Südwestmetall beharrt auf doppeltem Stimmrecht
verbindliche Standards einhalten. Dazu zählt vor allem eine silofreie Fütterung ohne Gentechnik. „So etwas schafft Vertrauen in die Produkte“, sagt Müller.
Dennoch ist Heumilch in Deutschland bislang noch ein Nischenmarkt. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter lag ihr Anteil an der Gesamtmilcherzeugung 2019 bei gerade einmal 0,22 Prozent. In Baden-Württemberg schwankt der Anteil dagegen zwischen drei und fünf Prozent, Tendenz leicht steigend.
Die Politik sieht deshalb einen Markt mit Wachstumspotenzial. Bislang können Heumilchbetriebe über einen gemeinsamen Antrag oder das sogenannte Fakt-Programm eine Prämie von 80 Euro pro Hektar vom Staat beantragen. Der Landtagsabgeordnete Raimund Haser (CDU) würde die Fördermöglichkeiten gern ausbauen. .„Ich denke, dass die Herstellung von Heumilch eine regionale, traditionsreiche und nachhaltige Form der Wiesenbewirtschaftung ist, die gut in unsere Zeit passt“, sagt der gebürtige Leutkircher.
Wilfried Müller bleibt vorsichtiger. Wenn es bei der Heumilch zu einer „Produkt-Überschwemmung“auf dem Markt wie bei der konventionellen Milch komme, könne das zu einem Preisverfall führen, sagt er. Zudem befürchtet er, dass kleine Heumilchbetriebe in Zukunft durch Gesetzesänderungen der Politik benachteiligt werden – beispielsweise durch den Beschluss, Gülle auf Grünland von 2025 an nur noch bodennah und streifenförmig auszubringen, den er für nicht umsetzbar hält. Müller warnt davor, Heumilch zu idealisieren. „Zu glauben, dass dieses Produkt den Planeten rettet, wäre verkehrt.“Auch sei Silofutter nicht grundsätzlich schlechter als Heu und Gras. „Entscheidend ist die Qualität. Wenn das Heu schimmelt, kommt dabei auch keine gute Milch heraus.“
STUTTGART (dpa) - Der Arbeitgeberverband Südwestmetall hat sich vehement gegen Forderungen nach einer Abschaffung des doppelten Stimmrechts von Aufsichtsratsvorsitzenden ausgesprochen. Südwestmetall-Chef Wilfried Porth sagte in Stuttgart, die Beteiligung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat sei ein signifikanter Eingriff in die Rechte der Anteilseigner. „Sie lässt sich nur damit rechtfertigen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende als Vertreter der Eigentümer ein Doppelstimmrecht hat. Wer am Doppelstimmrecht rüttelt, rüttelt an der Mitbestimmung selbst.“