Alb-Donau-Kreis zieht die Notbremse wieder zurück
EHINGEN (tg/sz) - Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Dienstag, 23. März, rechtswirksam festgestellt, dass der 7-Tage-Inzidenzwert für den Alb-Donau-Kreis seit fünf Tagen wieder stabil unter dem Wert von 100 je 100 000 Einwohner liegt.
Basis sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte im Alb-DonauKreis, die seit dem vergangenen Freitag in Folge unter der Marke von 100 liegen. Damit werden zahlreiche, seit dem 17. März für das Kreisgebiet zurückgenommenen Öffnungsschritte wieder gelten – und zwar ab Mittwoch, 24. März, 0 Uhr.
Die Entscheidung fiel auf Basis der Corona-Verordnung des Landes in ihrer aktuellen Fassung. Dort ist dieses Vorgehen genau festgeschrieben.
Die Feststellung durch das Gesundheitsamt wird noch am heutigen Tag öffentlich bekanntgemacht.
Folgende Öffnungsschritte werden ab 24. März wieder für das Kreisgebiet gelten:
Ab Mittwoch ist im Kreisgebiet
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das Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wieder möglich.
Museen, Galerien, botanische
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Gärten und Gedenkstätten können wieder öffnen und nach einer Terminvereinbarung und Dokumentation Besucher empfangen.
Möglich sind auch wieder körpernahe
● Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios – gegebenenfalls gegen Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests.
Die Nutzung von Sportanlagen
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für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist wieder möglich, für kontaktarmen Sport und mit begrenzter Gruppengröße (maximalfünf Personen aus zwei Haushalten oder Gruppen von maximal 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre).
Ansammlungen und private
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Treffen sind von Personen aus zwei Haushalten möglich, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.
Würden die Inzidenzwerte drei Tage in Folge wieder über 100 je 100 000 Einwohner liegen, müssten die genannten Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden.
Derzeit bereitet die Landesregierung die Änderung der Corona-Verordnung vor, nach den gestrigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
Ob und in welcher Form dies Auswirkungen auf die konkreten Regelungen vor Ort haben wird, muss abgewartet werden. Die neue Verordnung des Landes wird voraussichtlich für den 29. März erwartet.