Haushalt ist gesetzmäßig
Mann im weißen Gewand und sagte, erschreckt nicht, Jesus ist auferstanden, er ist nicht hier. Geht und sagt es seinen Jüngern, geht nach Galiläa, dort werdet ihr ihn sehen.“
Die Segnung des Weihwassers und die Erneuerung des Glaubens durch die Erstkommunionskinder folgen, mit der Einschränkung, dass die Kinder nicht nach vorne kommen dürfen. Aus den Kirchenbänken heraus sagen sie „ja“zu Jesus und „nein“zum Bösen. Unter Einhaltung der Anweisungen der Ordner wird der Leib Christi ausgegeben. Die von den Gottesdienstbesuchern mitgebrachten österlichen Speisen wie Osterlämmer und bunt gefärbte Eier erfahren ihre Segnung. Beim Verlassen der Kirche nehmen sich die Gottesdienstbesucher gesegnetes Osterwasser in kleinen Fläschchen mit, die an den Seitenausgängen bereitstehen.
OBERMARCHTAL (hog) – Mit Erlass vom 5. März hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat im Februar beschlossenen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt. Die nach der Satzung erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt. Das gab Bürgermeister Martin Krämer am Dienstag in einer Sitzung des Gemeinderats bekannt. Er gab auch den Hinweis weiter, angesichts der aktuellen Haushaltslage bei der Kreditaufnahme zurückhaltend vorzugehen. Auf der anderen Seite machte Krämer deutlich, dass die Investitionen in die Erschließung von Gewerbe- und Wohngebiet durch Grundstücksverkäufe an die Gemeinde zurückfließen werden. 500 000 Euro für die Beteiligung am örtlichen Energieversorger Netze BW „EnBW vernetzt“, aus der mehr Rendite zu erwarten ist, als Schuldzinsen zu bezahlen sind, kommen nach der Laufzeit ebenfalls wieder zurück. Die Abwasserversorgung im Teilort Mittenhausen stelle eine längst überfällige Maßnahme dar, bei der man den Synergieeffekt nutze und mithin parallel Leerrohre für den Breitbandausbau einbringen lasse.