Landkreise prüfen Ausgangsbeschränkungen
Umfrage zu nächtlichen Maßnahmen zeigt Zustimmung in Baden-Württemberg und Bayern
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RAVENSBURG - Eine Mehrheit der Menschen akzeptiert die Ausgangsbeschränkungen im Kontext der Pandemie-Bekämpfung. Bei einer Umfrage von Schwäbische.de wurde dies deutlich. Auffälligkeiten gibt es beim Alter der Befragten.
Baden-Württemberg will zukünftig nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnern in der Woche verhängen. Auch Bayern beendet die allgemeine Ausgangssperre mit Ende dieser Woche und wendet die Maßnahme ebenfalls nur noch in regionalen Hotspots an.
Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die landesweite Ausgangssperre im Südwesten von 20 Uhr bis 5 Uhr gekippt. In der Folge hob die grün-schwarze Landesregierung auch die Tagesbeschränkung auf, nach der man das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen durfte.
In Baden-Württemberg gibt es für Ausgangsbeschränkungen als Maßnahme der Pandemie-Bekämpfung eine Mehrheit in der Bevölkerung. Das belegt eine repräsentative Umfrage von Schwäbische.de mit dem
(61,0 Prozent) stehen mehrheitlich hinter der Maßnahme. Ablehnung kommt dagegen aus dem Wählerumfeld der Linken (57,9 Prozent) und der FDP (77,6 Prozent). Am deutlichsten sprechen sich Wähler der AfD gegen Ausgangssperren aus (84,7 Prozent).
Im Entwurf des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums heißt es, die regionale Ausgangsbeschränkung trete in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an drei Tagen in Folge überschritten und das zuständige Gesundheitsamt
zugleich ein „diffuses Infektionsgeschehen“feststelle. Das ist der Fall, wenn sich der Anstieg nicht konkret zuordnen lässt, etwa in Pflegeheimen. Die Sperre soll zwischen 21 und 5 Uhr gelten. Nach jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts beträfe sie in Baden-Württemberg immer noch mehr als die Hälfte der 44 Stadt- und Landkreise. In der Region haben sich bislang Tuttlingen und Biberach für eine Ausgangssperre entschieden. Andere Landkreise prüfen noch.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte, man werde für die lokale Hotspot-Regelung auch eine gewisse Schwankung um den Schwellenwert 50 berücksichtigen. Damit solle vermieden werden, dass jeder kleinere Ausschlag nach oben oder unten umgehend eine Verordnung beziehungsweise Aufhebung der Ausgangsbeschränkung nach sich ziehen würde. In Bayern gilt eine ähnliche Regel, allerdings erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100.
An der repräsentativen Onlinebefragung durch Civey nahmen vom 9. Februar bis zum 12. Februar 2021 insgesamt 7382 Menschen teil. Die Stichprobengröße lag bei 5016, der statistische Fehler bei 2,5 Prozent.