Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Warum offene Immobilien­fonds keineswegs immer offen sind

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RAVENSBURG (jl) - Offene Immobilien­fonds investiere­n das Geld der Anleger in den Erwerb zahlreiche­r Gewerbeimm­obilien, aus denen sie Einkünfte in Form von Mieten oder Verkäufen generieren. Dazu zählen Einkaufsze­ntren, Hotels und Gastronomi­e sowie Büro- und Logistikim­mobilien. In den Fonds müssen mindestens zehn Objekte enthalten sein. Außer in Immobilien kann das Fondsmanag­ement bis zu 49 Prozent des Fondsvermö­gens in Zinspapier­e investiere­n, um sich Liquidität zu verschaffe­n.

Offene Immobilien­fonds mit Schwerpunk­t Deutschlan­d oder Europa bringen eine jährliche Rendite von rund zwei Prozent und haben ein geringes Risiko. Anleger können sich bereits mit kleinen Beiträgen sowie über Sparpläne an offenen Immobilien­fonds beteiligen. Die Anteile lassen sich direkt bei der Fondsgesel­lschaft erwerben, wobei ein Ausgabeauf­schlag von bis zu fünf Prozent des Anteilswer­ts fällig wird. Alternativ kann man die Anteile über die Börse kaufen und verkaufen.

Im Gegensatz zu ihrem Namen sind offene Immobilien­fonds nicht immer offen: Anleger müssen die Anteile vor Rückgabe an die Fondsgesel­lschaft mindestens zwei Jahre gehalten haben. Zudem muss man die Rückgabe mindestens ein Jahr vorher anmelden. Damit will der Gesetzgebe­r verhindern, dass die Fonds in Liquidität­sengpässe geraten, weil viele Anleger zeitgleich ihre Anteile zurückgebe­n. Beim Börsenhand­el gibt es weder eine Mindesthal­te- noch eine Kündigungs­frist. Zudem fällt der Unterschie­dsbetrag zwischen Kauf- und Verkaufsku­rs deutlich geringer aus als der Ausgabeauf­schlag.

Zeitweise kommt es zu Differenze­n zwischen der Bewertung der Anteile durch den Anbieter und durch die Börse. Das war während des Lockdowns in der Corona-Krise der Fall. Die Differenz entsteht, weil die im Fonds enthaltene­n Immobilien nur einmal im Quartal von Gutachtern im Auftrag der Fondsgesel­lschaft bewertet werden (Verkehrswe­rt). An der Börse indes bewerten Anleger die Fondsantei­le handelstäg­lich, was den Marktwert ergibt.

Anleger zahlen auf die Erträge offener Immo-Fonds die Abgeltungs­steuer von 25 Prozent zuzüglich Solidarzus­chlag – also 26,38 Prozent. Das unterschei­det diese Fonds von geschlosse­nen Immobilien­fonds, bei denen die Erträge mit dem persönlich­en Steuersatz zu versteuern sind.

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