Mann tritt auf Frau ein und muss 1500 Euro zahlen
Mutter der gemeinsamen Kinder verprügelt
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NEU-ULM - Ein 35-jähriger Mann musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Er hatte seine Lebensgefährtin mehrfach mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Die Frau erlitt eine Nasenbeinfraktur, Blutungen im Auge und Schmerzen im Handgelenk.
Am 6. Juni 2020 in den frühen Morgenstunden um 4.30 Uhr erreichte die Neu-Ulmer Polizei ein Anruf von Nachbarn des Paars, die Schreie gehört hatten. Als die Polizisten den Ort des Geschehens erreichten, stand die Wohnungstür offen, der Angeklagte befand sich im Eingangsbereich. Er machte auf die Polizisten einen gefassten, höflichen Eindruck, wie ein Beamter im Zeugenstand sagte. Die Tür war beschädigt. Wie der Mann der Polizei selbst schilderte, hatte er diese eingetreten. Die Tür war zuvor von innen versperrt gewesen. Grund war ein vorausgegangener zweiwöchiger Streit.
Nachdem der Mann die Tür eingetreten hatte, drängte er seine Partnerin ins Badezimmer und warf sie über die Toilette, sodass der Toilettendeckel sprang. Der Mann begann auf seine Partnerin einzuschlagen. Bei dem Versuch der Frau, zu flüchten, trat der Angeklagte wohl dreimal mit dem Fuß auf ihren Kopf ein. Erst als die gemeinsamen Zwillinge im Alter zwei Jahren durch die Schreie aufgewacht waren, ließ der Angeklagte von ihr ab.
Als die Polizei eintraf, war die Frau verletzt, blutete an Auge und Nase. Die Beamten bemerkten auch Blutspuren in der Wohnung. Sie riefen den Rettungsdienst. Die Frau trug eine Nasenbeinfraktur und Blutungen im rechten Auge zurück. Die Polizei nahm ihren Partner in Gewahrsam und sprach ein Kontaktverbot aus, an das sich der Angeklagte hielt. Seit der Tat im Juni ist er nicht mehr polizeilich in Erscheinung getreten. Das Paar hat die Beziehung wieder aufgenommen. Beide verweigerten die Aussage vor Gericht.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin über das Strafmaß beraten. Auf Anregung der Staatsanwältin wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Die geschädigte Frau hat als Verlobte umfassend von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Sie hat vor Gericht nicht ausgesagt, und vorherige Aussagen dürfen nicht mehr verwendet werden.
Damit war die Beweislage sehr dünn, das Verfahren wurde wegen geringer Schuld unter einer Geldauflage eingestellt. Die Richterin sprach vom „Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“. Die Auflage besteht aus einer Zahlung über 1500 Euro, die der Mann an den FrauenNotruf der AWO Neu-Ulm zahlen muss. Der Verteidiger und der 35-Jährige stimmten zu. Die Richterin schloss mit dem moralischen Appell, der Angeklagte möge in Zukunft seine Familie wertschätzen.