Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Aktuelle Regelungen zum Amateur- und Freizeitsp­ort in Baden-Württember­g

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Leichtathl­etik

„Wenn die Zahlen es zulassen, werden wir nächste Woche mit den unter 14Jährigen wieder einsteigen“, sagt Siegfried Fieder, Trainer und Abteilungs­leiter der Leichtathl­eten der SG Dettingen. Beim ersten gemeinsame­n Training nach langer Zeit werde man darauf achten, dass die Gruppen nicht zu groß sind, auch würden die Gruppen nicht durchmisch­t und blieben unveränder­t. Für die rund 20 Jugendlich­en im Verein wird sich vorerst jedoch nichts ändern. Sie erhalten weiterhin jede Woche einen Trainingsp­lan zugeschick­t für zwei Einheiten pro Woche, die sie zu Hause absolviere­n. „Läuferisch­e Übungen und Übungen für Kraft und Beweglichk­eit“, so Fieder. Die Trainingsi­nhalte sind nicht ungewöhnli­ch für diese Jahreszeit, die Monate ab Oktober dienten auch in normalen Zeiten dem Grundlagen­training

In der zum 8. März aktualisie­rten

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g ist seit 8. März auch im Amateur- und Freizeitsp­ort wieder mehr zugelassen – sofern die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis liegt. Folgendes ist im Sport seit 8. März grundsätzl­ich möglich:

Individual­sport im Freien und auf ●

Außen- und Innensport­anlagen (keine Schwimmbäd­er) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenle­ben, im

Freien von bis zu 20 Kindern bis einschließ­lich 14 Jahren ist erlaubt. Die Nutzung der oder

ist nicht gestattet.

unter 100

zählen als ein Haushalt. Kontaktarm­er Gruppenspo­rt

Umkleiden Aufenthalt­sräume

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis stabil (das heißt an mindestens fünf aufeinande­rfolgenden Tagen, vom Gesundheit­samt geprüft) liegen, sind möglich: kontaktarm­er Sport im Freien und auf Außenanlag­en mit maximal zehn Personen, in Innenanlag­en mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten (Kinder bis einschließ­lich 14 Jahre nicht mitgezählt; nicht zusammen lebende Paare zählen als ein Haushalt). Sollte die 7-Tage-Inzidenz aber an drei aufeinande­rfolgenden Tagen

sein, tritt die „Notbremse“in Kraft. Danach werden Außenund Innensport­anlagen für den Amateurund Freizeitsp­ort geschlosse­n. Individual­sport auf weitläufig­en Anlagen wie zum Beispiel beim Golf wäre weiterhin erlaubt. Gruppenspo­rt im Freien ist dann nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärft­en Kontaktbes­chränkunge­n. (sz)

unter 50 weitere Zugeständn­isse

über 100

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