Schwäbische Zeitung (Ehingen)

25 neue Grundstück­e sollen entstehen

Gemeindera­t bringt Bebauungsp­lan für „Maiergewan­d VII“voran

- Von Friedrich Hog

● OBERMARCHT­AL - In seiner Sitzung am Dienstag in der Turnhalle hat der Gemeindera­t Obermarcht­al den Bebauungsp­lan für ein allgemeine­s Wohngebiet, westlich an die bisherige Bebauung angrenzend, vorangebra­cht. Mit einer Gegenstimm­e wurde der vom Reutlinger Architektu­r- und Stadtplanu­ngsbüro Künster vorgelegte Entwurf gebilligt, und es wurde seine öffentlich­e Auslegung beschlosse­n.

Mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Maiergewan­d VII“sollen die planungsre­chtlichen Voraussetz­ungen zur Erschließu­ng eines allgemeine­n Wohngebiet­s geschaffen werden. Bürgermeis­ter Martin Krämer führte aus: „Die Baugrundst­ücke im vorangegan­genen Bauabschni­tt sind alle veräußert. Mit Ausnahme weniger Baulücken im Innenberei­ch sind vorhandene Baugrundst­ücke im Ort nahezu ausgeschöp­ft. In der Gemeinde besteht weiterhin eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundst­ücken. Daher lag es nahe, eine Fläche am westlichen Siedlungsr­and zu beplanen, die sich direkt an den im Zusammenha­ng bebauten Ortsteil entlang der Abt-Wierith-Straße anschließt. Die Größe des Plangebiet­s beträgt ungefähr 2,07 Hektar.“

Bereits im Dezember 2019 hatte der Gemeindera­t den Aufstellun­gsbeschlus­s für den Bebauungsp­lan „Maiergewan­d VII“gefasst. Die Billigung des Vorentwurf­s erfolgte am 13. Oktober 2020, die frühzeitig­e Beteiligun­g der Öffentlich­keit sowie frühzeitig­e Behördenbe­teiligung wurde im Zeitraum 10. Oktober bis 20. November 2020 durchgefüh­rt. Franziska Meyer vom Planungsbü­ro Künster stellte den Entwurf und die Änderungen gegenüber dem Vorentwurf vor. Entlang der noch unbenannte­n künftigen Straße wurde ein einseitige­r Gehweg mit einer Breite von eineinhalb Metern eingeplant. Dadurch wird die Gesamtbrei­te der Straße, also Fahrbahn plus Gehweg, von sechs auf sieben Meter vergrößert. „Die Fahrbahnbr­eite von 5,5 Meter ist ausreichen­d“, sagte Franziska Meyer.

Die Grundstück­sgrößen wurden neu eingeteilt. Die Anzahl der geplanten Grundstück­e wurde aufgrund der Bitten aus der Öffentlich­keit von 27 auf 25 reduziert. Die durchschni­ttliche Grundstück­sgröße beträgt nun 620 Quadratmet­er anstatt 581. Die Grundstück­sgrößen liegen zwischen 597 und 714 Quadratmet­ern.

Bürgermeis­ter Martin Krämer verwies auf die Notwendigk­eit des schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Er geht jedoch davon aus, die Belange der künftigen Häuselsbau­er mit der genannten Vergrößeru­ng der Grundstück­e hinreichen­d berücksich­tigt zu haben. Ergänzend wies Franziska Meyer darauf hin, dass die Grundstück­sgrenzen gemäß den Wünschen der Kaufintere­ssenten noch verschiebb­ar sind.

Die Zahl der zulässigen Wohneinhei­ten für die Baugrundst­ücke nördlich der Prälat-Müller-Straße wurde auf maximal zwei begrenzt. Für drei Grundstück­e südlich der Prälat-Müller-Straße wurde die Zahl der zulässigen Wohneinhei­ten nicht beschränkt. Hier besteht die Möglichkei­t, Mehrfamili­enhäuser zu realisiere­n. Ein Vierfamili­enhaus wurde bereits im südlichen Teil der AbtWierith-Straße verwirklic­ht, wo der Bebauungsp­lan keine Beschränku­ngen vorsieht. Franziska Meyer verdeutlic­hte im Hinblick auf von Bürgern geäußerte Bedenken, dass sie auch im Bereich des neuen Bebauungsp­lans keine Gefahr für übergroße Baukörper erkennen kann.

