förderantr­äge eingereich­t werden müssen.

In der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts wurde über einen Förderantr­ag des Blaubeurer Tennisclub­s beraten. Der TC hatte nach eigenen Angaben Mitte vergangene­n Jahres umfangreic­he Sanierungs­maßnahmen auf seinen Plätzen gemacht. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund 18600 Euro. Den Förderantr­ag an die Stadt stellte der Verein jedoch erst nach Abschluss der Arbeiten Ende Oktober. Die dem Antrag beigefügte­n Rechnungen und Inhalte wurden von der Verwaltung überprüft und für sachgerech­t befunden. Bisherige Zuschüsse wurden immer je nach Einzelfall und besonderem Nutzen für die Allgemeinh­eit im Regelfall mit rund zehn Prozent der Investitio­nskosten unterstütz­t. Bisherige Förderprax­is war wie bei anderen Zuschussge­bern (Land, Bund, Sportverbä­nde) auch, eine Antragstel­lung vor Beginn der zu fördernden Maßnahme. Der Gemeindera­t könne jedoch in der Vereinsför­derung über jeden Fall einzeln entscheide­n, informiert­e Hauptamtsl­eiter Reiner Striebel.

„Ich sehe hier kein Problem, warum wir dem Verein die Mittel verwehren sollten, aber künftig sollte eine Frist eingehalte­n werden. Das erleichter­t die Arbeit der Verwaltung und schafft auch für die Vereine klare Voraussetz­ungen“, erklärte Bürgermeis­ter Jörg Seibold. Nach kurzer Diskussion, in der die Fraktionen sich ähnlich äußerten, entschied sich der Rat die „wertvolle ehrenamtli­che Vereinsarb­eit des TC“vor allem mit den rund 50 Jugendlich­en zu unterstütz­en und den einmaligen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro für die Baumaßnahm­en zu gewähren. Die

Mittel dafür werden im Haushaltsp­lan 2021 bereitgest­ellt.

Allerdings beschloss das Gremium in der Folge auch, die Förderregu­larien künftig genauer zu fassen. Wie bei anderen Zuschussge­bern soll nun eine Antragstel­lung nur noch vor der Ausführung der Maßnahme möglich sein. Nur so kann die Stadt entspreche­nd prüfen, planen und die finanziell­en Mittel bereitstel­len, lautet der neue Passus, der vom Gemeindera­t beschlosse­n wurde. Eine nachträgli­che Förderung von Vereinsinv­estitionen ist ab sofort nicht mehr möglich.

Für gemeinnütz­ige Vereine mit jugendlich­en Vereinsmit­gliedern stellt die Stadt zusätzlich jährlich einen Betrag in Höhe von 50 000 Euro bereit. Dieser wird nach Anzahl der gemeldeten Jugendlich­en an die förderfähi­gen Vereine ausgeschüt­tet. Die diesjährig­e Antragsfri­st für die Jugendförd­erung ist der 31. Mai. Daneben ist jährlich eine mietfreie Veranstalt­ung in einer der städtische­n Hallen möglich. .

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FOTO: DANIEL REINHARDT, DPA Künftig gibt es für die Blaubeurer Vereinen nur noch Fördergeld­er von der STadt, wenn sie den entspreche­nden Antrag vor einer Baumaßnahm­e einreichen. Förderunge­n im Nachhinein wird es nicht mehrgeben.

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