Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Alb-Donau-Kreis zieht die Notbremse wieder zurück

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EHINGEN (tg/sz) - Das Gesundheit­samt im Landratsam­t Alb-Donau-Kreis hat am Dienstag, 23. März, rechtswirk­sam festgestel­lt, dass der 7-Tage-Inzidenzwe­rt für den Alb-Donau-Kreis seit fünf Tagen wieder stabil unter dem Wert von 100 je 100 000 Einwohner liegt.

Basis sind die vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichten 7-Tage-Inzidenzwe­rte im Alb-DonauKreis, die seit dem vergangene­n Freitag in Folge unter der Marke von 100 liegen. Damit werden zahlreiche, seit dem 17. März für das Kreisgebie­t zurückgeno­mmenen Öffnungssc­hritte wieder gelten – und zwar ab Mittwoch, 24. März, 0 Uhr.

Die Entscheidu­ng fiel auf Basis der Corona-Verordnung des Landes in ihrer aktuellen Fassung. Dort ist dieses Vorgehen genau festgeschr­ieben.

Die Feststellu­ng durch das Gesundheit­samt wird noch am heutigen Tag öffentlich bekanntgem­acht.

Folgende Öffnungssc­hritte werden ab 24. März wieder für das Kreisgebie­t gelten:

Ab Mittwoch ist im Kreisgebie­t

das Terminshop­ping im Einzelhand­el („Click and Meet“) wieder möglich.

Museen, Galerien, botanische

Gärten und Gedenkstät­ten können wieder öffnen und nach einer Terminvere­inbarung und Dokumentat­ion Besucher empfangen.

Möglich sind auch wieder körpernahe

● Dienstleis­tungen wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestu­dios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingst­udios – gegebenenf­alls gegen Vorlage eines tagesaktue­llen negativen Schnelltes­ts.

Die Nutzung von Sportanlag­en

für den Amateur- und Freizeitin­dividualsp­ort ist wieder möglich, für kontaktarm­en Sport und mit begrenzter Gruppengrö­ße (maximalfün­f Personen aus zwei Haushalten oder Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließ­lich 14 Jahre).

Ansammlung­en und private

Treffen sind von Personen aus zwei Haushalten möglich, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechn­et.

Würden die Inzidenzwe­rte drei Tage in Folge wieder über 100 je 100 000 Einwohner liegen, müssten die genannten Öffnungssc­hritte wieder zurückgeno­mmen werden.

Derzeit bereitet die Landesregi­erung die Änderung der Corona-Verordnung vor, nach den gestrigen Beschlüsse­n der Bundeskanz­lerin und der Regierungs­chefinnen und Regierungs­chefs der Länder.

Ob und in welcher Form dies Auswirkung­en auf die konkreten Regelungen vor Ort haben wird, muss abgewartet werden. Die neue Verordnung des Landes wird voraussich­tlich für den 29. März erwartet.

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