25 neue Grundstücke sollen entstehen
Gemeinderat bringt Bebauungsplan für „Maiergewand VII“voran
● OBERMARCHTAL - In seiner Sitzung am Dienstag in der Turnhalle hat der Gemeinderat Obermarchtal den Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet, westlich an die bisherige Bebauung angrenzend, vorangebracht. Mit einer Gegenstimme wurde der vom Reutlinger Architektur- und Stadtplanungsbüro Künster vorgelegte Entwurf gebilligt, und es wurde seine öffentliche Auslegung beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Maiergewand VII“sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung eines allgemeinen Wohngebiets geschaffen werden. Bürgermeister Martin Krämer führte aus: „Die Baugrundstücke im vorangegangenen Bauabschnitt sind alle veräußert. Mit Ausnahme weniger Baulücken im Innenbereich sind vorhandene Baugrundstücke im Ort nahezu ausgeschöpft. In der Gemeinde besteht weiterhin eine anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Daher lag es nahe, eine Fläche am westlichen Siedlungsrand zu beplanen, die sich direkt an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil entlang der Abt-Wierith-Straße anschließt. Die Größe des Plangebiets beträgt ungefähr 2,07 Hektar.“
Bereits im Dezember 2019 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Maiergewand VII“gefasst. Die Billigung des Vorentwurfs erfolgte am 13. Oktober 2020, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie frühzeitige Behördenbeteiligung wurde im Zeitraum 10. Oktober bis 20. November 2020 durchgeführt. Franziska Meyer vom Planungsbüro Künster stellte den Entwurf und die Änderungen gegenüber dem Vorentwurf vor. Entlang der noch unbenannten künftigen Straße wurde ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von eineinhalb Metern eingeplant. Dadurch wird die Gesamtbreite der Straße, also Fahrbahn plus Gehweg, von sechs auf sieben Meter vergrößert. „Die Fahrbahnbreite von 5,5 Meter ist ausreichend“, sagte Franziska Meyer.
Die Grundstücksgrößen wurden neu eingeteilt. Die Anzahl der geplanten Grundstücke wurde aufgrund der Bitten aus der Öffentlichkeit von 27 auf 25 reduziert. Die durchschnittliche Grundstücksgröße beträgt nun 620 Quadratmeter anstatt 581. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 597 und 714 Quadratmetern.
Bürgermeister Martin Krämer verwies auf die Notwendigkeit des schonenden Umgangs mit Grund und Boden. Er geht jedoch davon aus, die Belange der künftigen Häuselsbauer mit der genannten Vergrößerung der Grundstücke hinreichend berücksichtigt zu haben. Ergänzend wies Franziska Meyer darauf hin, dass die Grundstücksgrenzen gemäß den Wünschen der Kaufinteressenten noch verschiebbar sind.
Die Zahl der zulässigen Wohneinheiten für die Baugrundstücke nördlich der Prälat-Müller-Straße wurde auf maximal zwei begrenzt. Für drei Grundstücke südlich der Prälat-Müller-Straße wurde die Zahl der zulässigen Wohneinheiten nicht beschränkt. Hier besteht die Möglichkeit, Mehrfamilienhäuser zu realisieren. Ein Vierfamilienhaus wurde bereits im südlichen Teil der AbtWierith-Straße verwirklicht, wo der Bebauungsplan keine Beschränkungen vorsieht. Franziska Meyer verdeutlichte im Hinblick auf von Bürgern geäußerte Bedenken, dass sie auch im Bereich des neuen Bebauungsplans keine Gefahr für übergroße Baukörper erkennen kann.
Zulässig sind bis zu zwei Vollgeschosse. Die Grundflächenzahl beträgt 3,5. Damit kann ein Grundstück bis zu 35 Prozent versiegelt werden durch Wohnhaus, Garage und Zufahrt. Die Geschossflächenzahl beträgt 0,7. Neben Sattel- und Walmdach ist auch ein Zeltdach zulässig, weshalb die zulässige Dachneigung zwischen 15 und 35 Prozent betragen kann. Die zulässige Firsthöhe der Gebäude liegt bei 8,5 Metern, die höchstens erlaubte Traufhöhe wird mit 6,3 Metern ausgewiesen. „Das sind Höchstwerte, geringere Höhen bei einstöckigen Häusern sind kein Problem“, sagte Franziska Meyer. Sie machte deutlich, dass die Traufhöhen um 1,5 Meter höher angesetzt sind als in der Abt-Wierith-Straße, um den Anforderungen an die heutige Technik gerecht zu werden, zum Beispiel bezüglich neuartiger Lüftungssysteme. Dachgauben sind zulässig, sofern dadurch kein drittes Vollgeschoss entsteht. Da das Plangebiet eine Entfernung von weniger als 500 Meter zum Kloster aufweist, wurden die Planer um Beachtung der Sichtachsen zum Kloster gebeten.
Die gestalterischen Vorgaben des Klosters hätten jedoch nicht vollumfänglich umgesetzt werden können, so Meyer, da dem aktuellen Stand der Technik und den Wünschen moderner Häuslebauer habe entsprochen werden müssen. So habe man entgegen den Eingaben des Denkmalschutzes Solaranlagen zugelassen, Dächer dürfen sich in rot, rotbraun oder anthrazit präsentieren.
Der bestehende Lärmschutzwall am südlichen Rand des Plangebiets zur Bundesstraße B 311 hin soll um 40 Meter in Richtung Westen verlängert werden. Auf Bitte von Netze BW wurde eine Umspannstation am geplanten Fußweg berücksichtigt. Eine von der Öffentlichkeit geforderte Erschließung des Plangebiets über eine kleine Parallelstraße zur Bundesstraße von Obermarchtal nach Mittenhausen wird es nicht geben. Bürgermeister Martin Krämer sagte, „wir haben das ausführlich geprüft“, und nannte rechtliche und finanzielle Gründe gegen den Vorschlag. So würde sich bei einer Realisierung jeder Quadratmeter Bauland um 65 bis 70 Euro verteuern.
Bürgermeister Martin Krämer ist noch in Verhandlung mit Pächtern und Eigentümern zur Erlangung eines Feldlerchenfensters. Diese Ausgleichsmaßnahme für den streng geschützten Vogel in der Größe von 3000 Quadratmetern, in denen die Vögel leben und jagen können, wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde als strikte Vorgabe eingebracht. Zäune können bis 1,5 Meter Höhe aufweisen, und müssen eingegrünt werden. Das Gremium schloss Plastikzäune aus. Ausgeschlossen sind zudem aufgrund der Regelung im Landesnaturschutzgesetz Steingärten.
Der Vorschlag von Gemeinderätin Susanne Stöhr, die Traufhöhe auf fünf Meter zu beschränken, wo Wohngebäude an das bisherige Baugebiet angrenzen, fand bei den Ratskollegen keinen Anklang. Bürgermeister Martin Krämer sagte, „das wäre nicht mehr zeitgerecht“. Auch sein erster Stellvertreter Manuel Köberle sprach sich ausdrücklich für die Beibehaltung der im Entwurf genannten Traufhöhe von 6,3 Metern aus. Das Gremium billigte den Entwurf und ebnete ihm den Weg zur öffentlichen Auslegung. Susanne Stöhr stimmte dagegen. Nach dem Beschluss verließen zwei Dutzend Zuhörer die Halle. Etwa die Hälfte von ihnen zeigte sich nach dem Beschluss in einer angeregten Diskussion vor der Halle mit dem Ergebnis unzufrieden.