Schulanmeldungen mit Abstand
Kultusministerium ändert Verfahren – Direktorenvereinigung Südwürttemberg kritisiert späte Kommunikation
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RAVENSBURG - Eigentlich ist Präsenz an diesem Tag Pflicht: In Zeiten der Pandemie schien es aber lange schon fraglich, ob Tausende Eltern und ihre Kinder tatsächlich zur Anmeldung an weiterführenden Schulen zu den Schulleitungen pilgern sollen. Am Montag nun hat das Kultusministerium mit einem Rundschreiben Licht ins Dunkel gebracht: Wie zu erwarten war, wird es einige Änderungen im Verfahren geben.
Die Eltern haben für die Anmeldung ihrer Kinder an einem Gymnasium, einer Real-, Werkreal-, Hauptoder Gemeinschaftsschule in diesem Jahr mehr Zeit – nämlich vier statt wie üblich zwei Tage. Beginn ist der
8. März. Mit diesem verlängerten Zeitraum wolle man den Schulen mehr Zeit für die Organisation von Beratungs- und Anmeldeterminen vor Ort ermöglichen, die dieses Jahr unter den Hygieneverordnungen stattfinden müssen, heißt es in dem Schreiben. Einige Schulleitungen hätten dem Ministerium mitgeteilt, dass es in manchen Fällen nötig sein werde, die Termine in Präsenz abzuhalten. „Beispielsweise dann, wenn die Wahl der Schulart stark von der Grundschulempfehlung abweicht“, erklärt eine Sprecherin von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU).
Überwiegend sollen Eltern ihr Kind dieses Jahr jedoch per E-Mail,
Fax, telefonisch, per Post oder Einwurf an der Schule anmelden können. In Präsenz nachgeholt werden müsse die Anmeldung dann nicht mehr zwingend, heißt es in dem Schreiben weiter. Auch das Beratungsgespräch über die passende Schulform sollen Eltern und Lehrer vorwiegend telefonisch führen können. Das soll Schulen und Eltern mehr Flexibilität bieten, begründet Eisenmann in ihrem Schreiben.
Vorlegen müssen Mütter und Väter allerdings weiterhin die Grundschulempfehlung.
Eine Frist dafür gibt es aber nicht. „Dies regeln die Schulen vor Ort selbstständig“, so Eisenmanns Sprecherin. Sie gehe davon aus, dass durch das veränderte Verfahren keine Nachteile für Schülerinnen und Schüler entstehen. „Die Regelungen für das diesjährige Anmeldeverfahren sind in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und Direktorenvereinigungen entstanden.“Das Verfahren gilt für die Anmeldung an öffentlichen Schulen, das Prozedere an den Schulen in freier Trägerschaft – etwa an kirchlichen Schulen – könne davon abweichen.
„Die Art der Anmeldung, also ob diese persönlich oder telefonisch erfolgt, ändert nichts am Aufnahmeverfahren“, betont die Sprecherin. Ein Anspruch auf eine konkrete Wunschschule bestehe laut Schulgesetz nicht. In der Regel würden Schülerinnen und Schüler allerdings an der von ihnen gewünschten Schule aufgenommen werden.
Elke Ray, Schulleiterin des Gymnasiums Ochsenhausen und Vorsitzende der Direktorenvereinigung Südwürttemberg, sieht an dem veränderten Anmeldeverfahren dennoch ein Problem: „Einige Schulleitungen haben uns berichtet, dass sie jetzt schon – zeitgleich mit den virtuellen Informationsveranstaltungen – Anmeldungen entgegennehmen“, sagt sie. Deshalb hätte sie sich gewünscht, dass das Kultusministerium den Zeitraum für die Anmeldungen früher kommuniziert hätte: „Am besten schon vor Beginn der Informationsveranstaltungen“, so Ray. Denn zurücknehmen und auf Mitte März verlegen können die meisten Schulen die schon gestarteten Anmeldeverfahren wahrscheinlich nicht mehr.
Als weiteres Problem sieht Ray, dass viele Schulsekretariate zurzeit nicht wie üblich besetzt seien. Dadurch könnte es zu Verzögerungen im Anmeldeverfahren kommen, befürchtet sie.