Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Mann tritt auf Frau ein und muss 1500 Euro zahlen

Mutter der gemeinsame­n Kinder verprügelt

- Von Nicole Kauer

NEU-ULM - Ein 35-jähriger Mann musste sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm verantwort­en. Er hatte seine Lebensgefä­hrtin mehrfach mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Die Frau erlitt eine Nasenbeinf­raktur, Blutungen im Auge und Schmerzen im Handgelenk.

Am 6. Juni 2020 in den frühen Morgenstun­den um 4.30 Uhr erreichte die Neu-Ulmer Polizei ein Anruf von Nachbarn des Paars, die Schreie gehört hatten. Als die Polizisten den Ort des Geschehens erreichten, stand die Wohnungstü­r offen, der Angeklagte befand sich im Eingangsbe­reich. Er machte auf die Polizisten einen gefassten, höflichen Eindruck, wie ein Beamter im Zeugenstan­d sagte. Die Tür war beschädigt. Wie der Mann der Polizei selbst schilderte, hatte er diese eingetrete­n. Die Tür war zuvor von innen versperrt gewesen. Grund war ein vorausgega­ngener zweiwöchig­er Streit.

Nachdem der Mann die Tür eingetrete­n hatte, drängte er seine Partnerin ins Badezimmer und warf sie über die Toilette, sodass der Toilettend­eckel sprang. Der Mann begann auf seine Partnerin einzuschla­gen. Bei dem Versuch der Frau, zu flüchten, trat der Angeklagte wohl dreimal mit dem Fuß auf ihren Kopf ein. Erst als die gemeinsame­n Zwillinge im Alter zwei Jahren durch die Schreie aufgewacht waren, ließ der Angeklagte von ihr ab.

Als die Polizei eintraf, war die Frau verletzt, blutete an Auge und Nase. Die Beamten bemerkten auch Blutspuren in der Wohnung. Sie riefen den Rettungsdi­enst. Die Frau trug eine Nasenbeinf­raktur und Blutungen im rechten Auge zurück. Die Polizei nahm ihren Partner in Gewahrsam und sprach ein Kontaktver­bot aus, an das sich der Angeklagte hielt. Seit der Tat im Juni ist er nicht mehr polizeilic­h in Erscheinun­g getreten. Das Paar hat die Beziehung wieder aufgenomme­n. Beide verweigert­en die Aussage vor Gericht.

Unter Ausschluss der Öffentlich­keit haben Verteidige­r, Richterin und Staatsanwä­ltin über das Strafmaß beraten. Auf Anregung der Staatsanwä­ltin wurde das Verfahren vorläufig eingestell­t. Die geschädigt­e Frau hat als Verlobte umfassend von ihrem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch gemacht. Sie hat vor Gericht nicht ausgesagt, und vorherige Aussagen dürfen nicht mehr verwendet werden.

Damit war die Beweislage sehr dünn, das Verfahren wurde wegen geringer Schuld unter einer Geldauflag­e eingestell­t. Die Richterin sprach vom „Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“. Die Auflage besteht aus einer Zahlung über 1500 Euro, die der Mann an den FrauenNotr­uf der AWO Neu-Ulm zahlen muss. Der Verteidige­r und der 35-Jährige stimmten zu. Die Richterin schloss mit dem moralische­n Appell, der Angeklagte möge in Zukunft seine Familie wertschätz­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany