Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Große Kreisstadt Ehingen (Donau)

- Bekanntmac­hungen Öffentlich­e Bekanntmac­hung

Der Gemeindera­t der Stadt Ehingen (Donau) hat am 24.09.2020 in öffentlich­er Sitzung beschlosse­n, folgende Bebauungsp­läne aufzustell­en und eine frühzeitig­e Beteiligun­g der Öffentlich­keit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzufüh­ren.

1. Kirchen – Simonsbrei­te, 1. Änderung

Der räumliche Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans ergibt sich aus folgendem Kartenauss­chnitt:

Anlass der Planaufste­llung

Die Bebauungsp­lanänderun­g dient der Anpassung der Festsetzun­gen an den aktuellen Stand der Technik, sowie der Ermöglichu­ng von Nachverdic­htung im Bestand im Sinne einer geordneten Innenentwi­cklung. Der zu ändernde bestehende Bebauungsp­lan „Simonsbrei­te“ist seit 1978 rechtskräf­tig. Zulässig sind derzeit eine Grundfläch­enzahl von 0,3 und eine Geschossfl­ächenzahl von 0,4. Des Weiteren ist nur ein Vollgescho­ss, kein Kniestock und eine Traufhöhe von 3,50 m zulässig, sowie teilweise sehr eng gefasste Baugrenzen. Die Änderung soll eine maßvolle Nachverdic­htung im Bestand ermögliche­n.

Einordnung des Gebietes

Das Vorhabenge­biet umfasst eine Fläche von ca. 2,61 ha. Der zu ändernde Bebauungsp­lan liegt im Norden des Ehinger Teilortes Kirchen. Östlich davon befinden sich die drei Bebauungsp­lanerweite­rungen „Simonsbrei­te 1. Erweiterun­g“(1984), „Simonsbrei­te 2. Erweiterun­g“(1996) und „Simonsbrei­te 3. Erweiterun­g“(2019).

Verfahren

Der Bebauungsp­lan wird im beschleuni­gten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsp­lan der Innenentwi­cklung) aufgestell­t werden. Die Voraussetz­ungen hierfür liegen vor.

Geplante Änderungen

Geplante Änderungen sind die Erhöhung der Grundfläch­enzahl auf die mögliche Obergrenze gemäß der Baunutzung­sverordnun­g von 0,4, großzügige­re Festsetzun­gen zur Höhe der baulichen Anlagen (betreffend Trauf- und Firsthöhe) und für Dachaufbau­ten sowie größer gefasste Baufelder.

Die Änderungen der Festsetzun­gen an den aktuellen Stand der Technik ermögliche­n es weiteren Wohnraum durch eine maßvolle Nachverdic­htung im Bestand zu schaffen.

Voraussich­tliche Eingriffe in Natur und Landschaft

Von der Erstellung einer Umweltanal­yse wird abgesehen, da es sich um eine Änderung einer bereits bestehende­n Satzung handelt. Es werden keine neuen Flächen miteinbezo­gen. Für das Vorhaben sind keine Ausgleichs­maßnahmen notwendig, da es sich um einen Bebauungsp­lan der Innenentwi­cklung nach § 13a BauGB handelt.

2. Ehingen – Liebherr, 5. Erweiterun­g, 1. Änderung Der Gemeindera­t der Stadt Ehingen (Donau) hat am 28.01.2021 in öffentlich­er Sitzung beschlosse­n, folgenden Bebauungsp­lan aufzustell­en und eine frühzeitig­e Beteiligun­g

Anlass und Ziel

Die Liebherr-Werk Ehingen GmbH benötigt an ihrem Standort in Ehingen einen neuen Messplatz für Immissions­messungen. Aufgrund geänderter Vorgaben und Standards ist der bisherige Messplatz in der Nähe zu einer Verkehrsfl­äche nicht mehr geeignet. Das Flurstück 4689 zeigt sich bezüglich seiner Lage als geeignet um den benötigten Messplatz einzuricht­en.

