527 Menschen in Quarantäne: Schulen und Kitas sind besonders betroffen
(meni/sz) - Der Alb-Donau-Kreis hat am Donnerstagnachmittag den Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner zum ersten Mal seit einigen Wochen wieder überschritten und liegt aktuell bei einem Wert von 103. Nun kommt es darauf an, wie viele Neuinfektionen dem Gesundheitsamt in den kommenden Tagen gemeldet werden. Dann könnten Lockerungen, die erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten sind, wieder zurückgenommen werden, weil die sogenannte „Notbremse“greift.
„Die aktuellen Zahlen sprechen eine klare Sprache, gerade was die steigenden Inzidenzwerte im AlbDonau-Kreis angeht. Das Infektionsgeschehen nimmt zu. Wir sind hierbei im engen Austausch mit der Stadt Ulm und den Kommunen im Landkreis. Die Corona-Verordnung des Landes gibt dem Landratsamt als Gesundheitsbehörde die Verantwortung in die Hand, bei Bedarf und situationsangepasst die nötigen Schritte einzuleiten. Und danach handeln wir“, macht Landrat Heiner Scheffold in einem Statement klar.
Die in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehene „Notbremse“, nach der die Öffnungen, die seit dem 8. März gelten, wieder zurückgenommen werden müssen, gilt für den Fall, dass die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen stabil über dem Wert von 100 je 100 000 Einwohner liegt. Nicht betroffen wären davon Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhandel für Waren des täglichen Bedarfs behandelt. Schließungen würden dann aber beispielsweise Einzelhändler treffen, die erst seit Montag wieder unter bestimmten Bedingungen einzelne Kunden in den Läden empfangen dürfen. Sie müssten zurück zum System „Call/Click and Collect“. Auch Nagelstudios oder Kosmetikstudios müssten im Alb-Donau-Kreis wieder schließen. Friseure wären von der Notbremse nicht betroffen.
Die Auflagen wären aber keine Einbahnstraße, teilt das Landratsamt mit: Denn geregelt ist in der CoronaVerordnung des Landes auch der gegenläufige Fall. Weitere Lockerungen und Öffnungsschritte gegenüber den derzeitigen geltenden Regelungen erfolgen, wenn die Inzidenz seit fünf Tagen stabil unter 50 je 100 000 Einwohner liegt. Liegt die Inzidenz seit fünf Tagen stabil unter 35 je 100 000 Einwohner, folgen weitergehende Lockerungen. Würden die Werte wieder über die genannten Schwellen steigen, müssten die Lockerungen nach einem festgelegten Verfahren wieder zurückgenommen werden. Auch dies ist in der Corona-Verordnung
des Landes geregelt.
Die Über- oder Unterschreitung eines bestimmten Inzidenzwertes muss stabil und belastbar festzustellen sein. Entscheidungsbasis sind hierfür die vom Landesgesundheitsamt regelmäßig in seinen täglichen Lageberichten für alle Stadt- und Landkreise veröffentlichten Werte. Dabei muss berücksichtigt werden, dass erfahrungsgemäß die über das Wochenende vom Landesgesundheitsamt
Im Zusammenhang mit Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen sind dem Gesundheitsamt des Alb-Donau-Kreises in den vergangenen Tagen mehrere CoronaInfektionen gemeldet worden. Bei vielen Ausbrüchen handelt es sich um Infektionen mit einer Mutation des Corona-Virus. 527 Personen sind in Quarantäne. Das Gesundheitsamt hat die Betroffenen sowie ihre Kontaktpersonen umgehend in Quarantäne gesetzt und Reihentestungen in den Einrichtungen veranlasst, um weitere Ansteckungen zu erkennen oder zu verhindern. Die Zahl der Kontaktpersonen ist vor allem bei Ausbrüchen mit Coronavirus-Varianten sehr hoch, da in diesen Fällen stets auch alle Haushaltsangehörigen der Kontaktpersonen ersten Grades für 14 Tage isoliert werden müssen. Angesichts der vielen Kontaktpersonen, die in Verbindung mit diesen Ausbrüchen in Quarantäne gesetzt werden mussten, möchte das Gesundheits
publizierten Werte nur bedingt aussagekräftig sind, da dann beispielsweise nicht alle Testlabors in Vollbesetzung arbeiten, teilt das Landratsamt mit. Jeweils zum darauffolgenden Wochenanfang fließen deshalb noch Nachmeldungen der Vortage in die Inzidenz mit ein. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis berücksichtigt dies im Rahmen seiner regelmäßigen Prüfungen. amt im Landratsamt Alb-DonauKreis noch einmal auf das freiwillige Testangebot für Personal in Schulen und Kindergärten hinweisen.
Insgesamt fünf Schülerinnen und Schüler der Längenfeldschule haben sich mit einer Virus-Variante infiziert. Weitere Ansteckungen in der Schülerschaft und unter den Lehrenden konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Momentan befinden sich 52 Kontaktpersonen dieses Ausbruchs in Quarantäne.
Die Reihentestung hat ergeben, dass sich dort vier Kinder infiziert haben, wahrscheinlich ebenfalls mit einer Mutante. Bei einem dieser Kinder wurde bereits eine Virus-Variante nachgewiesen. Das Gesundheitsamt hat 32 Kinder, neun Mitarbeitende sowie 82 weitere Kontaktpersonen in Quarantäne gesetzt.
Von der Notbremse betroffen wäre auch nur der Alb-Donau-Kreis. Obwohl die Stadt Ulm und der Landkreis sich ein Gesundheitsamt teilen, werden sie getrennt betrachtet: „Die Corona-Verordnung gibt auch vor, dass das Gesundheitsamt bei der regelmäßigen Überprüfung die Inzidenzwerte im Landkreis (Alb-Donau-Kreis) und im Stadtkreis (Ulm) grundsätzlich getrennt zu betrachten hat“, teilt das Landratsamt mit.
Längenfeldschule Ehingen:
Kindergarten Wenzelstein, Ehingen:
Kita Albstrolche, Dächingen:
Hier liegen derzeit drei nachgewiesene Fälle von Ansteckungen mit VirusVarianten bei zwei Erzieherinnen sowie einem Kind vor. Ein weiteres Kind ist PCR-positiv, die Mutationsanalyse steht noch aus. In Quarantäne sind nun weitere 20 Kinder, eine Erzieherin sowie deren häusliche Kontaktpersonen, insgesamt knapp 100 Personen.
Kita Loreley, Munderkingen:
Am Montag wurde der Fall einer Corona-infizierten Mitarbeitenden bekannt. Zwischenzeitlich ist der Mutationsbefund eingetroffen, der belegt, dass sich die Erzieherin mit einer Virus-Variante angesteckt hat. Die Reihentestung hat gezeigt, dass zudem fünf Kinder Covid-19positiv sind. Die Mutationsbefunde stehen noch aus. Das Gesundheitsamt hat weitere 49 Kinder, fünf Erzieherinnen und sowie 132 Kontaktpersonen in Quarantäne gesetzt. (meni/sz)