Große Kreisstadt Ehingen (Donau)
Der Gemeinderat der Stadt Ehingen (Donau) hat am 19.11.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Verlängerte Gruorner Straße, 1. Änderung – Gemarkung Ehingen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 22.09.2020.
Anlass der Planaufstellung
Die Kreisbaugesellschaft mbH Alb-Donau plant für Klinikbeschäftigte, Studenten und Auszubildende des Alb-Donau Klinikums und Gesundheitszentrums mit einem Personalwohnheim zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dieses soll in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Wohnheim realisiert werden. Das Grundstück (Flurstück Nr. 1356/9) befindet sich im Eigentum der Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis. Im derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan „Verlängerte Gruorner Straße“von 1964 ist für diese Fläche eine Grünfläche ohne Baurecht festgesetzt. Der bestehende Bebauungsplan schafft somit nicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Personalwohnheims. Dies macht eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Die Planung des Personalwohnheims wird seitens der Kreisbaugesellschaft in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Des Weiteren dient die Bebauungsplanänderung der Anpassung der bestehenden Festsetzungen im restlichen Wohngebiet hinsichtlich einer geordneten Innenentwicklung. Die Anpassungen sollen eine maßvolle Nachverdichtung im Bestand ermöglichen.
Das Vorhabengebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,11 ha. Das Plangebiet liegt innenstädtisch, direkt südlich angrenzend an das Klinikgelände. Südwestlich verläuft die B 465 mit angrenzendem Gewerbegebiet „Mühlweg“. Nördlich und östlich befinden sich weitere Wohnbebauung sowie die Michel-Buck-Schule.
Erschließung
Das Plangebiet ist über die „Gruorner Straße“erschlossen und soll wie das bestehende Wohnheim über das Klinikgelände angedient werden. Das Klinikgelände ist mit einem Fußweg mit der „Gruorner Straße“verbunden.
Voraussichtliche Eingriffe in Natur und Landschaft
Von der Erstellung einer Umweltanalyse wird abgesehen, da es sich um eine Änderung einer bereits bestehenden Satzung handelt. Es werden keine neuen Flächen miteinbezogen. Für das Vorhaben sind keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB handelt.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belage wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung im Rathaus Ehingen, Marktplatz 1, Abt. Planung, 2.Stock, 89584 Ehingen (Donau), öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021 Aufgrund der derzeit vorgeschriebenen Bestimmungen wegen der Corona-Pandemie bitten wir um vorzeitige Terminabsprache unter den Telefonnummern 07391/503-156 oder 07391/503-157. Die Öffentlichkeit kann sich während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse: www.ehingen.de/stadt-buerger/leben-wohnen/ wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene eingestellt
Ehingen (Donau), den 12.03.2021
gez. Alexander Baumann, Oberbürgermeister