Aktuelle Regelungen zum Amateur- und Freizeitsport in Baden-Württemberg
Leichtathletik
„Wenn die Zahlen es zulassen, werden wir nächste Woche mit den unter 14Jährigen wieder einsteigen“, sagt Siegfried Fieder, Trainer und Abteilungsleiter der Leichtathleten der SG Dettingen. Beim ersten gemeinsamen Training nach langer Zeit werde man darauf achten, dass die Gruppen nicht zu groß sind, auch würden die Gruppen nicht durchmischt und blieben unverändert. Für die rund 20 Jugendlichen im Verein wird sich vorerst jedoch nichts ändern. Sie erhalten weiterhin jede Woche einen Trainingsplan zugeschickt für zwei Einheiten pro Woche, die sie zu Hause absolvieren. „Läuferische Übungen und Übungen für Kraft und Beweglichkeit“, so Fieder. Die Trainingsinhalte sind nicht ungewöhnlich für diese Jahreszeit, die Monate ab Oktober dienten auch in normalen Zeiten dem Grundlagentraining
In der zum 8. März aktualisierten
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist seit 8. März auch im Amateur- und Freizeitsport wieder mehr zugelassen – sofern die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis liegt. Folgendes ist im Sport seit 8. März grundsätzlich möglich:
Individualsport im Freien und auf ●
Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, im
●
Freien von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist erlaubt. Die Nutzung der oder
●
ist nicht gestattet.
unter 100
zählen als ein Haushalt. Kontaktarmer Gruppensport
Umkleiden Aufenthaltsräume
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis stabil (das heißt an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen, vom Gesundheitsamt geprüft) liegen, sind möglich: kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal zehn Personen, in Innenanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten (Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt; nicht zusammen lebende Paare zählen als ein Haushalt). Sollte die 7-Tage-Inzidenz aber an drei aufeinanderfolgenden Tagen
sein, tritt die „Notbremse“in Kraft. Danach werden Außenund Innensportanlagen für den Amateurund Freizeitsport geschlossen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie zum Beispiel beim Golf wäre weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist dann nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen. (sz)
unter 50 weitere Zugeständnisse
über 100