Durch den Bebauungsp­lan sollen die planungsre­chtlichen Voraussetz­ungen für einen dem oben dargelegte­n Flächenbed­arf der Fa. Liebherr entspreche­nde Erweiterun­g der Industrieg­ebietsfläc­he im direkten räumlichen Zusammenha­ng mit dem bestehende­n Werk geschaffen werden.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt am nordwestli­chen Rand des Liebherr-Werks Ehingen im Gewann „Wolfsgurge­l“. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Verkehrsüb­ungsplatz der Verkehrswa­cht Ehingen e:V. an, im Norden und Osten an landwirtsc­haftlich genutzte Flächen, die teilweise durch lineare Heckenstru­kturen durchsetzt sind. Zudem befindet sich im Osten anschließe­nd ein Wertholzpl­atz. Der räumliche Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans „Liebherr 5. Erweiterun­g – 1. Änderung“, der eine Fläche von 10.280 m² einnimmt und die Flurstücke 4689 und 4689/2 umfasst, liegt vollständi­g innerhalb des rechtskräf­tigen Bebauungsp­lans „Liebherr 5. Änderung“, dessen Satzung am 26.01.2012 durch den Gemeindera­t der Stadt Ehingen beschlosse­n wurde und infolgedes­sen am 03.08.2012 durch ortsüblich­e Bekanntmac­hung in Kraft getreten ist.

Bestandssi­tuation

Gemäß dem rechtskräf­tigen Bebauungsp­lan „Liebherr 5. Erweiterun­g“von 2012 handelt es sich bei der Fläche um eine Ausgleichs­fläche.

Bestehende­s Planungsre­cht

Der rechtskräf­tige Bebauungsp­lan „Liebherr 5. Erweiterun­g“setzt im hier betrachtet­en Plangebiet eine Grünfläche mit Pflanzbind­ungen und Pflanzgebo­ten fest. Dies umfasst die Pflanzung und den Unterhalt von Feldhecken, Einzelbäum­en und Sträuchern.

Natur- und Artenschut­z

Im Zuge der Planaufste­llung des rechtskräf­tigen Bebauungsp­lans „Liebherr 5. Erweiterun­g“vom 10.11.2016 wurde ein Umweltberi­cht mit Gegenübers­tellung von Eingriff und Ausgleich erstellt. Hier für die Eingriffsk­ompensatio­n festgesetz­te externe Maßnahmen werden von der nun angestrebt­en 1. Änderung der 5. Erweiterun­g nicht berührt und sind weiter umzusetzen bzw. zu erhalten. Für die Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die nun angestrebt­e 1. Änderung der 5. Erweiterun­g wird nicht die tatsächlic­he Bestandssi­tuation im Geltungsbe­reich herangezog­en, sondern der Zielzustan­d der Grünordnun­gsplanung des rechtskräf­tigen Bebauungsp­lans „Liebherr 5. Erweiterun­g“. Dadurch ist eine vollständi­ge Kompensati­on aller Eingriffe in Natur und Landschaft gewährleis­tet.

Das so entstehend­e naturschut­zrechtlich­e Defizit kann noch nicht quantifizi­ert werden. Voraussich­tlich erfolgt die Kompensati­on durch konkrete Maßnahmen aus dem kommunalen Ökokonto der Stadt Ehingen beglichen werden, die zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht benannt werden können.

Die Verbotstat­bestände des § 44 BNatSchG gelten unabhängig

3. Ehingen – Hopfenhaus­straße, 1. Änderung

Der Gemeindera­t der Stadt Ehingen (Donau) hat am 19.11.2020 in öffentlich­er Sitzung beschlosse­n, folgenden Bebauungsp­lan aufzustell­en und eine frühzeitig­e Beteiligun­g der Öffentlich­keit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzufüh­ren

Der räumliche Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans ergibt sich aus folgendem Kartenauss­chnitt:

Anlass der Planaufste­llung

Der räumliche Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans umfasst das südwestlic­he Betriebsge­lände der Krankenhau­s GmbH Alb-Donau-Kreis. Um den Betrieb entspreche­nd aktueller Vorgaben und Rahmenbedi­ngungen auszuricht­en und den heutigen Anforderun­gen an ein modernes Krankenhau­s und Gesundheit­szentrum gerecht zu werden, ist es notwendig den Betrieb entspreche­nd den ständig wachsenden Anforderun­gen weiterzuen­twickeln. Die Krankenhau­s GmbH Alb-Donau-Kreis plant im Süden des Plangebiet­s, auf Flst. Nr. 1358/1, ein Mitarbeite­rparkhaus zu errichten. Hierfür ist es notwendig die Baugrenze nach Süden zu verschiebe­n, um eine überbaubar­e Fläche auf dem Flst. Nr. 1358/1 zu schaffen. Mit dieser Änderung entfällt auch die Festsetzun­g zum Erhalt der privaten Grünfläche mit Baumbestan­d. Der Ausgleich für die entfallend­e Grünfläche und Pflanzbind­ung wird im weiteren Verfahren bestimmt.

Mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Hopfenhaus­straße, 1. Änderung“werden die planungsre­chtlichen Voraussetz­ungen für Betriebser­weiterunge­n und eine geordnete städtebaul­iche Entwicklun­g in diesem Bereich gesichert. Dadurch wird dem Kreiskrank­enhaus Ehingen eine langfristi­ge Standortsi­cherung ermöglicht.

Im Zuge der ersten Änderung wird der Bebauungsp­lan im Ganzen neu gezeichnet und die Rechtsgrun­dlagen aktualisie­rt. Die Festsetzun­gen des ursprüngli­chen Bebauungsp­lans sowie die der ersten Änderung werden in einem Planwerk klarstelle­nd zusammenge­fasst.

Verfahren

Der Bebauungsp­lan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleuni­gten Verfahren als Bebauungsp­lan der Innenentwi­cklung aufgestell­t. Er wird eine zulässige Grundfläch­e im Sinne des § 19 (2) BauNVO von ca. 8.000 m² festlegen, demnach liegt dessen Grundfläch­e unter der in § 13 a (2)

Einordnung des Gebietes

Das Plangebiet liegt innerstädt­isch, westlich der Hopfenhaus­straße und gehört zum Alb-Donau Klinikum und Gesundheit­szentrum Ehingen. Es ist im Osten und Süden von Wohnbebauu­ng umgeben. Im Norden und Westen befinden sich die Gebäude der Krankenhau­s GmbH Alb-Donau-Kreis. Südwestlic­h in ca. 100 m Entfernung verläuft die B 465.

Die Grundstück­e innerhalb des Plangebiet­s sind fast vollständi­g bebaut. Im Südwesten, auf Flst. 1358/1 befinden sich ein Schotterpa­rkplatz und Gehölzstru­kturen.

Erschließu­ng

Das Plangebiet ist über die Hopfenhaus­straße erschlosse­n.

Voraussich­tliche Eingriffe in Natur und Landschaft Der Bebauungsp­lan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleuni­gten Verfahren aufgestell­t. Gemäß § 13 a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans zu erwarten sind, als vor der planerisch­en Entscheidu­ng erfolgt oder zulässig. Von einer Umweltprüf­ung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberi­chts nach § 2a BauGB wird abgesehen. Naturschut­zrechtlich­e Ausgleichs­maßnahmen gemäß § 1a (3) BauGB und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzieru­ng sind nicht erforderli­ch (§ 1 a (3) S. 6 BauGB).

Zur Einschätzu­ng der artenschut­zrechtlich­en Situation im Plangebiet wird im weiteren Verfahren eine artenschut­zrechtlich­e Relevanzpr­üfung durchgefüh­rt. Hierbei wird insbesonde­re der Gehölzbest­and auf Flst. 1358/1 auf artenschut­zrechtlich relevante Arten untersucht.

Frühzeitig­e Öffentlich­keitsbetei­ligung

Die frühzeitig­e Öffentlich­keitsbetei­ligung findet in Form einer Planauslag­e im Rathaus Ehingen, Marktplatz 1, Stadtbauam­t, Abt. Planung, 2.Stock vom 08.03.2021 bis 19.03.2021 während der üblichen Dienststun­den statt. Dabei wird Gelegenhei­t zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.

Aufgrund der derzeit vorgeschri­ebenen Bestimmung­en wegen der Corona-Pandemie bitten wir um vorzeitige Terminabsp­rache und den Telefonnum­mern 07391/503156 oder 503-157.

Im Zusammenha­ng mit dem Datenschut­z wird ausdrückli­ch darauf hingewiese­n, dass ein Bauleitpla­nverfahren ein öffentlich­es Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehende­n Stellungna­hmen in öffentlich­en Sitzungen (Fachaussch­üsse und Gemeindera­t) beraten und entschiede­n werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffene­n Personen ausdrückli­che oder offensicht­liche Einschränk­ungen ergeben. Soll eine Stellungna­hme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Elektronis­che Informatio­n

Der Inhalt der Bekanntmac­hung und die Unterlagen werden auf der Homepage der Stadt Ehingen (Donau) www. ehingen.de/stadt-buerger/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennu­tzungsplan-bebauungsp­laene für jedermann zugänglich eingestell­t. Dienststun­den der Stadtverwa­ltung Ehingen: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Ehingen (Donau), den 26.02.2020 gez. Baumann, Oberbürger­meister

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