Große Kreisstadt Ehingen (Donau)
Der Gemeinderat der Stadt Ehingen (Donau) hat am 24.09.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, folgende Bebauungspläne aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
1. Kirchen – Simonsbreite, 1. Änderung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Anlass der Planaufstellung
Die Bebauungsplanänderung dient der Anpassung der Festsetzungen an den aktuellen Stand der Technik, sowie der Ermöglichung von Nachverdichtung im Bestand im Sinne einer geordneten Innenentwicklung. Der zu ändernde bestehende Bebauungsplan „Simonsbreite“ist seit 1978 rechtskräftig. Zulässig sind derzeit eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,4. Des Weiteren ist nur ein Vollgeschoss, kein Kniestock und eine Traufhöhe von 3,50 m zulässig, sowie teilweise sehr eng gefasste Baugrenzen. Die Änderung soll eine maßvolle Nachverdichtung im Bestand ermöglichen.
Einordnung des Gebietes
Das Vorhabengebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,61 ha. Der zu ändernde Bebauungsplan liegt im Norden des Ehinger Teilortes Kirchen. Östlich davon befinden sich die drei Bebauungsplanerweiterungen „Simonsbreite 1. Erweiterung“(1984), „Simonsbreite 2. Erweiterung“(1996) und „Simonsbreite 3. Erweiterung“(2019).
Verfahren
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor.
Geplante Änderungen
Geplante Änderungen sind die Erhöhung der Grundflächenzahl auf die mögliche Obergrenze gemäß der Baunutzungsverordnung von 0,4, großzügigere Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen (betreffend Trauf- und Firsthöhe) und für Dachaufbauten sowie größer gefasste Baufelder.
Die Änderungen der Festsetzungen an den aktuellen Stand der Technik ermöglichen es weiteren Wohnraum durch eine maßvolle Nachverdichtung im Bestand zu schaffen.
Voraussichtliche Eingriffe in Natur und Landschaft
Von der Erstellung einer Umweltanalyse wird abgesehen, da es sich um eine Änderung einer bereits bestehenden Satzung handelt. Es werden keine neuen Flächen miteinbezogen. Für das Vorhaben sind keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt.
2. Ehingen – Liebherr, 5. Erweiterung, 1. Änderung Der Gemeinderat der Stadt Ehingen (Donau) hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung
Anlass und Ziel
Die Liebherr-Werk Ehingen GmbH benötigt an ihrem Standort in Ehingen einen neuen Messplatz für Immissionsmessungen. Aufgrund geänderter Vorgaben und Standards ist der bisherige Messplatz in der Nähe zu einer Verkehrsfläche nicht mehr geeignet. Das Flurstück 4689 zeigt sich bezüglich seiner Lage als geeignet um den benötigten Messplatz einzurichten.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dem oben dargelegten Flächenbedarf der Fa. Liebherr entsprechende Erweiterung der Industriegebietsfläche im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Werk geschaffen werden.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Liebherr-Werks Ehingen im Gewann „Wolfsgurgel“. Im Westen grenzt das Plangebiet an den Verkehrsübungsplatz der Verkehrswacht Ehingen e:V. an, im Norden und Osten an landwirtschaftlich genutzte Flächen, die teilweise durch lineare Heckenstrukturen durchsetzt sind. Zudem befindet sich im Osten anschließend ein Wertholzplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Liebherr 5. Erweiterung – 1. Änderung“, der eine Fläche von 10.280 m² einnimmt und die Flurstücke 4689 und 4689/2 umfasst, liegt vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Liebherr 5. Änderung“, dessen Satzung am 26.01.2012 durch den Gemeinderat der Stadt Ehingen beschlossen wurde und infolgedessen am 03.08.2012 durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft getreten ist.
Bestandssituation
Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Liebherr 5. Erweiterung“von 2012 handelt es sich bei der Fläche um eine Ausgleichsfläche.
Bestehendes Planungsrecht
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Liebherr 5. Erweiterung“setzt im hier betrachteten Plangebiet eine Grünfläche mit Pflanzbindungen und Pflanzgeboten fest. Dies umfasst die Pflanzung und den Unterhalt von Feldhecken, Einzelbäumen und Sträuchern.
