Was jetzt an Ostern erlaubt ist
Präsenzgottesdienste sollen nun doch wieder möglich sein, unter Beachtung von Hygienekonzepten und Inzidenzen
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BERLIN - Nach der Rücknahme des Oster-Lockdowns ist unklar, wie die Bundesregierung stattdessen die dritte Welle der Corona-Pandemie brechen will – und wie Deutschland Ostern feiern wird. Fragen und Antworten:
Die Bundesregierung prüft laut ● einer Sprecherin ein Verbot von Auslandsreisen. Wäre eine solche Maßnahme zulässig?
Für Hochrisikogebiete auf jeden Fall, sagte der Reiserechtswissenschaftler Professor Ernst Führich der „Schwäbischen Zeitung“. „Die Rechtslage würde Reiseverbote für Bundesbürger grundsätzlich erlauben“, betonte er. Das Infektionsschutzgesetz könne dafür als Grundlage herangezogen werden. Dass solche Verbote bisher nicht erlassen wurden, liege am fehlenden politischen Willen. Ein eventuelles Reiseverbot nach Mallorca würde nach Führichs Meinung allerdings wahrscheinlich von den Gerichten aufgehoben werden. Grund: „Die Infektionswerte liegen auf den Balearen zum Teil wesentlich niedriger als in Deutschland. Da wäre ein Reiseverbot unverhältnismäßig.“
Die SPD im Bundestag jedenfalls lehnt ein Verbot von Urlaubsreisen ins Ausland ab. Ein generelles Verbot von Reisen in beliebte Urlaubsgebiete werde es mit der SPD-Fraktion nicht geben, sagte deren parlamentarischer Geschäftsführer, Carsten Schneider.
Welche Reiseströme sind über ●
Ostern zu erwarten?
In der Bundesregierung geht man davon aus, dass rund 40 000 Bundesbürger über Ostern nach Mallorca fliegen. Ein noch größeres Problem könnten aber die erwarteten etwa 60 000 deutschen Türkei-Reisenden werden – denn anders als Mallorca wird die Türkei als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft.
Was machen die Kirchen nach ● der Entscheidung?
Die behalten sich vor, selbst zu entscheiden, wie sie zu Ostern ihre Gottesdienste organisieren. So betont der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, dass Gottesdienste unter Wahrung strenger Regeln möglich seien. Diese seien an den höchsten Feiertagen „unersetzbare Bestandteile christlichen Lebens“. Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm,
betonte: „Die Hygienekonzepte der Kirchen haben sich bewährt.“Zuvor hatte es viel Kritik an der Bitte an die Religionsgemeinschaften gegeben, an Karfreitag und Ostern wegen der steigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen nur virtuelle Gottesdienste zu feiern. Gottesdienste sollen über Ostern doch wieder möglich sein. Oliver Hoesch, Sprecher der evangelischen Landeskirche in Württemberg, sagte der „Heilbronner Stimme“: „Präsenzgottesdienste können unter den bisherigen Maßgaben stattfinden“– unter Beachtung eines strengen Hygienekonzeptes, das auch die jeweils aktuellen Inzidenzen berücksichtigt. Diese Konzepte hätten sich bewährt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) habe sein für diesen Donnerstag geplantes Gespräch mit dem evangelischen Landesbischof Frank Otfried July und dem katholischen Bischof Gebhard Fürst abgesagt, bestätigte ein Regierungssprecher der dpa.
Was ist mit dem Profi-Spitzensport? ●
Der macht weiter wie bisher. Die Zwangspause für die Fußball-Bundesliga und weitere Profiligen im Basketball, Handball, Volleyball und Eishockey, die seit Monaten zuschauerlos und mit Hygienekonzepten ihren Betrieb aufrechterhalten, ist vom Tisch. Allerdings hatte auch vor der Erklärung der Kanzlerin die Deutsche Fußball Liga schnell klargemacht, dass man trotz der ursprünglich verordneten Osterruhe die 18 Partien der 1. und 2. Bundesliga durchführen will – und damit auch das Topspiel zwischen RB Leipzig und Bayern München am Karsamstag.
Wie geht es jetzt weiter?
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Zunächst ohne neue Maßnahmen. Einen Ersatz für die Osterruhe kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch nicht an. Im Bundestag verwies sie lediglich darauf, dass die Länder in denjenigen Regionen die vereinbarte Notbremse ziehen müssten, in denen die Inzidenz an drei Tagen hintereinander auf über 100 steigt. Dann würden dort die schärferen Regeln gelten, die bis zum 7. März in Kraft waren. Außerdem stehen den Ländern laut dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Montag weitere Maßnahmen zur Verfügung – von Maskenpflicht für Mitfahrer im Auto über Ausgangs- bis hin zu Kontaktbeschränkungen. Kanzlerin Merkel will am 12. April wieder mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten beraten.