Mehr Rechte für Stromkunden geplant
Wirtschaftsminister für dynamische Tarife und detailliertere Rechnungen – EnBW senkt zum 1. April die Preise
BERLIN/STUTTGART (dpa/sz) - Der Bund will die Rechte von Stromkunden stärken. Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz auf den Weg. So sollen Verbraucher künftig Angebote für einen dynamischen Stromtarif erhalten können, wie Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte. „Dynamische Stromtarife werden mit steigender E-Mobilität eine wachsende Bedeutung erhalten. So kann es für Verbraucher zum
Beispiel günstiger sein, das Elektroauto nachts zu laden statt kurz nach Feierabend.“Geplant sind auch detailliertere Vorgaben zum Inhalt von Rechnungen, damit leichter nachvollziehbar ist, aus welchen Quellen der Versorger den Strom einkauft.
Mittelfristig möchte Altmaier zudem die EEG-Umlage, die zu Jahresbeginn um vier Prozent gesenkt wurde, abschaffen. In den kommenden Monaten will der Minister dies mit der SPD beschließen. Offen ist jedoch die Finanzierung. Aktuell macht die Öko-Umlage etwa ein Fünftel der Kosten pro Kilowattstunde aus. Ob die Versorger dies dann auch an den Verbraucher weitergeben würden, ist indes offen.
Unabhängig davon senkt der größte Energieversorger BadenWürttembergs, die Karlsruher EnBW, die Haushaltsstrompreise in der Grundversorgung zum 1. April. Was das für einzelne Kunden bedeutet, sollen diese in den kommenden
Tagen per Post erfahren, sagte ein Konzernsprecher am Mittwoch.
Nach Angaben des Vergleichsportals Check24 haben seit Jahresbeginn schon 146 Grundversorger eine Preissenkung angekündigt – im Schnitt um zwei Prozent. 135 Grundversorger hätten den Preis erhöht. Im Schnitt sei Strom aus der Grundversorgung jedoch so teuer wie nie, hieß es. Generell sind die Strompreise im Südwesten im bundesweiten Vergleich mit am höchsten.
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