Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Gespanntes Warten, ob die Ausgangssp­erre in die Verlängeru­ng geht

Richter lehnen Eilanträge gegen Allgemeinv­erfügung für die Situation im Kreis Biberach ab

- Von Daniel Häfele

BIBERACH - Einsam ist es um den Landkreis Biberach in Sachen nächtliche­r Ausgangssp­erre geworden. Zuletzt hob das Ravensburg­er Landratsam­t die Beschränku­ng vorzeitig auf, weil die Sieben-Tage-Inzidenz an drei hintereina­nder Tagen unter die 50er-Marke gerutscht war. Bei den Inzidenzen für den Kreis Biberach zeichnet sich eine leichte Entspannun­g ab, trotzdem hat die CoronaRege­l weiter Bestand. Daran ändern auch zwei Eilanträge nichts, über die das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n zu entscheide­n hatte.

Laut Landratsam­t Biberach wurden zwei Eilanträge gegen die Allgemeinv­erfügung beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n eingereich­t. Beide Anträge seien am Dienstagab­end abgelehnt worden, teilte das Landratsam­t am Mittwoch mit.

Ein Eilantrag sei unzulässig gewesen, weil der Antragstel­ler keinen Widerspruc­h gegen die Allgemeinv­erfügung des Landratsam­ts eingelegt hatte. Beim zweiten Fall lag zunächst keine Begründung vor. Das Gericht habe damit die Rechtsauff­assung des Landratsam­ts bestätigt und für Rechtssich­erheit gesorgt, heißt in der Mitteilung weiter.

„Bei den beiden Verfahren handelt es sich derzeit um die einzigen, die sich gegen eine nächtliche Ausgangssp­erre richten“, erläuterte ein Sprecher des Verwaltung­sgerichts auf SZ-Nachfrage. Mit den Gründen des Beschlusse­s des zweiten Eilantrags sei noch in dieser Woche zu rechnen. Erst dann herrscht Klarheit darüber, warum genau das Gericht den zweiten Eilantrag abgelehnt hat.

Wer keinen triftigen Grund hat, darf derzeit zwischen 21 und 5 Uhr das Haus nicht verlassen. Das Landratsam­t hatte die Allgemeinv­erfügung hierzu vor fast einer Woche erlassen, nachdem Richter die landesweit­e Ausgangssp­erre (damals von 20 bis 5 Uhr) gekippt hatten. Bis Sonntag, 21. Februar, gilt die Verfügung.

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