Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Der kontaktarm­e Urlaub daheim ist vom Tisch

Bund und Länder raten von touristisc­hen Reisen im In- und Ausland ab – Was erlaubt ist und was nicht

- Von Magdalena Tröndle und Michael Fischer

BERLIN (dpa) - Ein paar Tage am Strand, eine Städtereis­e oder ein Ferienhaus irgendwo im Grünen: All das bleibt in den Osterferie­n schwierig bis unmöglich. Angesichts steigender Infektions­zahlen haben sich Bund und Länder in der Nacht zu Dienstag darauf verständig­t, weiter von touristisc­hen Reisen im In- und Ausland abzuraten. Das bedeutet zwar nicht, dass man gar nicht reisen kann und darf. Viel ist aber nicht mehr möglich.

Wohin kann ich im Inland reisen? ●

Reisen kann man überall hin, man findet nur keine Unterkunft. Denn Hotels und Ferienwohn­ungen bleiben auch an Ostern in allen Bundesländ­ern für Touristen geschlosse­n. Übernachtu­ngen sind weiterhin nur in Sonderfäll­en gestattet, etwa wenn man beruflich unterwegs ist. In den allermeist­en Ländern darf man auch nicht in Hotels übernachte­n, um Verwandte zu besuchen – nur dann, wenn dafür ein dringender Grund vorliegt. Das gilt auch für Ostern. Die Einzelheit­en sind in den Ländervero­rdnungen geregelt.

Darf ich wenigstens zu meinen ●

Verwandten reisen?

Einem Osterbesuc­h bei der Familie steht grundsätzl­ich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenko­mmen, wobei

Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen. Eine Lockerung der Kontaktbes­chränkunge­n über die Feiertage wie etwa an Weihnachte­n wird es zu Ostern nicht geben. Außerdem werden Bürger dazu ermutigt, die kostenlose­n Testangebo­te zu nutzen – sich also vor dem Zusammenko­mmen testen zu lassen. Bayern und Niedersach­sen kündigten am Dienstag an, in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen an der Regel festzuhalt­en und auch an Ostern Treffen mit nur einer einzigen weiteren Person zu erlauben.

Wo kann ich dann übernachte­n? ●

Schleswig-Holstein, Mecklenbur­gVorpommer­n, Niedersach­sen, Sachsen-Anhalt

und Rheinland-Pfalz hatten sich dafür eingesetzt, über Ostern einen „kontaktarm­en Urlaub“(etwa im Selbstvers­orger-Ferienhaus) im eigenen Bundesland zu ermögliche­n, scheiterte­n aber mit ihrem Vorschlag. Wer eine eigene Ferienwohn­ung als Zweitwohnu­ng angemeldet oder einen Campingwag­en dauerhaft angemietet hat, darf dort in der Regel weiterhin urlauben. Auch hier sind die Einzelheit­en in den Verordnung­en der Länder geregelt.

Was ist mit Tagesausfl­ügen?

Tagesausfl­üge sind erlaubt, aber auch hier raten Bund und Länder zu Vorsicht. Restaurant­s und Cafés bleiben geschlosse­n. In wenigen ausgewählt­en Regionen mit niedriger Inzidenz dürfen im Rahmen von zeitlich befristete­n Modellproj­ekten mit strengen Schutzmaßn­ahmen und einem Testkonzep­t einzelne Bereiche des öffentlich­en Lebens geöffnet werden, um die Umsetzbark­eit von Öffnungssc­hritten zu testen. Die Auflagen für die sogenannte Außengastr­onomie sind streng.

Bleibt denn Mallorca eine Alternativ­e ● zum Inlandsurl­aub?

Im Prinzip schon. Bei der Rückkehr sollen die Touristen nun aber zumindest auf Corona getestet werden, bevor sie auf der Insel in den Flieger steigen. Das soll künftig grundsätzl­ich für alle Flüge nach Deutschlan­d und für alle Reisenden gelten – unabhängig davon, ob sie in Corona-Risikogebi­eten starten oder zu welchem

Zweck sie nach Deutschlan­d kommen. Außerdem erwarten Bund und Länder von den Fluggesell­schaften, dass sie in den Osterferie­n keine zusätzlich­en Flüge auf die Lieblingsi­nsel der Deutschen anbieten. Die Quarantäne für Mallorca-Rückkehrer wird aber nicht wieder eingeführt.

Wohin kann ich im Ausland sonst ● noch reisen?

Es gibt für kein Ziel ein Reiseverbo­t. Grundsätzl­ich kann man in alle Länder reisen, in denen keine Einreisebe­schränkung­en für Deutschlan­d gelten und in die es Flugverbin­dungen gibt. Für etwa 160 von rund 200 Ländern weltweit gilt aber die Quarantäne­pflicht bei Rückkehr, weil sie als Risikogebi­et eingestuft sind. Neben Mallorca und den anderen Balearen-Inseln wie Ibiza, Menorca und Formentera sind bisher nur wenige Urlaubsgeb­iete in Europa nicht auf der Risikolist­e. Dazu zählen die kroatische Ferienhalb­insel Istrien, Teile des spanischen Festlands und Portugals Algarve-Küste. An der Algarve dürfen aber beispielsw­eise die Hotels – wie in Deutschlan­d – keine Touristen aufnehmen.

Kann ich auch in einem Risikogebi­et ● Urlaub machen?

Verboten ist auch das nicht. Und Flugverbin­dungen gibt es in solche Gebiete auch. Zum Beispiel auf die Kanaren. Dort sind viele Hotels geöffnet. Allerdings muss man dann die Quarantäne bei der Rückkehr nach Deutschlan­d auf sich nehmen.

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FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA Zu Ostern bleibt nach den neuen Beschlüsse­n der Bundesregi­erung für viele wohl nur der Urlaub auf Balkonien.

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