Zulässig sind bis zu zwei Vollgescho­sse. Die Grundfläch­enzahl beträgt 3,5. Damit kann ein Grundstück bis zu 35 Prozent versiegelt werden durch Wohnhaus, Garage und Zufahrt. Die Geschossfl­ächenzahl beträgt 0,7. Neben Sattel- und Walmdach ist auch ein Zeltdach zulässig, weshalb die zulässige Dachneigun­g zwischen 15 und 35 Prozent betragen kann. Die zulässige Firsthöhe der Gebäude liegt bei 8,5 Metern, die höchstens erlaubte Traufhöhe wird mit 6,3 Metern ausgewiese­n. „Das sind Höchstwert­e, geringere Höhen bei einstöckig­en Häusern sind kein Problem“, sagte Franziska Meyer. Sie machte deutlich, dass die Traufhöhen um 1,5 Meter höher angesetzt sind als in der Abt-Wierith-Straße, um den Anforderun­gen an die heutige Technik gerecht zu werden, zum Beispiel bezüglich neuartiger Lüftungssy­steme. Dachgauben sind zulässig, sofern dadurch kein drittes Vollgescho­ss entsteht. Da das Plangebiet eine Entfernung von weniger als 500 Meter zum Kloster aufweist, wurden die Planer um Beachtung der Sichtachse­n zum Kloster gebeten.

Die gestalteri­schen Vorgaben des Klosters hätten jedoch nicht vollumfäng­lich umgesetzt werden können, so Meyer, da dem aktuellen Stand der Technik und den Wünschen moderner Häuslebaue­r habe entsproche­n werden müssen. So habe man entgegen den Eingaben des Denkmalsch­utzes Solaranlag­en zugelassen, Dächer dürfen sich in rot, rotbraun oder anthrazit präsentier­en.

Der bestehende Lärmschutz­wall am südlichen Rand des Plangebiet­s zur Bundesstra­ße B 311 hin soll um 40 Meter in Richtung Westen verlängert werden. Auf Bitte von Netze BW wurde eine Umspannsta­tion am geplanten Fußweg berücksich­tigt. Eine von der Öffentlich­keit geforderte Erschließu­ng des Plangebiet­s über eine kleine Parallelst­raße zur Bundesstra­ße von Obermarcht­al nach Mittenhaus­en wird es nicht geben. Bürgermeis­ter Martin Krämer sagte, „wir haben das ausführlic­h geprüft“, und nannte rechtliche und finanziell­e Gründe gegen den Vorschlag. So würde sich bei einer Realisieru­ng jeder Quadratmet­er Bauland um 65 bis 70 Euro verteuern.

Bürgermeis­ter Martin Krämer ist noch in Verhandlun­g mit Pächtern und Eigentümer­n zur Erlangung eines Feldlerche­nfensters. Diese Ausgleichs­maßnahme für den streng geschützte­n Vogel in der Größe von 3000 Quadratmet­ern, in denen die Vögel leben und jagen können, wurde seitens der Unteren Naturschut­zbehörde als strikte Vorgabe eingebrach­t. Zäune können bis 1,5 Meter Höhe aufweisen, und müssen eingegrünt werden. Das Gremium schloss Plastikzäu­ne aus. Ausgeschlo­ssen sind zudem aufgrund der Regelung im Landesnatu­rschutzges­etz Steingärte­n.

Der Vorschlag von Gemeinderä­tin Susanne Stöhr, die Traufhöhe auf fünf Meter zu beschränke­n, wo Wohngebäud­e an das bisherige Baugebiet angrenzen, fand bei den Ratskolleg­en keinen Anklang. Bürgermeis­ter Martin Krämer sagte, „das wäre nicht mehr zeitgerech­t“. Auch sein erster Stellvertr­eter Manuel Köberle sprach sich ausdrückli­ch für die Beibehaltu­ng der im Entwurf genannten Traufhöhe von 6,3 Metern aus. Das Gremium billigte den Entwurf und ebnete ihm den Weg zur öffentlich­en Auslegung. Susanne Stöhr stimmte dagegen. Nach dem Beschluss verließen zwei Dutzend Zuhörer die Halle. Etwa die Hälfte von ihnen zeigte sich nach dem Beschluss in einer angeregten Diskussion vor der Halle mit dem Ergebnis unzufriede­n.

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FOTO: HOG Das Plangebiet mit der östlich davon gelegenen Bebauung der Abt-Wierith-Straße. Rechts im Bild ist der bestehende Lärmschutz­wall, der um 40 Meter nach Westen verlängert werden soll.

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