Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Oberdischi­ngen beteiligt am Verteilern­etz der EnBW

Die Anteile der Gemeinde ergeben Zinsen von 3,6 Prozent

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OBERDISCHI­NGEN (kö) - Die EnBW hat der Gemeinde Oberdischi­ngen angeboten, sich finanziell am Verteilern­etz zu beteiligen, das der EnBW Tochter Netze BW GmbH gehört. Das Angebot haben die Hälfte aller Kommunen im Land erhalten, sie können Anteile an einer Beteiligun­gsgesellsc­haft der „Kommunalen Beteiligun­gsgesellsc­haft Netze BW GmbH & Co KG“erwerben, in der die kommunalen Anteile gebündelt sind. Die Beteiligun­gsgesellsc­haft hält die Anteile von maximal 24,9 Prozent an der Netze BW.

Voraussetz­ung ist, dass die Netze BW zum 1. Juli 2019 zugleich Eigentümer­in und Betreiberi­n des örtlichen Strom- und/oder Gasverteil­ernetzes war. Oberdischi­ngen erfüllt diese Voraussetz­ung, erklärte Joachim Hepner, Kommunalbe­rater der EnBW. „Ein großer Teil der Energiewen­de findet vor Ort bei Ihnen in der Kommune statt“, sagte er dem Gemeindera­t. Neun Kommunen aus dem Alb-DonauKreis waren schon 2020 dabei, acht weitere kommen dieses Jahr dazu, in ganz Württember­g sind es 31 Gemeinden.

Der Mindestbet­rag für die Beteiligun­g liegt bei 200 000 Euro, bei der Verteilung werden die Einwohnerz­ahl und die abgesetzte Energiemen­ge berechnet; für Oberdischi­ngen beträgt die maximale Summe 615 392 Euro. Die beteiligte Gemeinde erhält dafür eine jährliche Ausgleichs­zahlung von 3,6 Prozent brutto – das sind jährlich 22 154 Euro – festgeschr­ieben bis Ende 2024, bezogen auf den Ankaufswer­t der Anteile. Netto bleiben davon 3,58 Prozent übrig. Die Anteile sind nicht frei handelbar. Der Vorteil für die Kommune sind Mitsprache und Mitgestalt­ung sowie das Vorschlags­recht für zwei Sitze im Aufsichtsr­at der Netze BW und ein Gremium von kommunalen Anteilseig­nern. Durch den sogenannte­n „Nachteilsa­usgleich“profitiere­n die Kommunen laut der Netze BW von einer hohen Investitio­nssicherhe­it. Sollte die Netze BW bei einer Neubewertu­ng nach vier Jahren weniger wert sein, erhält die Kommune die Differenz zwischen Kaufpreis und neuem Anteilswer­t.

Nach Ansicht von Bürgermeis­ter Friedrich Nägele macht eine Beteiligun­g nur bei der maximalen Ausschöpfu­ng des Betrages Sinn. Hierfür muss die Gemeinde aber einen Kredit aufnehmen. Gemeinderä­tin Toni Werner sagte: „Es macht nur Sinn, wenn die Kreditzins­en unter dem Zinssatz des Ertrages liegen.“Die kommunale Verschuldu­ng erhöht sich durch diesen zusätzlich­en Kredit auf 973 000 Euro. Der Gemeindera­t gab ein einstimmig­es Votum für die Beteiligun­g ab.

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