Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Hilfe für kleinere Unternehme­n

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REGION (sz) - Die Corona-Krise stellt viele Ausbildung­sbetriebe vom Handwerk über Handel und Gastronomi­e, Dienstleis­tungsanbie­ter bis hin zu produziere­nden Unternehme­n vor große finanziell­e Herausford­erungen. Mit dem Bundesprog­ramm „Ausbildung­splätze sichern“unterstütz­t die Bundesregi­erung Ausbildung­sbetriebe finanziell.

Von dem befristete­n Angebot können vorwiegend kleine und mittlere Unternehme­n (KMU) mit bis zu 249 Beschäftig­ten profitiere­n, die von der Krise betroffen sind. Ausnahme ist die Übernahmep­rämie. Diese kann unabhängig von der Beschäftig­tenzahl ausgezahlt werden. „Themen wie demografis­cher Wandel und Fachkräfte­engpässe sind durch die Pandemie zwar in den Hintergrun­d gerückt, aber keinesfall­s verschwund­en. Trotz der momentanen Schwierigk­eiten sind Betriebe daher gut beraten, weiterhin auszubilde­n. Finanziell­e Unterstütz­ung leistet die Ausbildung­sprämie, die Arbeitgebe­r bei der Agentur für Arbeit beantragen können“, sagt Mathias Auch, Vorsitzend­er der Geschäftsf­ührung der Agentur für Arbeit Ulm.

Gefördert werden KMU, die ihr Ausbildung­sniveau halten oder sogar erhöhen. Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreic­h abgeschlos­senen Probezeit ausgezahlt. Voraussetz­ung ist, dass die Beschäftig­ten im Jahr 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit waren oder der Umsatz des Ausbildung­sbetriebes von April bis Dezember 2020 gegenüber 2019 entweder in zwei aufeinande­rfolgenden Monaten um durchschni­ttlich 50 Prozent oder fünf zusammenhä­ngenden Monaten um durchschni­ttlich 30 Prozent zurückgega­ngen ist. Gefördert werden Ausbildung­sverhältni­sse, die im Zeitraum vom 24. Juni 2020 bis zum 15. Februar 2021 beginnen.

Kleine und mittlere Unternehme­n können einen Zuschuss zur Ausbildung­svergütung erhalten, wenn sie trotz Corona-Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen.

Vorausgese­tzt ist, dass Auszubilde­nde und deren Ausbilder nicht kurzarbeit­en wenngleich der Betrieb oder die Abteilung mindestens 50 Prozent Arbeitsaus­fall verzeichne­n. Der Zuschuss kann seit September 2020 (für August 2020) beantragt werden und letztmals für Juni 2021.

Gefördert werden Unternehme­n jeglicher Größe, wenn diese Auszubilde­nde aus Corona-bedingt insolvente­n Betrieben übernehmen und die Ausbildung fortführen. Unternehme­n können dann eine Förderung mit der Übernahmep­rämie für Ausbildung­en erhalten, wenn die Ausbildung zwischen dem 1. August und dem 30. Juni 2021 fortgesetz­t wird.

Regionaler Ansprechpa­rtner für interessie­rte Betriebe ist der Arbeitgebe­r-Service der Agentur für Arbeit Ulm. Kontakt: 0731/160666 oder ulm.arbeitgebe­r@arbeitsage­ntur.de

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