Große Kreisstadt Ehingen (Donau)
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Ehingen (Donau) hat am 28.01.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans
Liebherr, 6. Erweiterung, 1. Änderung – Gemarkung Ehingen und den Entwurf und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.
Anlass und Ziel
Aufgrund verstärkter Kundenanfragen sowie detaillierter Marktanalysen wurde durch die Geschäftsführung der Liebherr-Werk Ehingen GmbH entschieden, die Kranproduktpalette um zwei weitere Großgerätetypen zu erweitern.
Um einem unnötigen „Flächenfraß“gezielt entgegenzuwirken wird der Bau – mittels Investitionen in modernste Technik – in die Höhe realisiert.
Trotz optimierter Flächennutzung führen die genannten Projekte zu einem weiteren Flächenbedarf. Das Liebherr-Werk Ehingen schlägt hierfür eine Umnutzung der Ausgleichsfläche im Bereich der 6. Erweiterung als Lagerfläche vor.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dem oben dargelegten Flächenbedarf der Fa. Liebherr entsprechende Erweiterung der Industriegebietsfläche im direkten räumlichen Zusammenhang mit dem bestehenden Werk geschaffen werden.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Liebherr-Werks Ehingen im Gewann „Schutzlehen“. Im Westen grenzt das Plangebiet an ein Regenrückhaltebecken, im Norden und Osten an ackerbaulich genutzte Flächen, die teilweise durch lineare Heckenstrukturen durchsetzt sind.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Liebherr 6. Erweiterung – 1. Änderung“, der eine Fläche von 3,19 ha einnimmt, ist identisch mit dem des Bebauungsplans „Liebherr 6. Änderung“. Der „Flächennutzungsplan 2015 der Stadt Ehingen mit Teilorten und Verwaltungsgemeinschaften Öpfingen, Griesingen und Oberdischingen“(rechtsverbindlich seit 06.02.2004) stellt im räumlichen Geltungsbereich eine landwirtschaftliche Fläche dar. Im Rahmen der 17. Teiländerung – Ehingen „Liebherr Erweiterung“sollte diese und weitere Teilflächen künftig teilweise als „Gewerbliche Bauflächen“und anderenteils als „Ausgleichsfläche“dargestellt werden. Diese Darstellung entspricht dem bisherigen rechtskräftigen Bebauungsplan „6. Erweiterung“.
Das Parallelverfahren zur 17. Änderung des FNP ist noch nicht abgeschlossen und muss entsprechend angepasst werden.
Bestandssituation
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Liebherr 6. Erweiterung“von 2016 wurde noch nicht vollständig umgesetzt. Die Geländemodellierungsarbeiten sind derzeit in der Umsetzung. Ebenso wurden die Festsetzungen zur Grünordnung noch nicht vollständig umgesetzt.
Natur- und Artenschutz
Im Zuge der Planaufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Liebherr 6. Erweiterung“vom 10.11.2016 wurde ein Umweltbericht mit Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich erstellt. Für die Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die nun angestrebte 1. Änderung der 6. Erweiterung wird nicht die tatsächliche Bestandssituation im Geltungsbereich herangezogen, sondern der Zielzustand der Grünordnungsplanung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Liebherr 6. Erweiterung“. Dadurch ist eine vollständige Kompensation aller Eingriffe in Natur und Landschaft gewährleistet.
Ebenfalls Gegenstand der Grünordnungsplanung zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Liebherr 6. Erweiterung“war die Betrachtung des strengen Artenschutzes in Form einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Die Artengruppen der Vögel und Reptilien stellten sich im Rahmen der im Jahr 2015 und 2016 durchgeführten Untersuchungen als besonders planungsrelevant heraus. Es wurden jeweils Individuen der Zauneidechse und der Schlingnatter nachgewiesen.
Die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG gelten unabhängig vom Zielzustand des rechtskräftigen Bebauungsplans für Eingriffe in Naturund Landschaft. Da sich die tatsächliche Bestandssituation im räumlichen Geltungsbereich und den angrenzenden Kontaktlebensräumen seit 2016 erheblich verändert hat, wurde, aufbauend auf den artenschutzrechtlichen Erkenntnissen aus 2016 eine Plausibilisierung durchgeführt. Erneute vertiefte Kartierungen einzelner Tiergruppen wurden nicht erforderlich. Es ergeben sich mögliche Beeinträchtigungen für Brutvogelarten. Daneben wurden für die als relevant ermittelten Tiergruppen der Fledermäuse und Reptilien jeweils eine Konfliktanalyse und eine Betrachtung der Verbotstatbestände durchgeführt.
Zusammengefasst kann ein Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 (1) i. V. m. § 44 (5) BNatSchG (Zugriffsverbote) nur unter Durchführung der folgenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden:
• Begrenzung des Zeitraumes zur Baufeldfreimachung
• Verpflanzung der in Anspruch genommenen Heckenstrukturen im engen räumlichen Zusammenhang
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung im Rathaus Ehingen, Marktplatz 1, Abt. Planung, 2.Stock, 89584 Ehingen (Donau), öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 22.03.2021 bis 23.04.2021
Aufgrund der derzeit vorgeschriebenen Bestimmungen wegen der Corona-Pandemie bitten wir um vorzeitige Terminabsprache unter den Telefonnummern 07391/503-156 oder 07391/503-157.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern:
• Mensch (Lärm),
• Boden (Landschaftsbild)
• Wasser (Niederschlagswasser)
• Luft/Klima (Energiequellen)
• Landschaft (Landschaftsbild )
• Pflanzen und Tiere (Fledermäuse, Reptilien)
• Spezielle Artenschutzrechtliche Einschätzung
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Inhalt der Ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse: www.ehingen.de/ stadtbuerger/leben-wohnen/wohnen-bauen/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene eingestellt
Ehingen (Donau), den 12.03.2021 gez. Alexander Baumann, Oberbürgermeister