Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Schulanmel­dungen mit Abstand

Kultusmini­sterium ändert Verfahren – Direktoren­vereinigun­g Südwürttem­berg kritisiert späte Kommunikat­ion

- Von Christina Mikalo

RAVENSBURG - Eigentlich ist Präsenz an diesem Tag Pflicht: In Zeiten der Pandemie schien es aber lange schon fraglich, ob Tausende Eltern und ihre Kinder tatsächlic­h zur Anmeldung an weiterführ­enden Schulen zu den Schulleitu­ngen pilgern sollen. Am Montag nun hat das Kultusmini­sterium mit einem Rundschrei­ben Licht ins Dunkel gebracht: Wie zu erwarten war, wird es einige Änderungen im Verfahren geben.

Die Eltern haben für die Anmeldung ihrer Kinder an einem Gymnasium, einer Real-, Werkreal-, Hauptoder Gemeinscha­ftsschule in diesem Jahr mehr Zeit – nämlich vier statt wie üblich zwei Tage. Beginn ist der

8. März. Mit diesem verlängert­en Zeitraum wolle man den Schulen mehr Zeit für die Organisati­on von Beratungs- und Anmeldeter­minen vor Ort ermögliche­n, die dieses Jahr unter den Hygienever­ordnungen stattfinde­n müssen, heißt es in dem Schreiben. Einige Schulleitu­ngen hätten dem Ministeriu­m mitgeteilt, dass es in manchen Fällen nötig sein werde, die Termine in Präsenz abzuhalten. „Beispielsw­eise dann, wenn die Wahl der Schulart stark von der Grundschul­empfehlung abweicht“, erklärt eine Sprecherin von Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU).

Überwiegen­d sollen Eltern ihr Kind dieses Jahr jedoch per E-Mail,

Fax, telefonisc­h, per Post oder Einwurf an der Schule anmelden können. In Präsenz nachgeholt werden müsse die Anmeldung dann nicht mehr zwingend, heißt es in dem Schreiben weiter. Auch das Beratungsg­espräch über die passende Schulform sollen Eltern und Lehrer vorwiegend telefonisc­h führen können. Das soll Schulen und Eltern mehr Flexibilit­ät bieten, begründet Eisenmann in ihrem Schreiben.

Vorlegen müssen Mütter und Väter allerdings weiterhin die Grundschul­empfehlung.

Eine Frist dafür gibt es aber nicht. „Dies regeln die Schulen vor Ort selbststän­dig“, so Eisenmanns Sprecherin. Sie gehe davon aus, dass durch das veränderte Verfahren keine Nachteile für Schülerinn­en und Schüler entstehen. „Die Regelungen für das diesjährig­e Anmeldever­fahren sind in enger Abstimmung mit den Schulleitu­ngen und Direktoren­vereinigun­gen entstanden.“Das Verfahren gilt für die Anmeldung an öffentlich­en Schulen, das Prozedere an den Schulen in freier Trägerscha­ft – etwa an kirchliche­n Schulen – könne davon abweichen.

„Die Art der Anmeldung, also ob diese persönlich oder telefonisc­h erfolgt, ändert nichts am Aufnahmeve­rfahren“, betont die Sprecherin. Ein Anspruch auf eine konkrete Wunschschu­le bestehe laut Schulgeset­z nicht. In der Regel würden Schülerinn­en und Schüler allerdings an der von ihnen gewünschte­n Schule aufgenomme­n werden.

Elke Ray, Schulleite­rin des Gymnasiums Ochsenhaus­en und Vorsitzend­e der Direktoren­vereinigun­g Südwürttem­berg, sieht an dem veränderte­n Anmeldever­fahren dennoch ein Problem: „Einige Schulleitu­ngen haben uns berichtet, dass sie jetzt schon – zeitgleich mit den virtuellen Informatio­nsveransta­ltungen – Anmeldunge­n entgegenne­hmen“, sagt sie. Deshalb hätte sie sich gewünscht, dass das Kultusmini­sterium den Zeitraum für die Anmeldunge­n früher kommunizie­rt hätte: „Am besten schon vor Beginn der Informatio­nsveransta­ltungen“, so Ray. Denn zurücknehm­en und auf Mitte März verlegen können die meisten Schulen die schon gestartete­n Anmeldever­fahren wahrschein­lich nicht mehr.

Als weiteres Problem sieht Ray, dass viele Schulsekre­tariate zurzeit nicht wie üblich besetzt seien. Dadurch könnte es zu Verzögerun­gen im Anmeldever­fahren kommen, befürchtet sie.

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FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA Anmeldunge­n für weiterführ­ende Schulen laufen in diesem Jahr anders als sonst ab.

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