Hilfe für kleinere Unternehmen
REGION (sz) - Die Corona-Krise stellt viele Ausbildungsbetriebe vom Handwerk über Handel und Gastronomie, Dienstleistungsanbieter bis hin zu produzierenden Unternehmen vor große finanzielle Herausforderungen. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“unterstützt die Bundesregierung Ausbildungsbetriebe finanziell.
Von dem befristeten Angebot können vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten profitieren, die von der Krise betroffen sind. Ausnahme ist die Übernahmeprämie. Diese kann unabhängig von der Beschäftigtenzahl ausgezahlt werden. „Themen wie demografischer Wandel und Fachkräfteengpässe sind durch die Pandemie zwar in den Hintergrund gerückt, aber keinesfalls verschwunden. Trotz der momentanen Schwierigkeiten sind Betriebe daher gut beraten, weiterhin auszubilden. Finanzielle Unterstützung leistet die Ausbildungsprämie, die Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragen können“, sagt Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ulm.
Gefördert werden KMU, die ihr Ausbildungsniveau halten oder sogar erhöhen. Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten im Jahr 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit waren oder der Umsatz des Ausbildungsbetriebes von April bis Dezember 2020 gegenüber 2019 entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent oder fünf zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen ist. Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 24. Juni 2020 bis zum 15. Februar 2021 beginnen.
Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie trotz Corona-Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen.
Vorausgesetzt ist, dass Auszubildende und deren Ausbilder nicht kurzarbeiten wenngleich der Betrieb oder die Abteilung mindestens 50 Prozent Arbeitsausfall verzeichnen. Der Zuschuss kann seit September 2020 (für August 2020) beantragt werden und letztmals für Juni 2021.
Gefördert werden Unternehmen jeglicher Größe, wenn diese Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen Betrieben übernehmen und die Ausbildung fortführen. Unternehmen können dann eine Förderung mit der Übernahmeprämie für Ausbildungen erhalten, wenn die Ausbildung zwischen dem 1. August und dem 30. Juni 2021 fortgesetzt wird.
Regionaler Ansprechpartner für interessierte Betriebe ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Ulm. Kontakt: 0731/160666 oder ulm.arbeitgeber@arbeitsagentur.de