Karlsruhe weist Klage von Frauen zu Parität ab
Parteien dürfen ihre Listen für die Bundestagswahl weiterhin unabhängig vom Geschlecht besetzen
KARLSRUHE (AFP) - Im schwelenden Streit um die Parität der Geschlechter im Bundestag hat sich das Bundesverfassungsgericht geäußert: Die Karlsruher Richter wiesen eine Klage von Frauen ab, die gesetzlich regeln lassen wollten, dass Parteien ihre Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Sie hätten nicht hinreichend begründet, dass der Gesetzgeber zum Handeln verpflichtet sei, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Dienstag.
Die Klägerinnen hatten zuerst Einspruch gegen die Bundestagswahl von 2017 eingelegt. Seit dieser Wahl beträgt der Anteil von weiblichen Abgeordneten nur noch 31 Prozent. Dass Frauen und Männer nicht paritätisch nominiert würden, verletze sowohl die Gleichberechtigung als auch das Grundrecht auf passive Wahlgleichheit – also Chancengleichheit – und das Demokratieprinzip, argumentierten die Klägerinnen.
Das geltende Recht benachteilige Frauen. Diese seien dadurch im Parlament unterrepräsentiert. Nachdem der Bundestag den Einspruch im Mai 2019 zurückgewiesen hatte, zogen die Frauen mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht folgte ihrer Argumentation jedoch nicht. Die Klage sei unzulässig, entschied es stattdessen. Die Klägerinnen hätten nicht dargelegt, dass der Gesetzgeber für die passive Wahlrechtsgleichheit Parität bei den Listen durchsetzen müsste. Eine solche Anordnung könnte sogar der Chancengleichheit widersprechen – mit dieser Frage setze sich die Klage aber nicht ausreichend auseinander.
Ebensowenig mache sie deutlich, warum das Demokratieprinzip eine gesetzliche Regelung gebiete. Für die Vertretung des Volks komme es nicht darauf an, „dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild“der Wählerschaft darstelle, teilte das Gericht mit. Die Beschwerdeführerinnen hätten sich auch nicht genügend damit auseinandergesetzt, ob durch ein Paritätsgesetz in die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit eingegriffen werde.
Ob ein solches Gesetz grundsätzlich verfassungsgemäß wäre, entschieden die Karlsruher Richter aber nicht. Politisch ist die Frage seit Langem äußerst umstritten. Grüne und Linke besetzen ihre Wahllisten freiwillig paritätisch, die SPD hat eine Quote von mindestens 40 Prozent eingeführt. Eine zunächst geplante Wahlrechtsreform konnte aber im Bundestag nicht durchgesetzt werden, auch für eine Kommission zum Thema Geschlechterparität fand sich keine Mehrheit. Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen scheiterten vor den dortigen Verfassungsgerichten.