Natur- und Artenschutz
Im Zuge der Planaufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Liebherr 5. Erweiterung“vom 10.11.2016 wurde ein Umweltbericht mit Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich erstellt. Hier für die Eingriffskompensation festgesetzte externe Maßnahmen werden von der nun angestrebten 1. Änderung der 5. Erweiterung nicht berührt und sind weiter umzusetzen bzw. zu erhalten. Für die Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die nun angestrebte 1. Änderung der 5. Erweiterung wird nicht die tatsächliche Bestandssituation im Geltungsbereich herangezogen, sondern der Zielzustand der Grünordnungsplanung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Liebherr 5. Erweiterung“. Dadurch ist eine vollständige Kompensation aller Eingriffe in Natur und Landschaft gewährleistet.
Das so entstehende naturschutzrechtliche Defizit kann noch nicht quantifiziert werden. Voraussichtlich erfolgt die Kompensation durch konkrete Maßnahmen aus dem kommunalen Ökokonto der Stadt Ehingen beglichen werden, die zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht benannt werden können.
Die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG gelten unabhängig
3. Ehingen – Hopfenhausstraße, 1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Ehingen (Donau) hat am 19.11.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, folgenden Bebauungsplan aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Anlass der Planaufstellung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das südwestliche Betriebsgelände der Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis. Um den Betrieb entsprechend aktueller Vorgaben und Rahmenbedingungen auszurichten und den heutigen Anforderungen an ein modernes Krankenhaus und Gesundheitszentrum gerecht zu werden, ist es notwendig den Betrieb entsprechend den ständig wachsenden Anforderungen weiterzuentwickeln. Die Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis plant im Süden des Plangebiets, auf Flst. Nr. 1358/1, ein Mitarbeiterparkhaus zu errichten. Hierfür ist es notwendig die Baugrenze nach Süden zu verschieben, um eine überbaubare Fläche auf dem Flst. Nr. 1358/1 zu schaffen. Mit dieser Änderung entfällt auch die Festsetzung zum Erhalt der privaten Grünfläche mit Baumbestand. Der Ausgleich für die entfallende Grünfläche und Pflanzbindung wird im weiteren Verfahren bestimmt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Hopfenhausstraße, 1. Änderung“werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Betriebserweiterungen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert. Dadurch wird dem Kreiskrankenhaus Ehingen eine langfristige Standortsicherung ermöglicht.
Im Zuge der ersten Änderung wird der Bebauungsplan im Ganzen neu gezeichnet und die Rechtsgrundlagen aktualisiert. Die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans sowie die der ersten Änderung werden in einem Planwerk klarstellend zusammengefasst.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Er wird eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO von ca. 8.000 m² festlegen, demnach liegt dessen Grundfläche unter der in § 13 a (2)
Einordnung des Gebietes
Das Plangebiet liegt innerstädtisch, westlich der Hopfenhausstraße und gehört zum Alb-Donau Klinikum und Gesundheitszentrum Ehingen. Es ist im Osten und Süden von Wohnbebauung umgeben. Im Norden und Westen befinden sich die Gebäude der Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis. Südwestlich in ca. 100 m Entfernung verläuft die B 465.
Die Grundstücke innerhalb des Plangebiets sind fast vollständig bebaut. Im Südwesten, auf Flst. 1358/1 befinden sich ein Schotterparkplatz und Gehölzstrukturen.
Erschließung
Das Plangebiet ist über die Hopfenhausstraße erschlossen.
Voraussichtliche Eingriffe in Natur und Landschaft Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13 a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB wird abgesehen. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a (3) BauGB und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sind nicht erforderlich (§ 1 a (3) S. 6 BauGB).
Zur Einschätzung der artenschutzrechtlichen Situation im Plangebiet wird im weiteren Verfahren eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt. Hierbei wird insbesondere der Gehölzbestand auf Flst. 1358/1 auf artenschutzrechtlich relevante Arten untersucht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage im Rathaus Ehingen, Marktplatz 1, Stadtbauamt, Abt. Planung, 2.Stock vom 08.03.2021 bis 19.03.2021 während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.
Aufgrund der derzeit vorgeschriebenen Bestimmungen wegen der Corona-Pandemie bitten wir um vorzeitige Terminabsprache und den Telefonnummern 07391/503156 oder 503-157.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Elektronische Information
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen werden auf der Homepage der Stadt Ehingen (Donau) www. ehingen.de/stadt-buerger/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene für jedermann zugänglich eingestellt. Dienststunden der Stadtverwaltung Ehingen: Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ehingen (Donau), den 26.02.2020 gez. Baumann, Oberbürgermeister