Gespanntes Warten, ob die Ausgangssperre in die Verlängerung geht
Richter lehnen Eilanträge gegen Allgemeinverfügung für die Situation im Kreis Biberach ab
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BIBERACH - Einsam ist es um den Landkreis Biberach in Sachen nächtlicher Ausgangssperre geworden. Zuletzt hob das Ravensburger Landratsamt die Beschränkung vorzeitig auf, weil die Sieben-Tage-Inzidenz an drei hintereinander Tagen unter die 50er-Marke gerutscht war. Bei den Inzidenzen für den Kreis Biberach zeichnet sich eine leichte Entspannung ab, trotzdem hat die CoronaRegel weiter Bestand. Daran ändern auch zwei Eilanträge nichts, über die das Verwaltungsgericht Sigmaringen zu entscheiden hatte.
Laut Landratsamt Biberach wurden zwei Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. Beide Anträge seien am Dienstagabend abgelehnt worden, teilte das Landratsamt am Mittwoch mit.
Ein Eilantrag sei unzulässig gewesen, weil der Antragsteller keinen Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamts eingelegt hatte. Beim zweiten Fall lag zunächst keine Begründung vor. Das Gericht habe damit die Rechtsauffassung des Landratsamts bestätigt und für Rechtssicherheit gesorgt, heißt in der Mitteilung weiter.
„Bei den beiden Verfahren handelt es sich derzeit um die einzigen, die sich gegen eine nächtliche Ausgangssperre richten“, erläuterte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf SZ-Nachfrage. Mit den Gründen des Beschlusses des zweiten Eilantrags sei noch in dieser Woche zu rechnen. Erst dann herrscht Klarheit darüber, warum genau das Gericht den zweiten Eilantrag abgelehnt hat.
Wer keinen triftigen Grund hat, darf derzeit zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nicht verlassen. Das Landratsamt hatte die Allgemeinverfügung hierzu vor fast einer Woche erlassen, nachdem Richter die landesweite Ausgangssperre (damals von 20 bis 5 Uhr) gekippt hatten. Bis Sonntag, 21. Februar, gilt die Verfügung.