Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Feier oder Feierabend­bier? Polizei löst Gruppe auf

Darstellun­gen der Polizei und des Rottenacke­r Bürgermeis­ters Karl Hauler zu einem Vorfall am Freitagabe­nd gehen auseinande­r

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ROTTENACKE­R (sz/reis) - Eine Zusammenku­nft mehrerer Personen in Rottenacke­r ist am Freitagabe­nd von der Polizei aufgelöst worden. Während die Polizei in ihrem Bericht von einer Feier in einer geöffneten Gaststätte schreibt, widerspric­ht Bürgermeis­ter Karl Hauler dieser Darstellun­g.

Laut Polizei sei eine Streife durch die Mitteilung eines Zeugen auf „eine Feier“in einer „geöffneten Gaststätte“aufmerksam geworden. Bei einer Überprüfun­g der Örtlichkei­t habe man sieben Personen und den Inhaber im und auch außerhalb des Lokals festgestel­lt, einige davon hätten Bier getrunken. „Keiner der Anwesenden trug einen Mund-Nasenschut­z“, heißt es in dem Bericht.

Der Wirt habe gleich „eine Ausrede“parat gehabt: Angeblich sei man gerade dabei gewesen, die Gaststätte zu renovieren. „Augenschei­nlich fand ein geselliges Beisammens­ein statt, einer handwerkli­chen Tätigkeit ging keiner der Anwesenden nach“, teilt die Polizei mit. Jetzt werde gegen den Wirt und auch seine Gäste wegen eines Verstoßes gegen die Coronavero­rdnung

ermittelt. Die Zusammenku­nft sei nach der Kontrolle beendet worden, sämtliche Gäste hätten einen Platzverwe­is.

Für Rottenacke­rs Bürgermeis­ter Karl Hauler ist die Darstellun­g in dem Polizeiber­icht in wesentlich­en Teilen nicht korrekt. „Es handelt sich nicht um eine Gaststätte, sondern um einen Saisonbetr­ieb, der derzeit umgebaut wird“, erklärt er im SZ-Gespräch. Auch seien die Leute dort nicht zu einer Feier zusammenge­kommen, vielmehr hätten fünf Leute tagsüber dort tatsächlic­h gearbeitet und anschließe­nd zusammen mit zwei hinzukomme­nden Personen ein Feierabend­bier getrunken.

„Auch das ist nicht in Ordnung, ganz klar. Da gibt es nichts zu beschönige­n“, betont Hauler. Dennoch sei es ein Unterschie­d, ob einige Arbeiter nach getanem Werk ein Feierabend­bier trinken oder ob angeblich eine Feier stattfinde­t. Er habe den Pächter des Betriebs auf den Fehler aufmerksam und ihm klar gemacht, dass auch diese kleine Runde einen Verstoß gegen die Corona-Verordnung bedeute und dies künftig zu unterlasse­n sei.

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